Hallo zusammen,
nach langer Zeit bin ich wieder einmal hier und freue mich auf die hoffentlich wie immer konstruktive Hilfe:
Meine Frau (Chinesin) und Ich sind nun seit 8.8.2003 verheiratet und haben mittlerweile (HURRA) auch einen jetzt 2 jährigen Sohn.
Es steht nun die unbefristete Aufenthaltserlaubnis an, die ja heute Niederlassungserlaubnis heisst.
An sich hätten wir diese schon vor 2 Jahren machen können (wurde uns von der ALA angeboten), da kamen wir leider mit der langen Dauer dere Austellung (4-6 Monate) zeitlich unter Druck, aber das ist eine andere Geschichte.
Natürlich hat meine Frau einen Intensiv Sprachkurs gemacht und auch privaten Unterricht genossen, dazu gibt es allerdings nicht mehr als eine Teilnahmebestätigung
Nun die eigentlichén Fragen, die auch nach Lektüre des AufentG nich wirklich klarer wurden:
Bei Stellung des Antrags auf
NE wurden nun auch der Nachweis der Sprachkenntnisse gefordert...
- muessen wir unter obigen Bedinungen eigentlich die Sprachkenntisse formal nachweisen , durch bspw. ein Zertifikat
A1 oder
B1 ?
- welche anderen Nachweise oder Möglichkeiten sollte es geben?
- hat oder hatte meine Frau ein Recht oder gar die Pflichtauf einen Integrationskurs (1. Aufenthaltserlaubnis (Visum von 3-8 2003 , danach Aufenthalsterlaubnius für 3 Jahre ab 8 2003, dananch wieder eine 3 Jährige...) ?
und zuletzt :
- was kann eigentlich passieren, wenn wir - rein hypothetisch - den Sprachnachweis nicht erbringen ?
Wer weiss Rat oder hat ähnliche Erfahrungen ?
VIELEN LIEBEN DANK AN ALLE UND LASST ES EUCH GUT GEHEN ....
LG Rainer