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Entscheidung der Botschaft (Gelesen: 5.036 mal)
Hatice80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 02.09.2008 um 10:53:26
 
Hallo Hasemaus

hab das gleiche problem wie du bei mir war am 14 07 08 das interview am 21 07 08 wurde Stellungnahme an die Botschaft abgegeben habe bis heute noch keine Antwort wie die Entscheidung ist ob positiv oder negativ mich macht es auch total fertig.

Mein Anwalt hat da angeschrieben die meinten es ist noch in Bearbeitung verstehe gar nicht warum es so lange dauert weinend

Naja, drücke dir auch ganz doll die Dauemen das es Klappt
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Hasemaus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 02.09.2008 um 11:57:54
 
Hallo,

Danke dir.Habe heute nochmal mit meiner SB bei der ABH gesprochen,leider konnte sie mir auch nichts sagen.Das einzige wäre sich an das Auswärtige Amt zu wenden,da dies die Vorgesetzten der Botschaften sind.


Grüsse Hasemaus
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Hasemaus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 02.09.2008 um 19:23:18
 
Hallo nochmal,

bekommt man die Ablehnung schriftlich in der Botschaft oder wie ?


Grüsse Hasemaus
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #18 - 02.09.2008 um 19:31:23
 
Das kannst Du hier ja in vielen, vielen anderen entsprechenden Diskussionen nachlesen.
• Wenn das Visum gegeben wird, wird der Antragsteller benachrichtigt, dass er kommen soll. Denn dann wird der Aufkleber in seinen Pass geklebt.
• Wenn das Visum abgelehnt wird, geschieht dies meistens per Brief. Manchmal wird der Antragsteller auch eingeladen, um ihm dies persönlich mitzuteilen.

Aber eine Ablehnung gibt es schriftlich.
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Hasemaus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 11.09.2008 um 18:42:24
 
Hallo,

hab nochmal eine Frage.Wenn das Visum erteilt wurde ist das sofort gültig oder kann es auch erst ab einem bestimmten Datum sein?


Grüsse Hasemaus
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #20 - 11.09.2008 um 19:12:13
 
Hasemaus schrieb am 11.09.2008 um 18:42:24:
Wenn das Visum erteilt wurde ist das sofort gültig oder kann es auch erst ab einem bestimmten Datum sein?

Hi,

die Gültigkeit ist auf dem Visum vermerkt ... "von bis" ... es kann also am Tag der Ausstellung schon gültig sein oder aber eben etwas später... also erst mal lesen was auf dem Visum als Berechtigungsinhalt steht Zwinkernd

Daddy
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