Hmm. Was man tun kann:
Aktiv auf das Ermittlungsverfahren einwirken. Die
ABH müßte das Aktenzeichen wissen, damit könnt Ihr dann beim zuständigen Kommissariat bzw. beim zuständigen Staatsanwalt vorsprechen. Denen ist eventuell gar nicht bekannt, dass von dem Ermittlungsverfahren etwas abhängt. Falls Ihr damit nicht weiterkommt, Anwalt beauftragen, dieser kann Akteneinsicht beantragen, Beweisanträge stellen etc., tun was immer notwendig ist, das Verfahren zu beschleunigen.
Noch eine Anmerkung am Rande: Das Aussetzen der Erteilung der
AE, während ein Ermittlungsverfahren läuft, ist zunächst einmal rechtmäßig, das steht so in §79 (2)
AufenthG. Diese Rechtsvorschrift hat allerdings ein Problem: es gibt keine zeitliche Obergrenze für die Dauer eines Ermittlungsverfahrens, je nach Komplexität des Falles und Auslastung der Behörden kann so ein Ermittlungsverfahren auch Jahre dauern. Wenn dies dazu führt, dass die AE-Erteilung ebenfalls um Jahre verzögert wird, dann verstößt eine solche extreme Auswirkung gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung (Art. 20
GG implizit, sowie explizit Art. 6 (2) EMRK), wäre damit trotz eindeutiger Gesetzeslage vor Gericht (u. U. halt erst vor dem BVerfG) angreifbar. Normalerweise uninteressant, weil der Rechtsweg Jahre dauert, da es hier aber um ein kleines Kind geht, käme eventuell ein Eilverfahren in Frage(?).
Eduard