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FZF trotz Hartz4 und doppelt-Staatsangehörigkeit ? (Gelesen: 32.442 mal)
Muki
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Antwort #45 - 11.11.2008 um 15:00:56
 
Saxonicus schrieb am 11.11.2008 um 14:16:21:
Viele Ausländer werden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert, weil es Staaten gibt deren Staatsangehörigkeit man nicht ablegen kann. Syrien gehört m.W. dazu.

Zitat:
Weil Du zwei Staatsangehörigkeiten besitzt, die deutsche und die syrische. Im Übrigen hast Du es in Deinem ersten Beitrag selbst geschrieben

Das käme aber in diesem Fall einer nicht gleich Behandlung denen gegenüber an, die ihr Staatsangehörigkeiten aufgeben können, da der in Frage kommende Staat dieses zulässt.

Hier müsste zu Unterscheiden sein ob es am Antragsteller  oder am Staat lag, bzw. ob sich die alte Staatsangehörigkeit nach Zuteilung der Deutschen wieder beschafft worden ist.

Lt. Antragsteller würde er diese Staatsangehörigkeiten aufgeben, soweit er dies könnte.
Hierzu gibt es irgendwo meines Wissens einen Paragraphen nur ich weis nicht mehr wo.

Ggf. könnte dieses Muleta wissen, jedoch ich muss zugeben, ganz sicher bin ich mir selbst nicht.

Mikael321 schrieb am 11.11.2008 um 14:56:53:
Hellseher ??? ( Leider )

Oder sie waren auf info4alien und haben Muleta hier gelesen Zwinkernd

Muki
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Antwort #46 - 11.11.2008 um 15:47:21
 
@ Saxonicus

Natürlich habe ich damals viel arabisch mit meinen Eltern gesprochen, aber wenn man hier aufgewachsen ist, so gut wie nie in diesen Land war, dann verlernt man auch die Sprache irgendwann, bis auf ein paar Wörter die ich noch kann.

Und dazu, ohne eine Genehmigung der deutschen Streitkräfte, wenn ich dort den dienst leiste, kann mir hier sehr wohl nachteile entstehen...Entzug der Deutschen Staatsangehörigkeit, steht sogar im Gesetz. Und wie war das nochmal was im AA steht für doppelstaater, sobald die in Syrien einreisen, müssen die mit 5 Jahren Haft rechnen, weil die auch die Deutsche Staatsbürgerschaft haben ?

Mein Problem ist, dass ich hier den Wehrdienst auch nicht gemacht habe, sondern den Zivildienst, da ich es mit mir selbst nicht vereinbaren kann den dienst an der Waffe zu leisten. Und in Syrien habe ich nicht die Wahl es abzulehnen Griesgrämig .

Und ja, ich habe beide Staatsangehörigkeit...leider !!! Ich würde die Syrische sofort abgeben wenn ich dies könnte, da ich für mich selbst, garnicht fühle wie ein Syrier und auch nie danach gelebt habe !!!

Also gibt es keine Möglichkeiten mehr für mich, ausser zu klagen oder es hinzunehmen und nach Syrien zu fliegen um dort zu leben, was ich NIEMALS machen werde ! ???
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Muki
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Antwort #47 - 11.11.2008 um 17:50:21
 
Da kommt mir gerade so eine Idee.

Gab es denn nicht mal den Zusatz bei Doppelstaatlern, dass man sich auch länger in diesem Land aufgehalten haben müssen?

Muki
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Mikael321
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Antwort #48 - 11.11.2008 um 19:01:06
 
liebesgedicht schrieb am 11.11.2008 um 15:47:21:
Mein Problem ist, dass ich hier den Wehrdienst auch nicht gemacht habe, sondern den Zivildienst, da ich es mit mir selbst nicht vereinbaren kann den dienst an der Waffe zu leisten. Und in Syrien habe ich nicht die Wahl es abzulehnen Griesgrämig
Schon aus diesem Grund, ist dir ein Leben in Syrien, nicht zuzumuten. ( Neben den vielen anderen guten Gründen )

Sorry, aber das was bei deiner ABH läuft, finde ich einfach nur pervers und Menschen verachtend !

Zieh es Gerichtlich durch, wie dir Muleta geraten hat. Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Richter der Ansicht der ABH sein könnte.

Sollte ich mich da irren, wird es wohl zeit, das ich aus D. verschwinde.  Ärgerlich


Michael  
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Antwort #49 - 11.11.2008 um 20:07:16
 
Mikael321 schrieb am 11.11.2008 um 19:01:06:
Sorry, aber das was bei deiner ABH läuft, finde ich einfach nur pervers und Menschen verachtend !


Könntest du auf solche Ausbrüche in Zukunft verzichten?!

Zu den Begriffen
Zitat:
pervers und Menschen verachtend
empfehle ich Google oder Wiki  Ärgerlich
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Antwort #50 - 11.11.2008 um 20:10:56
 
Mikael321 schrieb am 11.11.2008 um 19:01:06:
Sollte ich mich da irren, wird es wohl zeit, das ich aus D. verschwinde. 



Weißte...

...solch Mist wie oben hat mich schon immer öfter an einen Weggang aus diesem Bord denken lassen.

Ebensowenig wie ich ein Verlust für dieses Bord wäre, würde es Deutschland stören wenn Du weg wärst Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #51 - 11.11.2008 um 20:19:53
 
Nutzt doch den Weg der PN !!!  Ärgerlich

@ Themenstarter

Sind noch offene Fragen? Sonst ist hier bald dicht.
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Antwort #52 - 11.11.2008 um 20:51:12
 
Muki schrieb am 11.11.2008 um 15:00:56:
Hier müsste zu Unterscheiden sein ob es am Antragstelleroder am Staat lag, bzw. ob sich die alte Staatsangehörigkeit nach Zuteilung der Deutschen wieder beschafft worden ist.

Er hat sie sich nicht wiederbeschafft, sondern er hat sie nie verloren,
Er wurde unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit (§ 12 StAG) engebürgert.
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Antwort #53 - 11.11.2008 um 20:54:36
 
So wie sich das liest wird es wohl auf eine Klage rauslaufen müssen, wenn die ABH dem Antrag nicht doch noch zustimmt. (Ist denn nun schon rechtskräftig abgelehnt worden?)

Ein Anwalt wäre wohl nicht verkehrt, glaube kaum das das Forum diesen Fall lösen kann.

Viel Erfolg,

maki
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Antwort #54 - 11.11.2008 um 21:34:32
 
Ja offene fragen war, ob ich noch eine andere Möglichkeit hätte, ausser den gerichtlichen ?

Nein eine Ablehnung gegen die Remonstration gab es noch nicht. Ich war halt enttäuscht über das, was die Dame mir vom Innenministerium sagte. Da es hieß, das Ordnungsamt müsse das Innenministerium anfragen, ob man bei mir eine Möglichkeit sehen könnte.
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Antwort #55 - 11.11.2008 um 21:51:23
 
liebesgedicht schrieb am 11.11.2008 um 21:34:32:
Nein eine Ablehnung gegen die Remonstration gab es noch nicht. 


Mein Fehler, hatte übersehen dass das FZF Visa bereits abgelehnt worden ist.

Ein Remo nachdem die FZF zu einem D Sta. abgelehnt wurde ist meist (aber eben nicht immer) aussichtslos, da in so einem Fall die beteiligten Behörden genau prüfen bevor sie das erste mal ablehnen.
Trotzdem ist eine Remo nicht ganz aussichtslos.

Würde an deiner Stelle einen RA mit der Sache beauftragen wenn die Remo nicht durchgeht, wenn Zeit ein Faktor ist schon jetzt.

Ob das zust. MI da noch etwas drehen kann weiss ich nicht.

Viel Erfolg und halte uns auf dem laufenden,

maki
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Antwort #56 - 17.12.2008 um 12:48:44
 
Hallo zusammen,

wie versprochen wollte ich euch auf den laufenden halten.

Also meine Remonstration wie ich es verstanden habe wurde zugestimmt. Der Sachbearbeiter konnte wohl nicht ablehnen zu meinem Glück Zwinkernd

Ich hatte dem ja angerufen, jedes mal sollte ich ne Woche darauf nochmal anfragen. Am 27.11. sagte er mir, dass er seine Entscheidung seiner Teamleiterin vorlegen musste und ich bitte am Montag den 1.12 anrufen sollte, damit er mir Bescheid gibt wie die gute Frau entschieden hat. Ich rief an am 1.12. und auf einmal sagte der Sachbearbeiter mir, das er am 26.11. ein Fax zum JobCenter geschickt hat mit der anfrage, ob ich da wirklich gemeldet bin und mich um Arbeit bemühe....ich sagte ihm, dass man garnicht drauf warten brauch, da ich nen ganzen Ordner habe wo Datum eingetragen sind, wo ich mich um Arbeit bemühe, aber er wollte diese nicht sehen, sondern nur die Antwort vom JobCenter abwarten.

Das war mir echt zu viel und ich bin dann am 4.12. zum Abteilungsleiter gegangen um mich zu beschweren und ihm die Sachlage zu schildern. Der AL meinte das so alles stimmt, und der Lebensunterhalt gesichert sein muss nach §28 Abs. 1 Satz 3 und man müsse die Antwort des JobCenters abwarten und er würde mich dann anrufen, sobald dies geschieht....nun liegt das schon 2 Wochen zurück und ich habe keinen Anruf erhalten  Griesgrämig

Naja ok, meine Remonstration ist ja durchgegangen so wie ich das sehe, da die ABH das JobCenter angeschrieben hat, ein Beweis genug für mich das die ja meine Remo nicht ablehnen können. Aber warum dann noch das JobCenter anschreiben, wenn ich weiss, dass das LU nicht gesichert sein muss ???

Könnt ihr mir da weiter helfen mit Gesetzen oder Tipps wie ich weiter vorgehen soll ??? Mir hat da jemand einen Tipp gegeben, dass ich mal zum Bürgermeister gehen soll....die frage nur, könnte der da was machen ???

Danke euch wirklich sehr sehr für eure Hilfen.
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Antwort #57 - 23.12.2008 um 16:21:15
 
Hallo

gestern hatte ich einen Vorstellungsgespräch. Vollzeit und ich darf mir meinen Vertrag nächste woche Montag abholen. Bekomme erstmal 9 Euro die Std und nach probezeit 10 Euro.

Dieses teilte ich dem Ordnungsamt mit, mit der hoffnung die könnten nun meiner Frau das visum geben...

Jetzt aber sagen die, dass die die 6 monatige Probezeit abwarten wollen, bis die sich zu etwas entschliessen.

Was nun ??? Können und dürfen die das ???
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Antwort #58 - 23.12.2008 um 17:38:48
 
Bisher war hier die Mehrheitsmeinung ja schon. sie dürfen das nicht.

Aber in deren Logik ist das schon richtig: Sie denken, Du kannst auch in Syrien leben, weil Du (auch) die syrische Staatsangehörigkeit hast. Wenn das richtig ist, dann muss für den Nachzug Deiner Frau (FZF-Visum) der Lebensunterhalt auf Dauer gesichert sein. Und auf Dauer bedeutet eben, die Probezeit muss vorbei sein, damit sie einigermaßen sicher sind, dass der LU "auf Dauer" gesichert ist.

Bleib bei Deiner Argumentation, dass Du Deutscher bist, versuch das weiterhin durchzusetzen (ABH / ABH-Chef / Landrat / Fachaufsicht / Innenminister).

Versuch den anderen Weg parallel, also Arbeitsvertrag, Probezeit, Festanstellung.
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Eduard
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Antwort #59 - 23.12.2008 um 21:18:01
 
reinhard schrieb am 23.12.2008 um 17:38:48:
Bleib bei Deiner Argumentation, dass Du Deutscher bist, versuch das weiterhin durchzusetzen (ABH / ABH-Chef / Landrat / Fachaufsicht / Innenminister).


Vorsicht. Wenn er einfach darauf besteht, dass er Deutscher ist, bringt ihn das nicht weiter.

Es gibt hier zwei Möglichkeiten, gegen die FZF-Versagung zu argumentieren:

1." Ich bin Deutscher und muss genauso wie alle anderen Deutschen behandelt werden."

Diese Meinung kann man durchaus vertreten und sie mag auch am Ende obsiegen - sie widerspricht aber dem Gesetz und seiner Begründung, d.h. dieser Sieg findet - wenn überhaupt, sicher weiß es sowieso niemand - erst in vielen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Bringt also für die konkrete Situation des TS nichts.

Aussichtsreich dagegen erscheint die folgende Argumentation:
2. "Die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland ist für mich nicht zumutbar." (vgl. den Wortlaut der Gesetzesbegründung)
Hierfür sollte der TS konkrete Beweise bzw. Argumente zusammentragen, z. B.
- Zwang zum Wehrdienst vs. Freiheit des Gewissens (Kriegsdienstverweiger) - wurde schon angesprochen und sollte "eigentlich" schon alleine ausreichen, die Unzumutbarkeit zu begründen. Vielleicht noch einmal deutlich herausstellen.
- Sprache: mag ja sein, dass der TS im Elternhaus Arabisch gelernt hat. Kann er auch die Schrift lesen und schreiben? Genug, um etwa einen Geschäftsbrief in Arabisch zu verfassen?
- Lebensunterhalt: Welche Qualifikation hat der TS und kann er damit im Ausland überhaupt etwas anfangen?
- Hat sich der TS politisch in einer Weise betätigt, die dem Regime in Syrien mißfallen könnte?
- Soziale Aspekte: Hat er Freunde/Familie in Syrien? Wie gut ist er mit der dortigen Kultur vertraut?
- Sind Kinder geplant? Sollen diese als Syrer oder als Deutsche aufwachsen?
- etc.

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