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Wann und wie sind Sprachkenntnisse nachzuweisen ? (Gelesen: 1.203 mal)
okulyt
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wann und wie sind Sprachkenntnisse nachzuweisen ?
29.08.2008 um 10:13:46
 
Hallo zusammen,

nach langer Zeit bin ich wieder einmal hier und freue mich auf die hoffentlich wie immer konstruktive Hilfe:

Meine Frau (Chinesin) und Ich sind nun seit 8.8.2003 verheiratet und haben mittlerweile (HURRA) auch einen jetzt 2 jährigen Sohn.

Es steht nun die unbefristete Aufenthaltserlaubnis an, die ja heute Niederlassungserlaubnis heisst.
An sich hätten wir diese schon vor 2 Jahren machen können (wurde uns von der ALA angeboten), da kamen wir leider mit der langen Dauer dere Austellung (4-6 Monate) zeitlich unter Druck, aber das ist eine andere Geschichte.
Natürlich hat meine Frau einen Intensiv Sprachkurs gemacht und auch privaten Unterricht genossen, dazu gibt es allerdings nicht mehr als eine Teilnahmebestätigung

Nun die eigentlichén Fragen, die auch nach Lektüre des AufentG nich wirklich klarer wurden:
Bei Stellung des Antrags auf NE wurden nun auch der Nachweis der Sprachkenntnisse gefordert...

- muessen wir unter obigen Bedinungen eigentlich die Sprachkenntisse formal nachweisen , durch bspw. ein Zertifikat A1 oder B1 ?

- welche anderen Nachweise oder Möglichkeiten sollte es geben?

- hat oder hatte meine Frau ein Recht oder gar die Pflichtauf einen Integrationskurs (1. Aufenthaltserlaubnis (Visum von 3-8 2003 , danach Aufenthalsterlaubnius für 3 Jahre ab 8 2003, dananch wieder eine 3 Jährige...) ?

und zuletzt :

- was kann eigentlich passieren, wenn wir - rein hypothetisch - den Sprachnachweis nicht erbringen ?

Wer weiss Rat oder hat ähnliche Erfahrungen ?

VIELEN LIEBEN DANK AN ALLE UND LASST ES EUCH GUT GEHEN ....


LG

Rainer
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Mikael321
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Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.08.2008 um 10:26:47
 
Also sehen wir uns § 28 mal an, zumindest den Teil über die NE.

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf
einfache
Art in deutscher Sprache verständigen kann.

Also könnte höchstens A1 verlangt werden. Das wird ja wohl jeder hinbekommen, der 5 Jahre in Ehe mit einem Deutschen verheiratet ist. Im Gesetz steht nichts davon, wie das nachzuweisen ist. Ein Gespräch bei der ABH sollte eigentlich ausreichend sein, als Nachweis.
( Sodann sich deine Frau daran beteiligen kann )

Michael
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann und wie sind Sprachkenntnisse nachzuweisen ?
Antwort #2 - 29.08.2008 um 10:38:40
 
Bitte bitte
nutz die Suchfunktion. Das hatten wir
schon ungefähr 97 mal das Thema. Nur wenn es
Besonderheiten gibt oder noch bestehende Un-
klarheiten weiter posten.  Cool
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okulyt
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i love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann und wie sind Sprachkenntnisse nachzuweisen ?
Antwort #3 - 29.08.2008 um 17:01:13
 
Vielen dank !!!!

War wohl bei der Suche im Forum nicht so aufmerksam ... Sorry

rainer
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