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Einburgerungstest und Studium? (Gelesen: 966 mal)
Franz
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Beiträge: 10
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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01.09.2008 um 23:32:34
 
das habe ich gelesen:

Auf einen Einbürgerungstest kann verzichtet wer­
den, wenn Sie die Kenntnisse durch eine entspre­
chende Schulausbildung in Deutschland (z. B. Haupt­
schulabschluss oder höherwertig) nachweisen
können.

Was bedautet hier 'Haupt­
schulabschluss oder höherwertig'? Kann man mit Studium auch rechnen? kann 'Hochschuleabschluss' als 'höherwertig' erkennt werden? Vielen Dank!

Gruss, Franz
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 02.09.2008 um 08:03:45
 
Franz schrieb am 01.09.2008 um 23:32:34:
Was bedautet hier 'Haupt­
schulabschluss oder höherwertig'? Kann man mit Studium auch rechnen? kann 'Hochschuleabschluss' als 'höherwertig' erkennt werden?


Nein. Ich zitiere aus den Anwendungshinweisen des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz:

Zitat:
Der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Einbürgerungsbewerber einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen kann.


Eine Hochschule ist keine "deutsche allgemeinbildende Schule" - mit den höheren Schulabschlüssen sind hier der deutsche Realschulabschluss oder das deutsche Abitur gemeint.

=schweitzer=
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