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arbeiten in der EU mit dt. At und Arbeitserlaubnis möglich? (Gelesen: 1.926 mal)
happy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.09.2008 um 23:32:41
 
hallo,
Ich bin mit einem deutschen verheiratet und habe einen Aufenthaltstitel mit Erwerbstätigkeit gesttatet für ein Jahr bekommen.
darf ich in der  EU bzw. Schweiz arbeiten?

gruß und vielen Dank für eure Hilfe.
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 10.09.2008 um 10:51:44
 
happy, willst Du mit Deinem Mann ins Ausland ziehen, alleine wegziehen oder zur Arbeit ins benachbarte Ausland pendeln? Arbeitest Du als Akademiker ? 
thom
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happy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: marokkanerin
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Antwort #2 - 10.09.2008 um 11:39:03
 
hallo.
wir wollen entweder beide in einem EU Land umziehen oder dass ich ins benachbarte Ausland pendele.
ich arbeite nicht als Akademiker,ich habe ein Lizenz in Betriebswirtschaft und suche nach einer Stelle wo ich mit meinen Französischkentinissen arbeiten kann.
Vielen Dank für eure Hilfe
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.09.2008 um 15:34:28
 
happy schrieb am 10.09.2008 um 11:39:03:
wir wollen entweder beide in einem EU Land umziehen

Das ist überhaupt kein Problem!
happy schrieb am 10.09.2008 um 11:39:03:
oder dass ich ins benachbarte Ausland pendele

Ist auch kein Problem, allerdings benötigst Du eine Arbeitserlaubnis des Staates, in dem Du arbeiten willst.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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happy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.09.2008 um 21:55:24
 
Ist das auch kein problem für mein status in Deutschland und später (ich bin erst seit 5 Monaten hier)für die Einbürgerung?
Vielen Dank
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.09.2008 um 23:34:31
 
happy schrieb am 10.09.2008 um 21:55:24:
Ist das auch kein problem für mein status in Deutschland und später (ich bin erst seit 5 Monaten hier)für die Einbürgerung?


Doch, aber vielleicht bürgert dich das andere EU-Land dan ein, in das ihr dann zieht. Um in Deutschland eingebürgert zu werden, sollte man auch hier seinen Lebensmittelpunkt haben.

siehe auch z.B.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1218368608

Aloha
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happy
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Antwort #6 - 11.09.2008 um 23:31:04
 
und was wenn man in einem benachbarten Ausland arbeitet und in Deutschland wohnt ,oder in einem benachbarten Ausland einen zweiten wohnsitz hat und seinen in deutschland behält?
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janetm
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Antwort #7 - 12.09.2008 um 00:47:16
 
dazu empfehle ich diesen guten Post von Einbeck:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1202413587/2#2

Aloha
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