Brauche wieder Eure Hilfe!Folgender Fall:
Für die Ausstellung eines Besuchsvisums für meine Schwiegermutter hatte ich eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Kurz darauf hatte meine Frau das Trennungsjahr eingeleitet und mich auf Unterhalt verklagt. Dadurch hat sich natürlich meine finazielle Ausgangssituation dramatisch verändert und natürlich auch moralisch mein Verhältnis zu meiner Schwiegermutter. Ich hatte daraufhin die
VE widerrufen, mit einem Brief zum Ausländeramt und mit einem Brief zur Botschaft, dass sie kein Visum mehr ausstellen mögen.
Jetzt, 2 1/2 Monate später ist meine Schwiegermutter doch wieder in Deutschland eingereist. Ich weiß allerdings nicht, ob aufgrund meiner
VE. Aber ich gehe davon aus...
1. Ist meine
VE nach Widerruf noch gültig?
2. Muss ich irgendwelche Schritte unternehmen, um meine Haftung dem dt. Staat gegenüber zu minimieren oder auszuschließen?
3. Muss ich das Ausländeramt informieren, dass meine Schwiegermutter trotz widerrufener
VE das Visum bekommen hat und eingereist ist?
4. Muss ich meine Schwiegermutter auffordern, das Land auf dem schnellsten Wege wieder zu verlassen, um mein Haftungsrisiko zu minimieren und auszuschließen?
Danke, Joerg
Die Geister, die ich rief, werd' ich nun nicht mehr los!