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Einbürgerung (Gelesen: 1.372 mal)
ben15
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.09.2008 um 11:40:17
 
Hallo Zusammen im Forum!
Ich,Student Berlin/Lichtenberg. Wohne jetzt gemeinsam mit meiner Fr. Seit 8j in DE. Hab gerade meine DE Frau in DK geheireitet. Hab 1job seit mehr als 1j mit Vertrag/hab mehr als genug Rente Versicherung schon gezahlt. Gehe nächste Woche zum AB.
Frage:
Kann ich sofort nach der AB mein Antrag für die Einbürgberung stellen.
Muss ich unbed. auf die 3j ehe warten.

Bester Gruss...
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.09.2008 um 13:24:51
 
ben15 schrieb am 10.09.2008 um 11:40:17:
Kann ich sofort nach der AB mein Antrag für die Einbürgberung stellen.
Muss ich unbed. auf die 3j ehe warten.



Einen Antrag stellen kann man immer. Ob es Erfolg hat ist eine andere Frage.  Zwinkernd

Ob bei Dir bereits jetzt die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG gegeben sind, vermag ich so ohne weiteres und aufgrund der wenigen Fakten, die Du lieferst, nicht zu sagen. - Entscheidend wäre erst einmal, ob die 8 Jahre Deines Aufenthalts für die Einbürgerung in vollem Umfange angerechnet werden könnten. Dazu müsste man wissen, mit welchen Aufenthaltstiteln Du bisher hier gelebt hast.

Falls eine Anspruchseinbürgerung (noch) nicht in Frage kommt, könntest Du Dich nach zwei Jahren rechtmäßig mit einer Deutschen in familiärer Gemeinschaft geführten Ehe einbürgern lassen, wenn Du neben diesen zwei Jahren noch mindestens ein Jahr rechtmäßigen Aufenthlat (AE oder NE) in Deutschland nachweisen könntest. - Es wäre aber zu beachten, dass es sich dann um eine Regeleinbürgerung handeln würde und daraus folgend die Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG zu erfüllen wären.

Ich denke, dass ein "Sondierungstermin" bei Deiner EBH hilfreich sein kann - danach hast Du konkrete fallbezogene Informationen und kannst ermessen, ob eine Antragstellung zum jetzigen oder ggf. einem späteren Zeitpunkt mehr Sinn  macht und Erfolgsaussicht hat.

=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 10.09.2008 um 13:36:04 von schweitzer »  

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ben15
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Antwort #2 - 10.09.2008 um 13:45:56
 
Ich habe seitdem (Nov1999) ich in DE(Berlin) lebe, ein zweck studium §16 visium und geh davonaus dass ich demnächst ein §28 haben werde,deswegen wollte ich wissen; angenommen die 8j Studienzeiten angerechnet werden sollen, habe ich gute karten nach §10 eingebürgert zu werden? MFG..
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schweitzer
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Antwort #3 - 10.09.2008 um 13:50:13
 
Ja, dann solltest Du grundsätzlich gute Karten haben, da in Berlin nach meiner Kenntnis die Studienzeiten angerechnet werden.

Einen Vorabtermin bei der EBH würde ich an Deiner Stelle trotzdem machen.

Ich drück Dir aber schon mal heftig die Daumen!!!

=schweitzer=
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ben15
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Antwort #4 - 10.09.2008 um 23:00:31
 
Vielen Dank schweitzer!werde nach AB dorthingehen um nachzufragen..Viele grüsse..
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