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Einreise trotz widerrufener Verpflichtungserklärung (Gelesen: 1.741 mal)
Joerg2008
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise trotz widerrufener Verpflichtungserklärung
27.08.2008 um 08:39:28
 
Brauche wieder Eure Hilfe!

Folgender Fall:

Für die Ausstellung eines Besuchsvisums für meine Schwiegermutter hatte ich eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Kurz darauf hatte meine Frau das Trennungsjahr eingeleitet und mich auf Unterhalt verklagt. Dadurch hat sich natürlich meine finazielle Ausgangssituation dramatisch verändert und natürlich auch moralisch mein Verhältnis zu meiner Schwiegermutter. Ich hatte daraufhin die VE widerrufen, mit einem Brief zum Ausländeramt und mit einem Brief zur Botschaft, dass sie kein Visum mehr ausstellen mögen.

Jetzt, 2 1/2 Monate später ist meine Schwiegermutter doch wieder in Deutschland eingereist. Ich weiß allerdings nicht, ob aufgrund meiner VE. Aber ich gehe davon aus...

1. Ist meine VE nach Widerruf noch gültig?
2. Muss ich irgendwelche Schritte unternehmen, um meine Haftung dem dt. Staat gegenüber zu minimieren oder auszuschließen?
3. Muss ich das Ausländeramt informieren, dass meine Schwiegermutter trotz widerrufener VE das Visum bekommen hat und eingereist ist?
4. Muss ich meine Schwiegermutter auffordern, das Land auf dem schnellsten Wege wieder zu verlassen, um mein Haftungsrisiko zu minimieren und auszuschließen?

Danke, Joerg

Die Geister, die ich rief, werd' ich nun nicht mehr los!
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.08.2008 um 09:00:58
 
Joerg2008 schrieb am 27.08.2008 um 08:39:28:
1. Ist meine VE nach Widerruf noch gültig?

Wenn der Widerruf vor Erteilung des Visums erfolgte, ist die VE nicht mehr wirksam.

Joerg2008 schrieb am 27.08.2008 um 08:39:28:
2. Muss ich irgendwelche Schritte unternehmen, um meine Haftung dem dt. Staat gegenüber zu minimieren oder auszuschließen?

Wenn der Widerruf gültig ist, brauchst du gar nichts machen. Sollte der Widerruf zu spät erfolgt sein, bleibst du in der Haftung.

Joerg2008 schrieb am 27.08.2008 um 08:39:28:
3. Muss ich das Ausländeramt informieren, dass meine Schwiegermutter trotz widerrufener VE das Visum bekommen hat und eingereist ist?

Nein, da die ABH i.d.R. mit der Ausstellung des Schengen Visums nichts zu tun hat.

Joerg2008 schrieb am 27.08.2008 um 08:39:28:
4. Muss ich meine Schwiegermutter auffordern, das Land auf dem schnellsten Wege wieder zu verlassen, um mein Haftungsrisiko zu minimieren und auszuschließen?

Ob du nun deine Schwiegermutter aufforderst oder nicht, wird am Ergebnis wohl nichts ändern, dass sie erst einmal im Lande bleibt.

Kann es sein, dass die VE von einer anderen Person abgegeben wurde?

trixie
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Joerg2008
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.08.2008 um 09:33:56
 
Hallo Trixi, Guten Morgen!

trixie schrieb am 27.08.2008 um 09:00:58:
Wenn der Widerruf vor Erteilung des Visums erfolgte, ist die VE nicht mehr wirksam.


Habe die VE Ende April abgegeben und Anfang Mai widerrufen - somit ca. 2 Monate vor Visumserteilung der dt. Botschaft in Kasachsten.

Wie ich aus Deiner Antwort entnehme, ist meine VE damit unwirksam und niemend kann mich für den Lebensunterhalt meiner Schwiegermutter heranziehen.

trixie schrieb am 27.08.2008 um 09:00:58:
Kann es sein, dass die VE von einer anderen Person abgegeben wurde?


Möglich, vielleicht hat meine inzwischen getrennt lebende Ehefrau eine andere Person gefunden, die eine VE abgegeben hat. Ich weiß es nicht. Wichtig für mich ist, dass die Einreise meiner Schwiegermutter nicht zu einem weiteren Problem für mich werden kann...

Danke für deine schnelle Antwort!

Gruß, Jörg
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