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FZF trotz Hartz4 und doppelt-Staatsangehörigkeit ? (Gelesen: 32.445 mal)
liebesgedicht
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Antwort #30 - 08.10.2008 um 19:45:14
 
Ich danke euch sehr sehr für die große Unterstützung und Tipps.

Ich habe erstmal alle Gründe zu Papier gebracht und werde dies morgen erst beim Ordnungsamt versuchen vor zu tragen.

Einen denke ich guten Anwalt habe ich auch schon gefunden, der hat mir erstmal eine Vorlage für eine Vollmacht per Post geschickt, die ich dann an meine Frau nach Syrien schicken soll, Sie müsste es Unterschreiben und es mir zurückschicken, dieser Weg dauert erstmal ca. 10-14 Tage. Da der Anwalt diese Vollmacht nur im Originalen braucht Griesgrämig .

Falls dieser Fall euch nicht so oft vorkam und ihr neugierig seid was passieren wird, könnte ich euch ja gerne auf dem neuesten Standpunkt halten und man könnte mir hier ja sicherlich noch viele sehr sehr gute Ratschläge geben Zwinkernd ?!
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Muki
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Antwort #31 - 08.10.2008 um 20:15:53
 
liebesgedicht schrieb am 08.10.2008 um 15:56:41:
Weil wie hier schon erwähnt, eine Remonstration brauche ich ja nicht mehr einlegen, da die Ablehnung zur Erteilung des EV schon begründet wurde, oder ?  

Grundsätzlich sehe ich das wie Mikael, vielleicht wäre es doch vom Vorteil mit dem Vorgesetzten des SB als erstes zu sprechen.

Übrigens das mit den 5 Jahren Haft hab ich auf irgendeiner Seite des AA gefunden bei Informationen über Syrien. War dort als extra Hinweis gestanden für Syrer die Ihr Land besuchen wollen.

Schreib dir einfach alle hier genannten Punkte auf, sollte dann dieser Vorgesetzte immer noch der Meinung sein, seine Einwilligung nicht zu geben, kannst Du vor das VG gehen.

Sollte das VG, was ich nicht bezweifle, deinem Anliegen zustimmen und im Urteil darauf hinweisen, dass durch entscheid des ABH Grundrechte verletzt wurden, sind hier die besten Möglichkeiten gegeben anschließend eine erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde auf dem weg zu bringen.

Muki
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Antwort #32 - 08.10.2008 um 20:31:16
 
Muki schrieb am 08.10.2008 um 20:15:53:
Übrigens das mit den 5 Jahren Haft hab ich auf irgendeiner Seite des AA gefunden bei Informationen über Syrien. War dort als extra Hinweis gestanden für Syrer die Ihr Land besuchen wollen.
Muki


Weisst du noch welche Seite es war und könntest du mir per pm diese zukommen lassen ??
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Muki
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Antwort #33 - 08.10.2008 um 20:58:29
 
liebesgedicht schrieb am 08.10.2008 um 20:31:16:
Weisst du noch welche Seite es war und könntest du mir per pm diese zukommen lassen ??

Ich hab gesucht, es aber leider nicht mehr gefunden.

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Muleta
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Antwort #34 - 08.10.2008 um 21:30:49
 
Muki schrieb am 08.10.2008 um 20:15:53:
vielleicht wäre es doch vom Vorteil mit dem Vorgesetzten des SB als erstes zu sprechen.


natürlich ist das einen Versuch wert - aber bei der hier vorliegenden Absurdität könnte ich mir auch folgende Antwort vorstellen:

"Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes müssten Sie in Syrien zunächst Ihren Wehrdienst ableisten (vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Syrien/Sicherheitsh... ) Dadurch sind Sie ab dem ersten Tag in Syrien in Vollbeschäftigung und können Ihren Lebensunterhalt dort selbst decken. Die Integration in die syrischen Streitkräfte dürfte auch dazu führen, dass Sie die notwendigen Sprachkenntnisse schnell erwerben und nach Ableistung des Wehrdienstes problemlos eine zivile Beschäftigung finden."

insofern würde ich hier zur Klage raten und eine Vollmacht PER FAX übermitteln lassen (man sollte solche Fälle nicht mit Zivilrechtlern machen...)

Der TS sollte allerdings auf die Frage, wann seine Frau Deutsch gelernt hat und daraus resultierend, in welcher Sprache das Kennenlernen stattgefunden hat und in welcher Sprache die heutige Kommunikation zwischen den Ehegatten funktioniert, eine brauchbar plausible Antwort haben - nicht weil das rechtlich nötig wäre, sondern weil man die Fälle in Berlin leichter und schneller gewinnt, wenn man die Richter dort nicht verar****.

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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Muki
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Antwort #35 - 08.10.2008 um 22:12:11
 
Muleta schrieb am 08.10.2008 um 21:30:49:
Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes müssten Sie in Syrien zunächst Ihren Wehrdienst ableisten

Nur widerspricht sich da das AA wenn es Syrer auf Ihre Internetseite davor warnt, den Staat zu betreten als Deutscher mit syrischer Zweitstaatsangehörigkeit wegen der Strafbarkeit in Syrien. Da sollte sich ein Konsulat schon mal entscheiden was es wirklich will.

Eventuell könnte hier auch eine schriftliche Anfrage beim AA sinnvoll sein, ob man mit einer Gefängnisstrafe rechnen muss und wie hoch diese dann wäre. Leider kenne ich das syrische Gesetz nicht in dem dieses erwähnt wird. Es wäre sinnvoll sich dieses zu beschaffen.

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Antwort #36 - 09.10.2008 um 11:36:03
 
Muki schrieb am 08.10.2008 um 22:12:11:
Eventuell könnte hier auch eine schriftliche Anfrage beim AA sinnvoll sein, ob man mit einer Gefängnisstrafe rechnen muss und wie hoch diese dann wäre. Leider kenne ich das syrische Gesetz nicht in dem dieses erwähnt wird. Es wäre sinnvoll sich dieses zu beschaffen.

Muki


Welches Land gibt den bitte schön sowas Schriftlich zu ??? Also ich glaube selbst kaum, dass Syrien so etwas zugeben würde... Die würden erst sagen ach nein keine Sorge, und wenn man da ist hat man ganz schön zu kämpfen. Alleine schon beim Militär denke ich mal, würden die mich so richtig hart dran nehmen, so hart das es mir dann irgendwann mal zu viel wird und dann stecken die mich gleich ins Gefängniss....man kennt sowas ja schon, denke ich mal Griesgrämig
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 09.10.2008 um 11:55:26
 
Auf der Seite des auswärtigen Amtes findet man dieses:

"Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland

Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten."

Und dieses:

"Hinweise für Doppelstaater

Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt."


Das hört sich für mich nicht so an, als würden Syrer mit zusätzlicher Staatsbürgerschaft sofort verhaftet.

Berufsbedingt habe ich viel mit Syrern zu tun, die hier leben und häufig Doppelstaatler sind. Dass der Zivildienst nicht anerkannt wird, ist denen bekannt. Deshalb gehen ihre Söhne zur Bundeswehr. Das zählt.

Außerdem verbringen alle reichlich Zeit in Syrien. Als Syrer. Weil man dann weniger bezahlt in den Hotels als mit deutschem Pass.

lg          Lisette
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ryka
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Antwort #38 - 09.10.2008 um 12:23:41
 
Lisette schrieb am 09.10.2008 um 11:55:26:
Berufsbedingt habe ich viel mit Syrern zu tun, die hier leben und häufig Doppelstaatler sind. Dass der Zivildienst nicht anerkannt wird, ist denen bekannt. Deshalb gehen ihre Söhne zur Bundeswehr. Das zählt.

Außerdem verbringen alle reichlich Zeit in Syrien. Als Syrer. Weil man dann weniger bezahlt in den Hotels als mit deutschem Pass.

lg          Lisette



Das mag ja sein.

Jedoch hat ein Deutscher das Wahlrecht zwischen Bundewehr und Sozialdienst und dieses Recht verweigert ihm Syrien. Der TS lebt in Deutschland und hat deshalb das Recht in D zu leben und die BRD hat die Pflicht ihn davor zu schützen, dass er zum Militärdienst berufen wird. Oder wird das Gesetz außer Kraft gesetzt nur weil er Doppelstaatler ist?

Wieso nicht mit dem Bundestagsabgeordneten in Verbindung treten?
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Mikael321
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Antwort #39 - 09.10.2008 um 13:09:25
 
ryka schrieb am 09.10.2008 um 12:23:41:
Wieso nicht mit dem Bundestagsabgeordneten in Verbindung treten?
Ich würde mich mit denen in Verbindung setzten, die was zu entscheiden haben. Erst wenn das nichts nutzt, kann ich mich ja dann auf Personen konzentrieren, die vermeidlich Einfluss haben.

Ich verstehe den TS sowieso nicht . Jetzt hätte er nach eigenen angaben erstmal Zeit. ( mind. 14 Tage ) Da eben einen Brief zusammenzubauen, aus den Argumenten die hier dargestellt worden sind, kostet wenig mühe und 55 cent. ( Zur Not findet sich auch sicher jemand im Forum, der sowas für TS Ausformuliert  )  Kann ich ein Fax schicken, wird es noch billiger. Wenn es nichts bringt, ok. Hat ja nichts gekostet. Und schaden kann es nicht .

Ich könnte mir anhand des Sachverhalts vorstellen, das zb. der Vorgesetzte des Sachbearbeiters, nach den guten Argumenten die Entscheidung abändert.  


Michael
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Antwort #40 - 09.10.2008 um 13:52:34
 
Lisette schrieb am 09.10.2008 um 11:55:26:
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt

Diese Verfahrensweise ist nicht speziell Syrien-typisch, sondern trifft auf alle Länder zu, sofern man die jeweilige Staatsangehörigkeit innehat.

Man wird stets als Inländer angesehen und behandelt wenn man die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt in dem man sich aufhält. Sei es nun dauerhaft oder auch nur besuchsweise.
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Antwort #41 - 09.10.2008 um 17:32:17
 
@ Saxonicus

Also ganz ehrlich muss ich sagen, in diesen 2 malen wo ich in Syrien war, um dort Urlaub zu machen, um herauszufinden wo meine Wurzeln waren, wurde ich IMMER als Ausländer behandelt. Auch dann als ich denen mitteilte, dass ich da geboren bin, wurde ich dort so angeschaut wie Juden in Deutschland vor über 50 Jahren. Nur wer dort Geld hat, hat einen grossen Einfluss. Wie du sagtest, hast du sehr viel Beruflich dort zu tun, die Menschen wollten dein Geld und haben dich dementsprechend behandelt  Zwinkernd

@ Mikael321

Du hast da vollkommen Recht was die Kosten betrifft, aus diesem Grund sass ich am PC, tippte eine 2 Seitiges Brief und bin dann heute zum Ordnungsamt gegangen, zu einem Stellenleiter. Zu meinem Glück eine Frau, die super super nett war und konnte mir etwas weiter helfen. Ich müsste eine Remonstration erstmal an die Botschaft in Syrien hinschicken. Alle Gründe die hier aufgelistet waren habe ich mit angegeben. Zusätzlich sollte ich angeben, seit wann ich und meine Eltern in Deutschland eingebürgert sind. Ob wir damals Asylberechtigt waren oder nicht, also ob Politisch verfolgt etc. ! Ja damals ist mein Vater vor dem Militär abgehauen und bis heute ist noch ein Haftbefehl offen, wie er vor 2 Jahren erfuhr. Auch meine Eltern reisen immer mit Deutschem Pass ein.

Die Stellenleiterin meinte zu mir, dass ich genau zwischen diesen 2 Sorte stecke, wo die Anträge bewilligt oder abgelehnt werden, sieht die Chancen bei mir aber gering. Fragte mich wie lange ich schon Arbeitslos bin und ich sagte Ihr seit Januar 2007, aber zuckte aus meiner Mappe gleich alle Unterlagen raus, wo ich mich schon überall beworben hatte und nur absagen bekam.

Nun ja, da ich mir keine 2000 oder 2500 Euro für einen Anwalt leisten kann, werde ich erstmal Remonstrieren, was ca. 2 Monate dauern könnte und warte ab was dann passiert, was anderes bleibt mir nicht übrig.

P.S. Ich teilte der Leiterin auch von dieser Seite mit, dass ich hier grosse Unterstützungen und Hilfen bekäme, ihre Antwort "Diese Seite ist ein Witz, da kommen nur Fehlinformationen" !!! Komisch nur, dass Sie dann auf einmal höflicher wurde und mir dann Ratschläge gab  Zwinkernd
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Antwort #42 - 11.11.2008 um 13:29:21
 
Hallo liebe Leser/inen Zwinkernd

ich habe vor ca. 1 Monat nun die Remonstration an die Botschaft geschickt und dies wurden nun vor 2 Wochen beim Ordnungsamt hier eingegangen.

Hatte ja davor schon mit der Stellenleiterin beim Ordnungsamt gesprochen und meine Gründe genannt, warum ein EV für meine Frau erteilt werden sollte. Sie sagte mir, dass diese beim Innenministerium angefragt werden muss, da das Ordnungsamt nicht gegen einen bestimmten Gesetz vorgehen kann Griesgrämig

Habe soeben bei meinem Sachbearbeiter angerufen, die Unterlagen sind zwar da, aber ich bin nicht der einzige der Remonstriert hat und das könnte dauern bis dazu eine Stellungnahme erfolgt, evtl. paar Wochen. Griesgrämig

Da ich nicht länger warten konnte, habe ich letzte Woche selbst beim Innenministerium angerufen und mit eine Sachbearbeiterin gesprochen und ihr alles dargestellt. Ihre Antwort war für mich echt ein Schock !!!

Sie sagte mir:

1) Glaubt sie nicht, dass ich kein Arabisch sprechen kann, da ich doch bei meinen Eltern aufgewachsen bin und diese aus dem Elternhaus können muss. <-- Ich war 3 Jahre alt wo ich nach Deutschland kam und wohne seit über 17 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern !!!

2) Ich bin dazu verpflichtet in Syrien den Militärdienst zu machen, da ich diese zweite Staatsangehörigkeit hätte.

3) Wenn ich diesen Militärdienst machen würde, dann würde ich auch zeitgleich die Sprache erlernen.

Nun habe ich hier bei euch ein paar Gesetze durchgelesen.

Wenn ich diesen Militärdienst da machen muss, dann würde ich doch automatisch meine Deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Es seidem das Deutsche Militärdienst gibt mir einen Genehmigung, was die aber nicht bei Frauen und bei Männern machen, die schon den Wehr oder Zivieldienst hier geleistet haben, wie bei mir.

Die zweite Sache ist. Die deutsche Staatsbürgerschaft erhält man doch nur, wenn man keine andere Staatsbürgerschaft hat, bzw die alte aufgibt. So wie bei mir mein Vater dies vor ca. 19 Jahren gemacht hatte. Das war eine Verzichtserklärung und somit bekamen wir alle die Deutsche Staatsbürgerschaft.

Warum behandelt der Staat mich trotzdem als Doppelt-Staater ?

Gibt es keinen anderen Weg als nur noch vors Gericht zu gehen, was dann bis zu 6 Monate dauern könnte ?? Hätte nämlich gerne meine Frau vor Weihnachten hier, um ihr zu zeigen wie Weihnachten gefeiert wird, da Sie sowas noch nie erlebt hat Griesgrämig
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Antwort #43 - 11.11.2008 um 14:16:21
 
liebesgedicht schrieb am 11.11.2008 um 13:29:21:
1) Glaubt sie nicht, dass ich kein Arabisch sprechen kann, da ich doch bei meinen Eltern aufgewachsen bin und diese aus dem Elternhaus können muss. <-- Ich war 3 Jahre alt wo ich nach Deutschland kam und wohne seit über 17 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern !!!

Würde ich auch nicht glauben, denn es ist wohl kaum anzunehmen, daß Deine Eltern perfekt Deutsch konnten und mit Dir nur Deutsch gesprochen haben.

Zitat:
2) Ich bin dazu verpflichtet in Syrien den Militärdienst zu machen, da ich diese zweite Staatsangehörigkeit hätte.

So ist es.

Zitat:
3) Wenn ich diesen Militärdienst machen würde, dann würde ich auch zeitgleich die Sprache erlernen.

Davon könnte man ausgehen.

Zitat:
Wenn ich diesen Militärdienst da machen muss, dann würde ich doch automatisch meine Deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.  

Nur wenn man freiwillig bin den Dienst einer fremden Macht eintritt, als Bürger des Landes ist es Deine staatsbürgerliche Pflicht die Du erfüllen mußt und es entstehen Dir dadurch in Deutschland keine Nachteile.

Die zweite Sache ist. Die deutsche Staatsbürgerschaft erhält man doch nur, wenn man keine andere Staatsbürgerschaft hat, bzw die alte aufgibt. So wie bei mir mein Vater dies vor ca. 19 Jahren gemacht hatte. Das war eine Verzichtserklärung und somit bekamen wir alle die Deutsche Staatsbürgerschaft.

Viele Ausländer werden unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert, weil es Staaten gibt deren Staatsangehörigkeit man nicht ablegen kann. Syrien gehört m.W. dazu.

Warum behandelt der Staat mich trotzdem als Doppelt-Staater

Weil Du zwei Staatsangehörigkeiten besitzt, die deutsche und die syrische. Im Übrigen hast Du es in Deinem ersten Beitrag selbst geschrieben

Ich bin 32 Jahre alt und habe die doppelte Staatsangehörigkeit, Deutsche und Syrische.
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Antwort #44 - 11.11.2008 um 14:56:53
 
Muleta schrieb am 08.10.2008 um 21:30:49:
natürlich ist das einen Versuch wert - aber bei der hier vorliegenden Absurdität könnte ich mir auch folgende Antwort vorstellen:

"Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes müssten Sie in Syrien zunächst Ihren Wehrdienst ableisten (vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Syrien/Sicherheitsh... ) Dadurch sind Sie ab dem ersten Tag in Syrien in Vollbeschäftigung und können Ihren Lebensunterhalt dort selbst decken. Die Integration in die syrischen Streitkräfte dürfte auch dazu führen, dass Sie die notwendigen Sprachkenntnisse schnell erwerben und nach Ableistung des Wehrdienstes problemlos eine zivile Beschäftigung finden."


Hellseher ??? ( Leider )

liebesgedicht schrieb am 11.11.2008 um 13:29:21:
1) Glaubt sie nicht, dass ich kein Arabisch sprechen kann, da ich doch bei meinen Eltern aufgewachsen bin und diese aus dem Elternhaus können muss. <-- Ich war 3 Jahre alt wo ich nach Deutschland kam und wohne seit über 17 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern !!!

2) Ich bin dazu verpflichtet in Syrien den Militärdienst zu machen, da ich diese zweite Staatsangehörigkeit hätte.

3) Wenn ich diesen Militärdienst machen würde, dann würde ich auch zeitgleich die Sprache erlernen.


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