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Lebenslauf erforderlich? (Gelesen: 2.715 mal)
Linda.1001
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31.08.2008 um 20:47:40
 
Gehört zwar nicht unbedingt hier rein, hat aber das gleiche TOPIC.  Zwinkernd

Für eine Einbürgerung wird doch aber ein handgeschriebener Lebenslauf verlangt, oder ist das nicht normal?

LG und Danke


P.S. Sorry, weil falsche Sparte.
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Antwort #1 - 31.08.2008 um 20:58:19
 
Linda.1001 schrieb am 31.08.2008 um 20:47:40:
Für eine Einbürgerung wird doch aber ein handgeschriebener Lebenslauf verlangt

Hört man immer wieder im Zusammenhang mit Ermessenseinbürgerungen(§8).
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Linda.1001
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Antwort #2 - 31.08.2008 um 21:34:09
 
nein, Regeleinbürgerung nach §10  Schockiert/Erstaunt

Entweder der Beamte hat was falsch verstanden oder meine Freundin.

Für die Regeleinbürgerung ist kein Lebenslauf erforderlich?
Wie unterscheidet sich die Regeleinbürgerung von der Ermessenseinbürgerung in Sachen Dokumente etc.? Kann mir das jemand sagen?


Ach ja und danke für das Einfügen des Threads.
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Antwort #3 - 01.09.2008 um 07:49:25
 
maki schrieb am 31.08.2008 um 20:58:19:
Hört man immer wieder im Zusammenhang mit Ermessenseinbürgerungen(§8). 

Hoi,

in NRW gibt es einen Ausführungserlass zum StAG. Da steht
drin, dass ein eigenständig geschriebener Lebenslauf erforder-
lich ist. Egal, nach welcher Vorschrift die Einbürgerung erfolgen
soll.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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maki
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Antwort #4 - 01.09.2008 um 09:40:01
 
Danke Mick, wusste ich nicht.

In Bayern wird der handgeschrebene Lebenslauf nur für §8 EBs verlangt.
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Antwort #5 - 01.09.2008 um 09:43:12
 
Mick schrieb am 01.09.2008 um 07:49:25:
In NRW gibt es einen Ausführungserlass zum StAG. Da steht
drin, dass ein eigenständig geschriebener Lebenslauf erforder-
lich ist.
Schon länger ? Bei meiner Frau, hat es ein gedruckter, auch getan .


Michael


PS: Habe gerade nochmal nachgesehen. Auf der TO DO Liste der EB stand auch damals schon : Handgeschriebener Lebenslauf .
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Linda.1001
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Antwort #6 - 03.09.2008 um 15:26:21
 
Muss es denn ein handgeschriebener sein? Wenn jemand ne ziemliche Sauklaue hat, dann wäre ein gedruckter echt besser. Zwinkernd

Werd nochmal nachfragen
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Antwort #7 - 03.09.2008 um 15:29:04
 
Linda.1001 schrieb am 03.09.2008 um 15:26:21:
Muss es denn ein handgeschriebener sein? Wenn jemand ne ziemliche Sauklaue hat, dann wäre ein gedruckter echt besser. Zwinkernd

Wenn ein handschriftlicher CV gefordert ist, dann muss es eben ein handschriftlicher sein.
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Antwort #8 - 03.09.2008 um 15:34:09
 
Hallo!

Als meine Frau 2007 in Köln eingebürgert wurde (Antrag 2006 gestellt) hat ein ausgedruckter Lebenslauf ausgereicht. Im Zweifel also einfach den Sachbearbeiter fragen, was da aktuell verlangt wird. Ist ja auch kein wirkliches Problem, den Lebenslauf von Hand noch mal abzuschreiben.
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Linda.1001
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Antwort #9 - 03.09.2008 um 15:41:12
 
Mikael321 schrieb am 01.09.2008 um 09:43:12:
Schon länger ? Bei meiner Frau, hat es ein gedruckter, auch getan .

PS: Habe gerade nochmal nachgesehen. Auf der TO DO Liste der EB stand auch damals schon : Handgeschriebener Lebenslauf .


Deswegen frag ich...
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