Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Welche Chancen haette ich? (Gelesen: 1.129 mal)
mamour
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Chancen haette ich?
05.09.2008 um 13:31:04
 
Hallo zusammen,

ich brauche zum Folgenden eure meinungen:

Ich bin seit Ende 1998 in Deutschland, habe bis Ende 2005 studiert und arbeite auch seitdem. wohne und arbeite z. Z in BW
Habe vor kurzem geheiratet und mein mann wurde ende letztes Jahr eingebuergert. Unser Hauptwohnsitz wird in BY sein und dort wuerde ich meine Einbuergerung beantragen. Welche chance haette ich, da die Studienzeit dort nicht voll angerechnet wird und wir noch nicht 2 jahre verheiratet sind? Ich erfuelle sonst alle andere Bedingungen.

Danke fuer eure Rueckmeldungen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Chancen haette ich?
Antwort #1 - 05.09.2008 um 14:19:54
 
Studienzeiten mit Aufenthaltsbewilligung oder AE nach §16 werden in BW und BY für Ansrpuchseinbürgerungen (§10 StAG) gar nicht angerechnet, da sie nicht als gewöhnlicher Aufenthalt angesehen werden.

Wenn du eine Regeleinbürgerung nach §9 StAG (Einbürgerung von Ehegatten deutscher) anstrebst, musst du eine AE zum Zwecke der ehel. LG mit einem deutschen Sta. (§28) seit mindestens 2 Jahren haben. Falls du diese AE noch nicht hast, solltest du sie dir jetzt holen.
Die Zeiten bevor dein Mann deutsch wurde werden dafür nicht mitangerechnet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mamour
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Chancen haette ich?
Antwort #2 - 05.09.2008 um 15:05:42
 
Danke fuer deine Antwort Maki.
Aber wie ist es mit §8 stAG?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Chancen haette ich?
Antwort #3 - 05.09.2008 um 15:11:01
 
mamour schrieb am 05.09.2008 um 15:05:42:
Aber wie ist es mit §8 stAG

Nun, eine Ermesseneinbürgerung nach §8 hat höhere Vorraussetzungen was den LU  und die Altersabsicherung betrifft.

Das heisst nicht das es nicht möglich ist, aber ich denke dass deine EBH dich wohl am besten beraten wird, ob es Sinn ergeben würde einen Antrag zu stellen.
Wenn man dich ohne Antrag nicht beraten will kannst du immer noch einen stellen, dadurch "geht nix kaputt", kostet dann aber zwischen 130,- € und 255,- €, was eigentlich nicht viel ist, wenn man dafür Sicherheit bekommt.

Vielleicht kommt ja noch ein Experte vorbei Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema