Hallo Rachida,
welche der beiden Varianten "einfacher" ist, ist im Zweifelsfall Ansichtssache. Das Beste wäre sich bei den deutschen Behörden (Standesamt) und bei der marokkanischen Seite zu erkundigen, was zum Zwecke der Eheschließung benötigt, vorgelegt, etc. werden muss. Danach sollte man abwägen, wo man heiratet.
Eine Einladung (zu Besuchszwecken) Deines Partners vor der Eheschließung wird kaum erfolgreich möglich sein, da ja eigentlich eine Eheschließung beabsichtigt ist. - Wenn Ihr Euch entscheidet in Deutschland zu heiraten, müsste er ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland beantragen. (Diesen Weg solltet Ihr unbedingt gehen, wenn ihr Euch für eine Hochzeit in Deutschland entscheidet!) Damit er es erhält, müssen aber alle einschlägigen Dokumente vorliegen und Voraussetzungen erfüllt sein (u.a. erfolgreicher A 1 - Abschluss, Nachweis durch Zertifikat des Goetheinstituts). - Für die Zeit zwischen Einreise und Hochzeit müsstest Du eine Verpflichtungserklärung bei der
ABH für ihn abgeben.
Dies entfiele, wenn Ihr in Marokko heiratet und er in der Folge ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs beantragt.
Zu den für die Visabeantraung vorzulegenden Unterlagen informiere Dich bitte auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Marokko - dort gibt es Verweise auf entsprechende Merkblätter.
Auch das Nutzen der Suchfunktion dieses Forums kann Dir weiterhelfen, weil Themen in Zusammenhang mit Eheschließungen/Marokko hier schon sehr oft besprochen worden sind.
Alles Gute !
=schweitzer=