Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Altersversorgung bei einer Ermessenseinbürgerung (Gelesen: 734 mal)
Oder
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Altersversorgung bei einer Ermessenseinbürgerung
01.09.2008 um 15:13:41
 
Entscheidend für die Ermessenseinbürgerung ist, dass bereits ein (wenn auch erst geringer) Anpruch auf eine Altersversorgung besteht. (von Ralf)


Was bedeutet hier ein Anspruch auf die Rente? Bedeutet es, z.b. Wenn man 60 Beiträge bezhalt hat und danach bezahlt keinen Beitrag mehr, kriegt man trotzdem die Rente in der Rentenzeit? Es gibt keine gleiche Aussage bei der privaten Rentenversicherung.
Ich hab nur die Aussage "Rente bei Beitrags-freistellung zum Renten-beginn mtl." bei der privaten Rentenversicherung gefunden. ein beispiel bei einer privaten Rente:                              
Vers.-Jahr  mtl. Eigenbeitrag   Rente zum Rentenbeginn mtl.  Rente bei Beitragsfreistellung zum Renten-beginn mtl.
1                     200.00€                       12.00€                                             0.40€

Das bedeutet, im ersten Jahr besteht bereits ein Anspruch auf die Rente von 0.40€mtl? Reicht es für die Ermessenseinbürgerung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Altersversorgung bei einer Ermessenseinbürgerung
Antwort #1 - 01.09.2008 um 21:50:13
 
Oder schrieb am 01.09.2008 um 15:13:41:
Reicht es für die Ermessenseinbürgerung? 

Wenn bereits ein Anspruch auf eine Altersversorgung
besteht, dann muss dies ausreichen. Auf die Höhe des
bereits erreichten Rentenanspruches kann es nicht an-
kommen, sonst könnte so mancher Arbeitnehmer
frühestens nach 30 Jahren Beitragszahlung einge-
bürgert werden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema