Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einburgerungstest Befreiung möglich ? (Gelesen: 2.786 mal)
Landyz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einburgerungstest Befreiung möglich ?
01.09.2008 um 22:41:41
 
Hallo !

Ich habe zwei Fragen.

1 ° bezüglich des Einburgerungstestes, habe ich eines Zertificat Deutsch Als Fremdsprache Mittelstufe. Könnte ich vom Test befreit werden?

2 ° Ich habe eine Deutsche Frau. Seit einige Monate ist sie Arbeitslos (I). Ich habe einen Arbeitsvertrag von 1 Jahr und ich verdiene 1800 Euros monatlich. Kann die Situation meiner Frau auf meine Einbürgerung schaden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Antwort #1 - 01.09.2008 um 22:48:46
 
zu 1:

der test umfasst mehr als Sprachtest. Also kein Ausnahmegrund.

zu 2:

kein Problem
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Antwort #2 - 01.09.2008 um 22:53:23
 
Hi!

Beim Einbürgerungstest geht es nicht um Kenntnise
der deutschen Sprache, sondern um "Kenntnisse der
Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebens-
verhältnisse in Deutschland". Befreit von diesem Test
ist nur, wer einen deutschen Schulabschluss hat, weil
diese Kenntnisse in der Schule vermittelt werden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Belgrad
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 33
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: serbisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Antwort #3 - 02.09.2008 um 08:08:26
 
Hallo Ralf!

Zählt Berufsschule/Gesellenbrief dazu?
Nach welcher Rechtsgrundlage?

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Antwort #4 - 02.09.2008 um 08:18:19
 
Belgrad schrieb am 02.09.2008 um 08:08:26:
Zählt Berufsschule/Gesellenbrief dazu?


Nein, die zählt nicht dazu - ich verweise auf einen aktuellen thread und
meine dort gegebene Information
. (Blaues bitte anklicken!)

Auch eine Berufsschule zählt nicht zu den allgemeinbildenden Schulen!

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Landyz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Antwort #5 - 03.09.2008 um 14:23:36
 
Hallo !

Vielen Dank !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Linda.1001
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 326

tief im Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen, Germany
tief im Ruhrgebiet
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Antwort #6 - 03.09.2008 um 15:09:33
 
Gehört das Studienkolleg auch dazu?
Denn es wird ja als gymnasiale Oberstufe angesehen.

Allerdings frag ich mich warum man dann den Studierendenbeitrag zahlen muss. Naja.
Zum Seitenanfang
  

„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

Jean-Jacques Rousseau
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einburgerungstest Befreiung möglich ?
Antwort #7 - 03.09.2008 um 15:17:15
 
Linda.1001 schrieb am 03.09.2008 um 15:09:33:
Gehört das Studienkolleg auch dazu?

Nein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema