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Mavi Kart (Blaue Karte) (Gelesen: 4.148 mal)
serkan.84
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Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mavi Kart (Blaue Karte)
14.09.2008 um 18:08:27
 
Hallo alle miteinander,

Ich habe mich vor kurzem einbürgern lassen (ehemals türkischer Staatsangehöriger)!

In der hiesigen Stadtverwaltung habe ich mich erkundigt, ob ich die Mavi Kart bei den deutschen Behörden nach Erwerb melden muss.

Daraufhin wurde mir davon abgeraten diesen Ausweis zu beantragen, da ich mich ja mit der Einbürgerung dafür bereit erklärt habe die Doppelsaatigkeit zu vermeiden und es daher zu gefährlich wäre, da ich ja die deutsche staatsangehörigkeit verlieren könnte.

Meine Fragen:

1. Ist es denn verboten die Mavi Kart zu haben? Sie weist doch lediglich die frühere türkischen Staatsangehörigkeit nach.

2. Ich weiß, dass man durch die MK in der Türkei die gleichen Rechte wie Türken bekommen soll (außer aktives und passives Wahlrecht), ob es auch wirklich so ist steht auf nem anderen Blatt...

Aber hat man mit Erwerb der MK auch Pflichten?

Im Voraus besten Dank für eure Antworten!

Serkan
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tapir
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Das Bessere ist des Guten
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Beiträge: 2.172

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.09.2008 um 21:42:15
 
serkan.84 schrieb am 14.09.2008 um 18:08:27:
Daraufhin wurde mir davon abgeraten diesen Ausweis zu beantragen, da ich mich ja mit der Einbürgerung dafür bereit erklärt habe die Doppelsaatigkeit zu vermeiden und es daher zu gefährlich wäre, da ich ja die deutsche staatsangehörigkeit verlieren könnte.

Dieser "Rat" war vielleicht nett gemeint, aber einfach falsch. Die Mavi Kart (früher pembe Kart) ist staatsangehörigkeitsrechtlich total bedeutungslos... Im Gegenteil, eine vor Kurzem ausgestellte Mavi Kart kann sogar nützlich sein (falls eine deutsche Behörde meint, man müsse beweisen, nicht wieder Türke geworden zu sein).

serkan.84 schrieb am 14.09.2008 um 18:08:27:
1. Ist es denn verboten die Mavi Kart zu haben?

Nein!

Was damit in der Türkei im Einzelnen für Rechte und Pflichten verbunden sind -- fragste lieber einen (Ex-)Türken, der die "Mavi Kart" vor Ort "in action" erlebt hat...
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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lacrima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.09.2008 um 20:31:02
 
Mavi Kart ist ein Sonderstatus, der nur von den gebürtigen Türken erworben werden kann, die ihre türkische Staatsangehörigkeit mit Erlaubnis des türkischen Ministerrats abgelegt haben. Mit diesem Sonderstatus kann man in die Türkei Visumfrei einreisen, dort wohnen, arbeiten, Immobilien kaufen, erben usw.. Quasi alles, was ein türkischer Staatsbürger machen darf, außer wählen und gewählt zu werden und als Beamte zu arbeiten usw.. das ist quasi die türkische Antwort für die Zwangsablegung der türkischen Staatsangehörigkeit bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit..

Mit diesem Sonderstatus kann man jederzeit in die türkische Staatsangehörigkeit "zurückkehren" (Mit dem Folge, dass man die deutsche verliert) aber das muss man separat beantragen..

Gruss,

Lacrima
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Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
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