Hallo!
Eine Bekannte (Malaysia) fragte mich zu folgender Situation:
Hintergrund: - eingereist 8/2004
- geheiratet 7/2005
- Eheprobleme; Ehepartner informiert im Juli oder August 2008 die Ausländerbehörde, dass man getrennt lebe. Eine Scheidung wurde jedoch noch von keiner Seite offiziell beantragt.
- Ausländerbehörde verfügt Ausreise zum Dezember 2007, da sich nach 2 Jahren der Lebensmittelpunkt noch nicht nach D habe verlagern können; ebenso sei noch nicht davon auszugehen, dass eine Übernahme der deutschen Kultur erfolgt sei. (So steht´s im Brief)
- Nach Widerspruch (Rechtsanwalt) stellt Ausländerbehörde Visum bis Dezember 2008 aus.
- Immer noch keine Scheidung von irgendwem beantragt, auch wenn nun mehr als 1 Jahr getrennt gelebt wird.
Zusatzinformationen:
- Die, für die ich hier frage, lebt im Moment von ALG II (heißt das so?), macht 1 - Euro Job. Spricht gut Deutsch, hat sich kulturell integriert - angefangen vom Geranienkasten auf dem Balkon bis zum Aquarium dem Deutschlandfähnchen und dem FAZ-Abo.
Frage:- Kann ihr die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden, auch wenn noch keine Scheidung beantragt wurde?
- Sie hätte jetzt Möglichkeit, eine Ausbildung zu machen. Schützt sie das vor dem Erlöschen des Visums?
- Was kann sie tun, dass das Visum verlängert wird? Ein fester Fulltime-Job? Gelten auch andere Fortbildungen?
Sorry, falls es nicht klar ´rüber kommt - wäre für eine Antwort sehr dankbar!