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Eheschließung,Familienzusammenführung alles drum und dran (Gelesen: 3.117 mal)
MMaajja
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung,Familienzusammenführung alles drum und dran
12.09.2008 um 23:50:11
 
Guten Abend und ein nettes Hallo erstmal.

Ich habe da einige Fragen..
alsooo...
Mein Mann und ich haben im April in einer Moschee geheiratet.Wir haben also nur den gläubigen Teil erledigt. Nun wollen wir auch im Standesamt ganz normal heiraten.
Ich habe die Niederlassungserlaubnisund bin Bosnierin. Mein Mann ist ein in Bosnien lebender Kroate.

1. Frage:
Welche Papiere brauchen wir für die Eheschließung hier im Kölner Standesamt? Ich müsste das wissen, denn mein Mann wird Anfang Oktober hierhin kommen und es wäre super wenn er schon die nötigen Unterlagen aus Bosnien mitbringen könnte.(Geburtsurkunde etc.)

2. Frage:
Welche Unterlagen brauche ich für die Familienzusammenführung?
Mein Mann hat vor einigen Tagen die Prüfung Start Deutsch 1 erfolgreich bestanden also wäre das mit dem Zertifikat schon erledigt.

Außerdem habe ich eine eigene Wohnung, die 23,1qm groß ist.
Wäre die zu klein,nach Meinung der ABH? Meine Kaltmiete beträgt 265 euro.

Ab Montag fange ich wieder an zu arbeiten (Vollzeit). Ich hatte in den letzten Monaten mehrere Jobs (Teilzeit und Minijobs)

Wieviel müsste ich verdienen damit die Familienzusammenführung klappt?

Sorry , wenn diese Fragen zu tausendsten Mal gestellt wurden aber ich bin echt verzweifelt und wünsche mir meinen besten Freund, Seelenverwandten und Ehemann so schnell wie möglich her. Griesgrämig

Ahja, ist dieses Zertfikat vom Goethe Institut dauerhaft gültig oder würde mein Mann es irgendwann wiederholen müssen.(Gültigkeitsdauer?)


Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße
Maja
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Muki
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Antwort #1 - 13.09.2008 um 00:19:24
 
MMaajja schrieb am 12.09.2008 um 23:50:11:
Sorry , wenn diese Fragen zu tausendsten Mal gestellt wurden

Stimmt und über die Suchfunktion wirst Du ganz sicher fündig.

Zu Frage 1:
Das sagt dir dein Standesamt. Mein Tip, nimm Internationale Urkunden dann sparst Du die die Übersetzungskosten. Dein Mann bräuchte erst Urkunden von Dir um sich sein Ehefähigkeitszeugnis in Bosnien ausstellen lassen zu können (Passkopie, Wohnnachweis und deine Geburtsurkunde).

Zu Frage 2:
Das ist mal gut, die A1 zu haben. Welche Art des Visums will er beantragen?

Zur Wohnungsgröße kann ich nichts sagen nur soviel sie ist zu klein.
Wo Köln seine Maßstäbe beim Einkommen hat muss dir auch jemand anderes beantworten.

Soweit ich weis, hat das Zertifikat A1 keine Gültigkeitsdauer.

Ich will euch zwar nicht den Mut nehmen, aber ich glaube kaum dass ihr das alles bis Anfang Okt. noch hin bekommt.

Muki
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janetm
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Antwort #2 - 13.09.2008 um 00:46:48
 
MMaajja schrieb am 12.09.2008 um 23:50:11:
Welche Unterlagen brauche ich für die Familienzusammenführung?


Dazu empfehle ich dieses Merkblatt:

http://www.sarajewo.diplo.de/Vertretung/sarajewo/de/01/Visabestimmungen/National...

MMaajja schrieb am 12.09.2008 um 23:50:11:
Ahja, ist dieses Zertfikat vom Goethe Institut dauerhaft gültig oder würde mein Mann es irgendwann wiederholen müssen.(Gültigkeitsdauer?)


Näheres dazu hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1210837765

Aloha
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arfe
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Antwort #3 - 13.09.2008 um 02:45:24
 
MMaajja schrieb am 12.09.2008 um 23:50:11:
Außerdem habe ich eine eigene Wohnung, die 23,1qm groß ist.
Wäre die zu klein,nach Meinung der ABH? Meine Kaltmiete beträgt 265 euro.


Die Wohnung müßte genau 24 qm haben für zwei Personen (also pro Person 12 qm). Also wäre der Wohnraum für zwei Personen um 0,9 qm zu klein.

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Muleta
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Antwort #4 - 13.09.2008 um 08:42:11
 
Zitat:
Die Wohnung müßte genau 24 qm haben für zwei Personen (also pro Person 12 qm). Also wäre der Wohnraum für zwei Personen um 0,9 qm zu klein.


mal ganz abgesehen davon, dass ein genaues Nachmessen u.U. das Problem lösen würde, dürfte eine geringfügige Unterschreitung der 12 qm Grenze unproblematisch sein. In der einigen Bundesländern ist auch eine Größe von 9 qm pro Person ausreichend.

Muleta
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MMaajja
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Antwort #5 - 13.09.2008 um 12:21:08
 
vielen dank für eure shcnellen antworten. Ich denke auch nciht , dass wir alles bis Oktober schaffen werden, wollten wir ja auch gar nicht, denn er darf sich ja als Kroate 3 Monate im Halbjahr visumsfrei hier in Deutschland aufhalten und kommt daher sowieso Anfang Oktober hierher.
Also sooooooo eilig hab ich es jtzt nun auch wieder nicht, will lieber auf Nummer sicher gehen und alles richtig machen damit es klappt.

Dass die Wohnung 0,9qm zu klein ist finde ich auch ein bischen blöd, denn die ist eigentlich ideal für uns. Ein wunderschönes kleines Appartement.

Naja mal schauen.. eigentlich hatte ich noch eingie >Fragen aber die fallen mir im Moment leider nicht ein.

Danke vielmals
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MMaajja
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Antwort #6 - 13.09.2008 um 13:31:35
 
Hallo nochmal.
Ich hab da noch eine Frage. Also..
Mein Mann ist Kroate(hat einen kroatischen Pass), lebt aber in Bosnien (Mostar). Wenn er die Familienzusammenführung beantragen würde, wo müsste er das machen.
In SARAJEVO (Bosnien) oder in Zagreb (Kroatien?

2. Wo bekommt er das Ehefägigkeitszeugnis her?

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Antwort #7 - 13.09.2008 um 13:41:23
 
MMaajja schrieb am 13.09.2008 um 13:31:35:
Mein Mann ist Kroate(hat einen kroatischen Pass), lebt aber in Bosnien (Mostar). Wenn er die Familienzusammenführung beantragen würde, wo müsste er das machen.
In SARAJEVO (Bosnien) oder in Zagreb (Kroatien?

Am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes, also in Bosnien bzw. Sarajevo.

MMaajja schrieb am 13.09.2008 um 13:31:35:
2. Wo bekommt er das Ehefägigkeitszeugnis her?

Nehme mal an dass das auch in Bosnien zu beantragen wäre.


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Muki
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Antwort #8 - 13.09.2008 um 14:22:04
 
MMaajja schrieb am 13.09.2008 um 13:31:35:
Hallo nochmal.
Mein Mann ist Kroate(hat einen kroatischen Pass), lebt aber in Bosnien (Mostar). Wenn er die Familienzusammenführung beantragen würde, wo müsste er das machen.
In SARAJEVO (Bosnien) oder in Zagreb (Kroatien?

Ich würde es vorziehen dieses in Zagreb zu beantragen, wegen der unterschiedlichen Handhabung der beiden Konsulare.
Natürlich müsste hierzu dein Mann die Voraussetzung hierfür erst durch eine Hauptwohnsitzveränderung schaffen.

Muki
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Antwort #9 - 13.09.2008 um 15:56:20
 
Also könnte er die FZF nicht in Zagreb beantragen, weil er in Bosnien lebt? Ich denke auch , dass es viel einfacher wäre in Zagreb das zu machen, aber wenn hier der Hauptwohnsitz dann ne Rolle spielt dann muss er das leider in Sarajevo machen Griesgrämig( na toll

danke füre eure Antworten
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Muki
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Antwort #10 - 13.09.2008 um 18:27:50
 
MMaajja schrieb am 13.09.2008 um 15:56:20:
Also könnte er die FZF nicht in Zagreb beantragen

Ich weis nicht mal genau ob er dieses wirklich in Zagreb beantragen muss und dieses nicht direkt beim ABH kann. Jedenfalls zeigt die deutsche Konsulatsseite keinen Hinweis darauf dass er in Zagreb ein FZF beantragen kann.

Notfalls einfach mal zu deinem ABH gehen und nachfragen oder einer der Mitarbeiter des ABH hier geben dir hierüber Auskunft. Ich weis nicht mal genau ob hierzu die Nationalität oder der Wohnort ausschlaggebend ist.

Muki
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