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Drittländer Freundin, arbeitend in einem EU-Staat nach Deutschland (Gelesen: 1.454 mal)
Nic
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Drittländer Freundin, arbeitend in einem EU-Staat nach Deutschland
09.09.2008 um 17:16:30
 
Hallo Zusammen,

hoffe erstmal, dass ich meine Frage in das richtige Forum gepostet habe!

Folgender Sachverhalt:

Meine Freundin Uruguayanerin, ich Deutscher.
Wir haben uns vor 1 Jahr in Spanien kennengelernt. Meine Freundin
arbeitete dort (Kellnerin/Köchin) mit einem Arbeitsvisum - DNI (das Jährlich verlängert wird). Sie arbeitet schon seit 7 Jahren in Spanien.
Nun haben wir uns entschlossen zusammen in Deutschland unsere Partnerschaft zu intensivieren und zu schauen ob´s klappt.

Sie ist im Juli ohne Antrag von Spanien nach DE eingereist (Uruguayaner benötigen kein Visum zur Einreise nach DE).

Nachdem wir bei der ABH waren wurde uns gesagt das Sie sich anmelden müsse was wir auch getan haben.

Das Problem was sich stellt ist das die "theoretische" Aufenthaltserlaubnis im Oktober zu Ende geht (3 Monate).

Nachdem ich meiner Meinung nach alles durchforstet hab was das Netz zu bieten hat, komm ich mehr und mehr zu der Erkenntniss, dass unser Staat mir keine Möglichkeit bietet eine Lebengemeinschaft zu gründen. Alle Möglichkeiten die man irgendwie in betracht zieht, schliessen sich durch andere Gesetze aus, oder sind so utopisch bzw kostenintensiv, dass sich das kein Normalsterblicher leisten kann (Flug hin Flug her, Kosten für den Lebensunterhalt, Sprachschulkosten) etc.

Da 3 Monate nicht ausreichen sich vernünftig kennenzulernen wollte ich folgende Fragen stellen:

Gibt es irgend welche Möglichkeiten das Visum (das ja gar keins ist weil sie ja ohne einreisen darf) zu verlängern?

Kann Sie hier irgendwie Arbeiten (auch wenns nur ein 400 Eur Job ist)

Wie verhält es sich mit dem Sprachkursvisum? was ist Möglich, gibt es günstige alternativen (also Kurse die nicht 700 Eur/Monat kosten) und könnte Sie dabei auch Arbeiten?

Wie verhält es sich mit dem Aufenthalt von 7 Jahren die Sie schon in Spanien gehabt hat? gibt vielleicht auf diesem Weg eine Möglichkeit?

Warum zwingt uns der Staat indirekt dazu (schein) Ehen einzugehen um lägerfristige Partnerschaften zu ermöglichen (diese Frage ist ehr rhetorisch zu sehen)?

...

Ich bin echt verzweifelt und weis überhaubt nicht mehr was ich machen soll. Meine Freundin heult sich täglich die Augen aus, weil ihr nicht nur jegliche Lebensperspektive dadurch entzogen wird sondern auch weil es durch die Gesetzgebung einem so schwer gemacht wird das man gar keine andere Wahl hat als sich wieder zu trennen... Überall wo man denkt so könnte es funktionieren bzw hier geht die Tür einen Spalt auf, tritt irgend ein Gesetz wieder dagegen.

Wie kann ich meine Partnerin legalisieren???


Vielen Dank im voraus, falls Ihr Irgend welche Tipps für mich habt.

Gruss Nic
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.09.2008 um 17:52:23
 
Nic schrieb am 09.09.2008 um 17:16:30:
Warum zwingt uns der Staat indirekt dazu (schein) Ehen einzugehen um lägerfristige Partnerschaften zu ermöglichen (diese Frage ist ehr rhetorisch zu sehen)?

das man gar keine andere Wahl hat als sich wieder zu trennen...


Tschuldigung nic
selten so einen Quatsch gelesen. Wenn du dazu in der Lage sein solltest, begreife den Sinn "Scheinehe" das ist für viele ein echtes problem und nicht wie bei dir geistiger Abfall.

Wenn du dich doch trennen willst tu es fristgerecht, ansonsten gibt es auch noch die Heirat.
Provokante Frage:
Wenn der Staat deine Testphasen absichern soll, stellst du dem Staat das Testobjekt auch zur freien allgemeinen Verfügung?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.09.2008 um 18:00:20
 
Nic schrieb am 09.09.2008 um 17:16:30:
HSie arbeitet schon seit 7 Jahren in Spanien.


dann holt sie sich bitte in Spanien eine Daueraufenthaltserlaubnis gem. RL 2003/109/EG (war vor ein paar Tagen erst in einem Thread beschrieben, wie das Ding dort genau heißt) und kommt danach wieder nach Deutschland und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 38a Abs. 1 AufenthG, wobei Du dann die ehrenwerte Aufgabe übernehmen darfst, förmlich für ihren Lebensunterhalt zu bürgen.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Tippi
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Antwort #3 - 09.09.2008 um 18:08:06
 
Nic schrieb am 09.09.2008 um 17:16:30:
Warum zwingt uns der Staat indirekt dazu (schein) Ehen einzugehen



sigi-n schrieb am 09.09.2008 um 17:52:23:
Wenn der Staat deine Testphasen absichern soll, stellst du dem Staat das Testobjekt auch zur freien allgemeinen Verfügung? 



Lasst bitte Beide solche Äußerungen - ohne Worte  Ärgerlich
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.09.2008 um 20:13:27
 
Nic schrieb am 09.09.2008 um 17:16:30:
Meine Freundin Uruguayanerin, ich Deutscher.
Wir haben uns vor 1 Jahr in Spanien kennengelernt. Meine Freundin
arbeitete dort (Kellnerin/Köchin)


Hilfsköchin oder ausgebildete Spezialitätenköchin?

Gruß, ULF
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reinhard
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Antwort #5 - 28.09.2008 um 20:21:24
 
@nic

Es ist tatsächlich so, dass es keine Aufenthaltserlaubnis für ein probeweises Zusammenleben / Verlobungszeit gibt. Für Deine Freundin heißt das:
• entweder heiraten
• oder ausreisen.

Es gibt die Möglichkeit, ein Visum für einen Sprachkurs zu beantragen, wenn sie hier studieren will – sie muss dann nur ein anerkanntes Abitur oder Zugangsberechtigung zur Fachhochschule haben.
Außerdem hat Ulf schon angedeutet: Es gibt auch die Möglichkeit, Visum und AE als ausgebildete Spezialitätenköchin zu beantragen

Die visumfreie Einreise ist für einen Besuch gedacht und nicht verlängerbar, außer wenn etwas Unvorhergesehenes eintritt (z.B. Unfall & Krankenhausaufenthalt, was wir ihr ja nicht wünschen).

Guck auch mal oben: Hinter dem Knopf "FAQ" findest Du Antworten auf solche Fragen, die hier oft gestellt werden.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.09.2008 um 20:26:32
 
reinhard schrieb am 28.09.2008 um 20:21:24:
Außerdem hat Ulf schon angedeutet: Es gibt auch die Möglichkeit, Visum und AE als ausgebildete Spezialitätenköchin zu beantragen


Trotzdem zur Sicherheit vorher den spanischen Daueraufenthalt-EU besorgen.

Gruß, ULF
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