Hallo Beppo,
die
ABH sagt:
Leider haben Sie mit Ihrer Niederlassungserlaubnnis nicht das Recht, sich in Österreich dauerhaft niederzulassen und zu arbeiten. Eventuell gäbe es jedoch die Möglichkeit, nach den nationalen österr. (also nicht EU-) Vorschriften, ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Dazu können wir Ihnen aber leider keine detaillierte Auskunft erteilen. Informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Ausländerbehörde in Österreich.
Die
ABH sagt auch, dass ein automatisches Recht auf "Arbeitserlaubnis" mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG nicht erteilt wird.
Das sehe ich auch so, obwohl das Magistrat dem Arbeitgeber mitteilte, dass eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG notwendig ist.
Die
ABH hat uns bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass zum Erhalt der D EG der Antragsteller Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung geleistet haben muss. Dies ist in der Regel der Fall, wenn mind. 60 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt ruden (d.h. also mind. 5 Jahre gearbeitet und dadurch Rentenanspruch oder entsprechende ausländische Anwartschaften bze. private Vorsorgeleistungen nachgewiesen werden.
Das wird jedoch hier im Forum und auch lt. diversen Aussagen hier im Internet (RA's) widerlegt.
Ich denke, man könnte doch einen Antrag auf D EG stellen, man verliert ja nichts dabei. Einen Versuch ist es Wert. Natürlich drängt die Zeit, aber mir bleiben nicht viel Möglichkeiten.
Ausserdem werde ich nächste Woche die Ausländerbehörde in Wien aufsuchen und auch dieses Magistrat.
Kannst Du mir zu meiner PN über die Beantragung noch behilflich sein?
Danke Beppo,
Anamur