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Tourist-Visum für "hoffnungslosen Fall" ??? Geht das? (Gelesen: 9.454 mal)
sandman12
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25.08.2008 um 21:49:50
 
Hallo!

Frage: Sieht jemand die Chance, dem nachstehend beschriebenen Schüler für 3 - 4 Wochen ein Schengen-Toursitvisum zu verschaffen? Wenn ja, wie sollte man vorgehen.

Situation/Vorgeschichte:
Seit nunmehr knapp fünf Jahren "sponsern" fünf Deutsche einen Schüler aus den Philippinen. Ist so eine Art privates "Sozialprojekt", welches nach einem sehr traurigen Erlebnis, welches hier nichts zur Sache tut, entstand.

Zum Schüler:
Wir haben ihm zunächst 3,5 Jahre lang die Highschool finanziert, nun seit 3 Semestern eine "University"/College.
Der Schüler, jetzt grad 18 Jahre alt, wohnt mit seinen 6 Geschwistern in einer Squatter-Siedlung (Slum) - Vater verdient ca. 90 Euro/Monat, der Rest der Familie ist zu jung um zu arbeiten oder arbeitslos. Verfallene Einraum-Blechhütte, kein Wasser etc. etc, wie man es aus den Medien kennt.
Der Schüler selbst ist sehr begabt, alle Examen bisher mit ca. jeweils 95 - 100 % aller möglichen Punkte. Alle Ausgaben werden präzise mit Belegen dokumentiert, zudem kontrollieren ein Bekannter vor Ort und wir bei Besuchen - bisher immer alles einwandfrei

Zu uns: Wir sind alle fünf zwischen 40 und 60 Jahren: Eine Architektin, eine promovierte Ingenieurin, ein Universitätsdozent, ein Lehrer und ein Mathematiker. Alle verheiratet, Kinder. Jeder gibt von uns ca. 20.- / Monat - alles dokumentiert.

(habe es etwas ausführlicher dargestellt, damit es klar wird, worum es geht; sorry, wenn ich jemanden gelangweilt habe)

Wir haben nun überlegt - er studiert etwas Internationales - den Schüler in der Mitte des Studiums, also 2009, als Anerkennung für seine ausgezeichneten Leistungen für 3 - 4 Wochen in den Semesterferien nach Europa einzuladen.

Ginge man jedoch nach den Standardkriterien (nix Geld, nix Konto, nix Land, nix verheiratet, nix Kinder - also garnix  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt etc., etc., dann könnte man sich das Geld für den Visumsantrag gleich sparen.

Jedoch stellt sich uns die Frage, ob wir (bezeichnen wir uns mal als seriöse Bürger   Zwinkernd ) unter Dokumentation unseres Backgrounds sowie den Uni-Bescheinigungen (Fortsetzung des Studiums) es nicht doch vielleicht hinbekommen könnten.
Bringt es etwas, schon im Vorneherein an die Visumsstelle zu wenden und da nachzufragen, ob und wie es zu handhaben sei?
Hat jemand andere Ideen?

Vielen Dank! Smiley

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Antwort #1 - 25.08.2008 um 21:56:32
 
Hi,
wie sagt man so schön probieeren kann man es ja mal.

Sieht sicherlich bezüglich Standardkriterien zu Rückkehrbereitschaft und Nachweisen dazu auf den ersten Blick nicht gut aus, möchte es trotzdem nicht als  aussichtslos werten.

Würde wegen Euren "Sozialprojekt" mal Kontakt mit der Botschaft aufnehmen und denen Euer Vorhaben und die Geschichte des Projektes schildern, schaden kann es nicht, würde allgemein an Botschaft oder Botschafter schreiben und um Beteiligung der Visastelle bitten.

Wünsche viel Erfolg.
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hge2001
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Antwort #2 - 26.08.2008 um 08:14:48
 
sandman12 schrieb am 25.08.2008 um 21:49:50:
Bringt es etwas, schon im Vorneherein an die Visumsstelle zu wenden und da nachzufragen, ob und wie es zu handhaben sei?
Hat jemand andere Ideen?

Vielen Dank! Smiley



Dies ist in jedem Fall vernünftig.

Man sollte sich auch an die örtliche ABH wenden. Denn im Gegensatz zur Beteuerung, dass die Botschaften das Schengen-Visum alleine erteilen, wenden sie sich doch in vielen Fällen an die ABH.

Ich habe in der letzten Zeit auch den Eindruck, dass die deutsche Botschaft in Manila auch in den "aussichtslosen" Fällen etwas grosszügiger geworden ist. Garantieren kann man natürlich nie etwas.

Bei aller Wertschätzung eures Projektes solltet ihr euch allerdings mal fragen, dass angesichts der Situation der Familie des Jungen die Investition für den "Urlaub" des Jungen nicht besser vor Ort gemacht werden sollte.

Gruss

hge
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Antwort #3 - 26.08.2008 um 13:05:11
 
hge2001 schrieb am 26.08.2008 um 08:14:48:
Man sollte sich auch an die örtliche ABH wenden. Denn im Gegensatz zur Beteuerung, dass die Botschaften das Schengen-Visum alleine erteilen, wenden sie sich doch in vielen Fällen an die ABH.


Sorry, bei Schengen Visa wird keine ABH beteiligt, außer bei sogenannten Risikostaatlern, bei diesen werden die Schengen-Partner und Sicherheitsbehörden konsultiert, die ABH wird in diesem Falle auch als "Sicherheitsbehörde" konsultiert,
und könnte bei Bedenken diese äußern.

siehe dazu auch § 73 Abs. 4 AufenthG
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Antwort #4 - 26.08.2008 um 13:51:16
 
Einbeck schrieb am 26.08.2008 um 13:05:11:
Sorry, bei Schengen Visa wird keine ABH beteiligt, außer bei sogenannten Risikostaatlern, bei diesen werden die Schengen-Partner und Sicherheitsbehörden konsultiert, die ABH wird in diesem Falle auch als "Sicherheitsbehörde" konsultiert,
und könnte bei Bedenken diese äußern.

siehe dazu auch § 73 Abs. 4 AufenthG


Vielleicht gehören die Philippinen ja zu den Risikostaaten?
Habe jetzt einen Fall, wo die ABH konsultiert wurde.

Im vorliegenden Fall dürfte eine Einschaltung der ABH seitens der Sponsoren doch nicht unbedingt schädlich sein.

hge
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Antwort #5 - 26.08.2008 um 14:33:31
 
hge2001 schrieb am 26.08.2008 um 13:51:16:
Vielleicht gehören die Philippinen ja zu den Risikostaaten?
Habe jetzt einen Fall, wo die ABH konsultiert wurde.


Ja, Philippinen gehören dazu, sind Risikostaat, aber ABH wird nur zu Sicherheitsbedenken gefragt (Schengen-visa sind keine zustimmungspflichtige Visas) daher bitte diese Beteiligung nicht falsch zu interpretieren.

In der Praxis hatte ich dies bei Risikostaatlern eher umgekehrt, bei mir war alles okay, aber ABH äußerte Bedenken (Text: Zustinmmung abgelehnt), wobei diese die Rolle ihrer Beteiligung missverstandt, dies sind keine zustimmungspflichtigen Visa, die Entscheidung liegt alleine bei der Botschaft/Konsulat.
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Antwort #6 - 26.08.2008 um 14:41:03
 
Einbeck schrieb am 26.08.2008 um 14:33:31:
Ja, Philippinen gehören dazu, sind Risikostaat, aber ABH wird nur zu Sicherheitsbedenken gefragt (Schengen-visa sind keine zustimmungspflichtige Visas) daher bitte diese Beteiligung nicht falsch zu interpretieren.


Hm, sehe ich aber anders. Diese Visa sind zustimmungspflichtig,
nur erfolgt die Zustimmung in aller Regel stillschweigend. Siehe
§ 31 Abs. 1 AufenthV.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #7 - 26.08.2008 um 16:06:07
 
Kann man die Liste der "Risikostaaten" irgendwo nachlesen (umsonst im Netz)?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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sandman12
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Antwort #8 - 26.08.2008 um 16:17:04
 
Danke für die Auskünfte - darf ich fragen, was ein Risikostaat ist? Risiko = hoher Migrationsdruck?

hge2001 schrieb am 26.08.2008 um 08:14:48:
Bei aller Wertschätzung eures Projektes solltet ihr euch allerdings mal fragen, dass angesichts der Situation der Familie des Jungen die Investition für den "Urlaub" des Jungen nicht besser vor Ort gemacht werden sollte. Gruss hge


Ja, darüber hatten wir lange diskutiert - und sind immer noch dabei - der Schüler weiß natürlich von unserer Absicht noch nichts. Ich persönlich bin auch eher dagegen, da ich die Gefahr sehe, dass da eine große Unzufriedenheit mit der eigenen Situation geweckt werden könnte. Andererseits könnte es natürlich auch eine große Motivation sein, weiterhin so überragend zu lernen - mit dem Ziel, aus der Situation herauszukommen. Schwierig. Aber bevor wir uns entscheiden, wollten wir abklären, ob soetwas überhaupt möglich ist.
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Antwort #9 - 26.08.2008 um 16:33:03
 
sandman12 schrieb am 26.08.2008 um 16:17:04:
Danke für die Auskünfte - darf ich fragen, was ein Risikostaat ist? Risiko = hoher Migrationsdruck?

Da geht es um mögliche Terrorgefahren, hat nix mit "Migrationsdruck" zu tun.
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Antwort #10 - 26.08.2008 um 16:33:03
 
Mick schrieb am 26.08.2008 um 14:41:03:
Hm, sehe ich aber anders. Diese Visa sind zustimmungspflichtig,
nur erfolgt die Zustimmung in aller Regel stillschweigend. Siehe
§ 31 Abs. 1 AufenthV.


Bezüglich der Beteiligung der ABH, hatte mich etwas unklar und missverständlich ausgedrückt:

Zustimmungspflichtig nach § 31 Abs.1 Nr 3 AufenthV, die Beteiligung erfolgt nach § 73 Abs 1 AufenthG zu  Versagungsgründen und Sicherheitsbedenken, keine allgemeine Beteiligung, die ABH macht keine Antragsprüfung und bekommt keinen Antrag und Unterlagen übersandt.
Dies bedeutet für mich ABH dürfte nur bei Vorlage von Sicherheitsbedenken oder Versagungsgründen die Zustimmung  ablehnen, daher auch stillschweigend...

Ob die sonstigen Voraussetzungen zur Visaerteilung gegeben sind (Finanzierung, Krankenversicherung, Rückkehrbereitschaft etc.) kann die ABH ja auch gar nicht prüfen, Sie erhält ja auch keine Unterlagen oder Antragsdoppel etc. , dies kann nur das Konsulat/Botschaft.

In der Praxis hatte ich ABH's die die Zustimmung wegen fehlender Verpflichtungserklärung etc. verweigerten, aber nicht wegen Sicherheitsbedenken oder Versagungsgründen.

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Antwort #11 - 26.08.2008 um 16:37:38
 
tapir schrieb am 26.08.2008 um 16:06:07:
Kann man die Liste der "Risikostaaten" irgendwo nachlesen (umsonst im Netz)?


nein, das ist VS-NfD - alles hochgeheim um bloß keine diplomatischen Verwicklungen zu provozieren.

Trotzdem dürfte ein Blick hierhin:
http://www.hamburg.de/servlet/contentblob/109160/weisung-2-2005/data.pdf

(insbes. Seite 7, Frage 8), gewisse Rückschlüsse erlauben...

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Antwort #12 - 26.08.2008 um 16:55:38
 
Wo finde ich die Staatenliste?
Siehe Anlage 5 zum GKI (vs-nfd)
Liste 5 a Konsultationen der zentralen Behörden des eigenen Staates
Liste 5 b Konsultationen der zentralen Behörden eines anderen Staates
Liste 5 c Konsultationen der zentralen Behörden bei vertretenen Staaten
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Antwort #13 - 26.08.2008 um 17:31:47
 
Einbeck schrieb am 26.08.2008 um 16:33:03:
Zustimmungspflichtig nach § 31 Abs.1 Nr 3 AufenthV, die Beteiligung erfolgt nach § 73 Abs 1 AufenthG zuVersagungsgründen und Sicherheitsbedenken,

Hi Einbeck,

sorry, aber das sehe ich immer noch anders. Die ABHen werden
nicht bezüglich Sicherheitsbedenken beteiligt. Das muss getrennt
werden. Ausschließlich die in § 73 Abs. 1 genannten Stellen treffen
Aussagen zu Sicherheitsbedenken. Ansonsten müssten die ABHen
selbst nochmal die Sicherheitsbehörden beteiligen (was sie ggf. nur
bei "eigenen" Anträgen machen - § 73 Abs. 2).

In § 73 Abs. 1 findest Du auch nichts über eine Beteiligung der ABH.
Die Beteiligung (Zustimmungserfordernis) ergibt sich aus § 31 Abs. 1
Nr. 3 AufenthV. Bei der ABH wird z.B. geprüft, ob sich Zweifel am
Zweck der Reise ergeben (o.ä.). Das kommt eher einer allgemeinen
Beteiligung gleich, das Verschweigefristverfahren dient der Verfahrens-
beschleunigung.

Einbeck schrieb am 26.08.2008 um 16:33:03:
keine allgemeine Beteiligung, die ABH macht keine Antragsprüfung und bekommt keinen Antrag und Unterlagen übersandt.

Sie bekommt zwar keine Unterlagen, erfährt aber die Gründe für
die Reise. Und die werden dann eben im Inland verifiziert. Ergeben
sich Widersprüche zwischen den Angaben des Einladers und des
Gastes kommt es zu Problemen.
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Antwort #14 - 26.08.2008 um 18:14:58
 
@Mick,
Deine Aussage ist korrekt, entspricht den Gesetz habe es noch mal genauer nachgelesen.
Sorry für verursachte Verwirrung.

In der Praxis, daher mein Posting, hatten mich die Ablehnungsgründe der ABH verwirrt und zu dieser Aussage verleitet, da wurde ein bona-fide Kunde (Geschäftsmann, sehr dickes Bankkonto, US Green Card) wegen fehlender VE abgelehnt bzw. weil ABH in gleichgelagerten Fällen Zweifel an  Rückkehrbereitschaft hatte,
Dinge die eine ABH doch, da sie nur einen Datensatz mit Personalien, Reisegrund und Kontakt/Reiseziel = Einlader oder Hotel erhält, sehr schwer aus der ferne beurteilen kann.
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