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Aufenthaltserlaubnis fuer meine Frau (US Buerger) (Gelesen: 2.299 mal)
Ragos82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.09.2008 um 08:50:33
 
Hallo, ich bin neu her und hab auch gleich eine Frage.

Meine Frau(US Buerger) und ich haben im Augugst diesen Jahres hier in Deutschlnd geheiratet.

Danach sind wir zur ABH gegangen und haben eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.

Wir mussten Krankenversicherung nachweisen, Wohnraumbescheinigung, meine Einkmmensnachweise.

Nun meine Frage, als wir den Antrag auf AE abgegeben haben hatte ich einen Job, doch nun habe ich die Kuendigung erhalten.

Da ich erst 6 Monate gearbeitet habe gehe ich automatisch wieder in Hartz 4 zurueck. Kann die Ae deshalb verweigert werden?

Ich weiss nun nicht wa ich machen soll, da die Sachbearbeiterin gesagt hat, das die Entscheidung fuer die AE 4 - 6 Wochen dauert.  

Sie is zurzeit hier und wir warten hier in D auf die Entscheidung.
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schweitzer
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Antwort #1 - 10.09.2008 um 08:56:47
 
Ragos82 schrieb am 10.09.2008 um 08:50:33:
Kann die Ae deshalb verweigert werden? 


Grundsätzlich nicht.

Nur wenn Du selbst neben der deutschen auch die us-amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen würdest, oder schon langer in den USA gelebt/gearbeitet haben würdest und so gut englisch sprächest, dass Du vergleichsweise problemlos dort leben und arbeiten könntest, könnte Dir unter Umständen die Führung der Ehe außerhalb Deutschlands zugemutet werden.

Also, erst mal ganz in Ruhe abwarten ...

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ragos82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.09.2008 um 09:00:31
 
Danke fuer die schnelle Antwort, ich habe keine US staatsbuergerschaft und hab auch noch nie da gelebt. Englisch spreche ich perfekt.

Ich mach mir halt Sorgen und frage mich ob ich die ABH anrufen sollte und sagen das ich gekuendigt bin.
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schweitzer
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Antwort #3 - 10.09.2008 um 09:08:52
 
Ragos82 schrieb am 10.09.2008 um 09:00:31:
Ich mach mir halt Sorgen und frage mich ob ich die ABH anrufen sollte und sagen das ich gekuendigt bin.  


Egal ob Du das dort mitteilst oder nicht, auf die Frage der AE-Erteilung an sich kann und darf das keinen Einfluss haben - zumindest nicht bei der Konstellation, die Du hier darstellst.

Die Forderung von Wohnraum- und Einkommensnachweisen durch die ABH in einem Fall wie dem Euren ist durchaus strittig, aber sei's drum. Streit darum lohnt sich in der Regel nicht. -

Die Frage, dass Dein Einkommen nunmehr nicht mehr aus Erwerbstätigkeit gesichert ist, kann in der Praxis allenfalls dazu führen, dass Deine Frau die AE zunächst nur für ein Jahr erhält - aber auch dann besteht  (Weiterbestand Eurer Ehe in rechtmäßiger und familärer Gemeinschaft gelebter Form vorausgesetzt) Anspruch (!!!) auf Verlängerung.

Du kannst da also recht gelassen bleiben.

=schweitzer=
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Antwort #4 - 10.09.2008 um 09:09:49
 
schweitzer schrieb am 10.09.2008 um 08:56:47:
...so gut englisch sprächest, dass Du vergleichsweise problemlos dort leben und arbeiten könntest, ...


er kann auch ziemlich gut Deutsch sprechen und insofern vergleichsweise problemlos hier leben und arbeiten - theoretisch. Er lebt aber in D praktisch von Hartz IV. Trotz vorhandener Sprach- und Kulturkenntnisse in D scheint die LU-Sicherung hier nicht (ohne weiteres) möglich.

Die Behörde müsste sich daher m.E. dann schon die Mühe machen zu erklären, aus welchen besonderen Gründen er jedoch in den USA seinen Lebensunterhalt sichern könnte obwohl ihm dies in D nicht gelingt. Lediglich vorhandene Sprach- und Kulturkenntnisse bzgl. der USA können diese Annahme für sich genommen offensichtlich nicht begründen - das allein ist keine Job-Garantie.

Es wäre aber m.E. gerade nicht zumutbar, einen dt. Staatsbürger auf eine Eheführung im Ausland zu verweisen, wenn er dort von ausländischen Sozialleistungen abhängig wäre.

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Ragos82
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Antwort #5 - 10.09.2008 um 09:18:00
 
Muleta schrieb am 10.09.2008 um 09:09:49:
er kann auch ziemlich gut Deutsch sprechen und insofern vergleichsweise problemlos hier leben und arbeiten - theoretisch. Er lebt aber in D praktisch von Hartz IV. Trotz vorhandener Sprach- und Kulturkenntnisse in D scheint die LU-Sicherung hier nicht (ohne weiteres) möglich.

Die Behörde müsste sich daher m.E. dann schon die Mühe machen zu erklären, aus welchen besonderen Gründen er jedoch in den USA seinen Lebensunterhalt sichern könnte obwohl ihm dies in D nicht gelingt. Lediglich vorhandene Sprach- und Kulturkenntnisse bzgl. der USA können diese Annahme für sich genommen offensichtlich nicht begründen - das allein ist keine Job-Garantie.

Es wäre aber m.E. gerade nicht zumutbar, einen dt. Staatsbürger auf eine Eheführung im Ausland zu verweisen, wenn er dort von ausländischen Sozialleistungen abhängig wäre.

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aeh, ich bin deutscher, haben nie woanders gelebt.
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schweitzer
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Antwort #6 - 10.09.2008 um 09:54:52
 
Ragos82 schrieb am 10.09.2008 um 09:18:00:
aeh, ich bin deutscher, haben nie woanders gelebt


Genau darauf hat Muleta mit seinem Post doch noch mal abgehoben und noch mal deutlicher auf Aspekte hingewiesen, die es unmöglicher machen, einen Deutschen auf eine Eheführung im Ausland zu verweisen.

Ich sage es nochmal - für Dich/Euch ist in dieser Richtung nichts zu erwarten.

Es wird die AE geben, ist lediglich eine Frage der Zeit und der Befristung.


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