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FZF trotz Hartz4 und doppelt-Staatsangehörigkeit ? (Gelesen: 32.424 mal)
liebesgedicht
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF trotz Hartz4 und doppelt-Staatsangehörigkeit ?
03.09.2008 um 17:27:37
 
Hallo liebe Besucher und einen grossen dank für eure evtl. Antworten.

Ich bin 32 Jahre alt und habe die doppelte Staatsangehörigkeit, Deutsche und Syrische.

Das erste mal im Leben bin ich vor ca. 2 Jahren nach Syrien gereist, mit einem Visum, da ich mit Deutschem Pass eingereist bin. Mit nem Syrischen Pass wäre ich sofort verhaftet, wegen Militär, da ich es nicht geleistet habe, weil ich es in deutschlang gemacht habe und es dort nicht anerkannt wird.

Mein Problem ist nun....ich bin das erste mal im leben vor 2 Jahren nach Syrien gereist und habe dort eine Frau kennengelernt, mit der ich mich gleich verlobt habe und Sie letztes Jahr geheiratet habe. Sie hat die Goethe Institut dort besucht und die Deutsche Sprache erlernt, wurde geprüft und hat es bestanden.

Vor ca. 2 Jahren war ich noch Selbstständig, hatte ein recht erfolgreiches Unternehmen, was aber vor 1,5 Jahren pleite ging Griesgrämig

Momentan bin ich Hartz 4 Empfänger und möchte meine Frau gerne nach Deutschland holen. Alle Anträge wurden in der Botschaft in Syrien abgegeben und kamen auch schon nach Deutschland an. Mein Sachbearbeiter hier hingegen ist etwas unhöflich. Seine Aussage war "Sie sind Hartz 4 Empfänger, somit ist das LU Ihrer Frau nicht gewährleistet und muss geprüft werden, ob ich mit ihr in Syrien Leben könnte" !!!

Nun zu meiner frage.....Darf er den Antrag deswegen ablehnen ??? Bzw. was für Möglichkeiten und Rechte hätte ich ???

Ich bitte um Hilfe  Traurig




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Hoppla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.09.2008 um 17:54:44
 
Die Möglichkeit zu prüfen in Syrien zu leben ist doch völlig berechtigt und sollte auch von Dir ernsthaft in erwägung gezogen werden !


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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 03.09.2008 um 19:19:04
 
@liebesgedicht

Normalerweise ("in der Regel") muss die Ausländerbehörde dem Visum zustimmen und die Botschaft muss das Visum erteilen, wenn die syrische Ehefrau zum deutschen Ehemann ziehen will.

Es gibt nur eine Regelausnahme: Wenn der hier lebende Ehemann von öffentlichen Leistungen (Hartz IV) lebt und besondere Beziehungen zum Land hat, in dem die Ehefrau jetzt lebt. Der Gesetzgeber hat in seiner Begründung ausgeführt:

Zitat:
„Besondere Umstände liegen bei Personen vor, denen die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.“


Da Du Doppelstaatler bist, prüft die Ausländerbehörde.

Deine Argumente sollten sein: (1) Die Wehrpflicht (Syrien erkennt den geleisteten Dienst in der Bundeswehr nicht an) sowie (2) die Tatsache, dass Du nie in Syrien gelebt hast.

Sobald sich an deinen persönlichen Verhältnissen etwas zum Positiven verändert, z.B. wenn Du Arbeit findest, solltest Du die Ausländerbehörde sofort davon unterrichten.
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maki
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Antwort #3 - 03.09.2008 um 19:21:08
 
liebesgedicht schrieb am 03.09.2008 um 17:27:37:
Seine Aussage war "Sie sind Hartz 4 Empfänger, somit ist das LU Ihrer Frau nicht gewährleistet und muss geprüft werden, ob ich mit ihr in Syrien Leben könnte" !!!

Da hat der SB nicht unrecht, da es sich um einen Regelausnahmefall handeln könnte und dann muss geprüft werden.
Persönlich halte ich es für sehr unwahrscheinlich dass man dir zumuten würde in Syrien zu leben.
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Zak
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Antwort #4 - 03.09.2008 um 19:53:41
 
maki schrieb am 03.09.2008 um 19:21:08:
Persönlich halte ich es für sehr unwahrscheinlich dass man dir zumuten würde in Syrien zu leben.


Hi,

nach den gegebenen Infos würd ich mich da mal anschließen !!!!

Ein- für mich -ganz starkes Argument ist, dass Du hier den Großteil Deines Lebens verbracht hast und deiner Wehrpflicht hier in Deutschland nachgekommen bist!!!!

ende
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liebesgedicht
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.09.2008 um 20:33:12
 
Erstmal danke vorab für die vielen Antworten und sehr hilfreiche Informationen.

Vorab, ich habe hier nur den Zivildienst geleistet, nicht den Wehrdienst, gibt es da Unterschiede für den FZF Antrag ?

In Syrien habe ich nie gelebt, war insgesamt tatsächlich nur 3 mal dort, einmal mit 15 Jahren, vor 2 Jahren und jetzt vor 1 Monat. Die arabische Sprache beherrsche ich garnicht und hatte dort auch nie was Geschäftliches. Dieses teilte ich meinem SB aber mit und mir kam es so vor, als würde es ihm garnicht interessieren Griesgrämig

@ reinhard

ich habe die Doppeltstaatsbürgerschaft (leider), lebe aber nun mal hier in Deutschland und das seit meinem 3ten Lebensjahr und leider auch Hartz 4 Empfänger Griesgrämig . Nun, für dieses muss der Staat nun prüfen und wie lange könnte so was dauern ? Eine Arbeit ist momentan nicht in Aussicht, aber Staat kann ja auch nicht so lange den Antrag aufn Tisch halten, bis ich eine Arbeit bekomme, oder ?

Mein SB meinte, dass er nun einen Bericht anfertigen muss mit dem jeweiligen Sachverhalt und dieses zur Botschaft nach Syrien schickt und die es zu entscheiden haben. Nach der Frage wie der Bericht aussehen könnte für mich ob Positiv oder Negativ, kam die Antwort, es muss geprüft werden ob ich im Ausland mit meiner Frau leben könnte, da ich ja noch die andere Staatsbürgerschaft hätte.

Wie erwähnt habe ich leider einen sehr unhöflichen SB abbekommen und mit ihm reden ist immer schwierig, obwohl ich ein sehr höflicher Mensch bin. Nur was kann ich jetzt tun ?
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reinhard
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Antwort #6 - 03.09.2008 um 21:00:55
 
Zwischen Wehr- und Zivildienst besteht kein Unterscheid, es geht ja darum, dass Syrien einen ZWEITEN Wehrdienst fordern würde, und das ist ein gutes Argument, dass Du dort nicht leben KANNST.

Du hast Deine Leben lang hier gelebt - zweites gutes Argument.

Du kannst wenig / kaum Arabisch - drittes gutes Argument.

Denn:
Unhöflicher / kurz angebundener Sachbearbeiter ist zwar unangenehm / Pech für Dich, aber alle Sachbearbeiter müssen sich an die gleichen Gesetze halten. Ein Visum zur Familienzusammenführung ist für einen Deutschen, der mit einer Syrerin verheiratet ist, ein Recht, das Du letztlich vor Gericht durchsetzen kannst.

Den Antrag auf das Visum stellt Deine Frau bei der Botschaft, also geht letztlich der Bescheid von der Botschaft an deine Frau. Die Ausländerbehörde und Du sind "nur" beteiligt (auch wenn Ihr die Hauptarbeit macht).

Du hast den Beitrag von ZAK gelesen, der in einer Ausländerbehörde arbeitet und die Argumente für ein Visum und gegen die "Regelausnahme" überzeugend findet. Also: Deine Frau hat alles getan, Du hast alles getan. Jetzt muss die Ausländerbehörde über die Zustimmung zum Visum entscheiden, danach die Botschaft über das Visum. So schwer es fällt – das musst Du jetzt erst mal abwarten.

Du kannst die Situation verbessern, indem Du Arbeit findest. Aber die Entscheidung darf nicht so lange verzögert werden. Es wäre nur ein zusätzliches Argument für Euch und für das Visum, falls sich etwas Positives mit der Arbeitssuche ergibt.
Wenn die Ausländerbehörde noch was braucht, wird sie sich melden, und Du antwortest dann so schnell wie möglich.
Möglich ist es, dass Ihr beide noch einmal befragt werdet.

Wenn Du und Deine Frau einen Monat nichts hört, fragt nach. Wenn der Sachbearbeiter Deiner Meinung nach unsachlich antwortet, kannst Du Dich beim Leiter der Ausländerbehörde beschweren. Guck bei der Stadt oder Kreisverwaltung nach, wer das ist.

Aber Du solltest zunächst davon ausgehen, dass die Familienzusammenführung ein Recht ist und die Entscheidung positiv ausfallen wird. Wenn nicht, bekommst Du hier im Forum sicherlich guten Rat, was zu tun ist.
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Antwort #7 - 03.09.2008 um 22:19:24
 
@Hoppla aka Bruno aka DonCamillo:

Du bist hier unerwünscht und Dein Account wird daher
entfernt. Solltest Du Dich wieder anmelden wollen und
anschließend vernünftig verhalten wollen, dann wäre eine
vorherige Kontaktaufnahme mit uns erforderlich.

Grüße
i4a-Team
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Antwort #8 - 03.09.2008 um 23:02:48
 
reinhard schrieb am 03.09.2008 um 21:00:55:
Zwischen Wehr- und Zivildienst besteht kein Unterscheid, es geht ja darum, dass Syrien einen ZWEITEN Wehrdienst fordern würde, und das ist ein gutes Argument, dass Du dort nicht leben KANNST.

Du hast Deine Leben lang hier gelebt - zweites gutes Argument.

Du kannst wenig / kaum Arabisch - drittes gutes Argument.

Ein weiteres Argument wäre ggf. noch die Tatsache, dass Syrien
den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit mit Strafe bedroht.
Sollte man im Übrigen auch bei einer Reise nach Syrien bedenken.
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liebesgedicht
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Antwort #9 - 03.09.2008 um 23:54:24
 
So, somit denke ich mal das all meine fragen beantwortet wurden und ich bedanke mich recht herzlichst bei euch und macht weiter so jungs Zwinkernd

grossen grossen dank
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Antwort #10 - 06.10.2008 um 12:36:12
 
Hallo,

nun ist es Offiziell. Heute wurde meine Frau zur Botschaft bestellt und Sie bekam kein EV Griesgrämig

Begründung: Ich hätte die Doppeltstaatsbürgerschaft und mein Einkommen sei zu niedrig (da ich immer noch Hartz 4 bin Griesgrämig )!

Was könnte ich jetzt tun ? Arbeitsmarkt sieht momentan sehr schlecht in Hannover aus. Klar ich könnte bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten, aber da würde ich auch nicht mehr Geld bekommen wie bei Hartz 4 und mein Sachbearbeiter möchte, wenn dann einen Arbeitsvertrag sehen, wo die Probezeit abgelaufen ist, d.h. wenn ab Arbeitsaufnahme in 6 Monaten Griesgrämig .

Für evtl. Hilfen und Antworten wäre ich euch super Dankbar.
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Antwort #11 - 06.10.2008 um 12:40:14
 
liebesgedicht schrieb am 06.10.2008 um 12:36:12:
Heute wurde meine Frau zur Botschaft bestellt und Sie bekam kein EV Traurig

Hat sie die Ablehnung schriftlich (rechtsmittelfähiger Bescheid) bekommen?
Falls ja wäre damit der Klageweg eröffnet.
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liebesgedicht
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Antwort #12 - 06.10.2008 um 12:49:00
 
Ja sie hat die Ablehnung Schriftlich bekommen.

Klageweg ?
Wo ?
bei wem ?
Wie lange dauert so etwas ?
Anwalt anschalten ?

Meine Überlegung war noch, dass ich die zweite Staatsbürgerschaft abgebe, somit nur die Deutsche hätte. Dann müsste meine Frau ja einen EV bekommen, oder ?
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Muki
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Antwort #13 - 06.10.2008 um 13:16:21
 
Normal beim Verwaltungsgericht. Jedoch stehen die Verwaltungsgerichte auf dem Standpunkt dass Du hier keine Prozesskostenhilfe für einen Anwalt bekommst. Jedoch einen Beratungsschein um einen Anwalt zu fragen, kannst Du bekommen.

Zumindest kann dir der Anwalt dann zeigen wie die Form aussehen muss. Ich denke mir jedoch dass Du hier gute Unterstützung für den Inhalt bekommen kannst.

Alles was oben schon genannt wurde sind Gründe die Du angeben kannst.

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Muleta
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Antwort #14 - 06.10.2008 um 14:17:51
 
Muki schrieb am 06.10.2008 um 13:16:21:
Normal beim Verwaltungsgericht. Jedoch stehen die Verwaltungsgerichte auf dem Standpunkt dass Du hier keine Prozesskostenhilfe für einen Anwalt bekommst.


mir ist kein VG bekannt, das für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren grds. keine PKH bewilligen würde. Beratungshilfe scheidet allerdings aus, weil diese nur für (außergerichtliche) Verfahren vorgesehen ist.

Muleta
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