philippges
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Hallo, ich bin neu hier im Forum, daher ein wenig zu meiner Person. Ich bin Praktikant bei einer Einrichtung, die 1-Euro-Jobber betreut. Momentan studiere ich Soziale Arbeit, das Praktikum erfolgt im Rahmen dieses Studiums. Momentan gibt es bei uns einen Fall, der mein Interesse geweckt hat, diesem Menschen möchte ich auf diesem Wege helfen, wenn ich es kann. Nun zu dem Fall an sich: Es handelt sich um einen Menschen aus Afghanistan. Er ist aus Kabul geflohen und hält sich nun im dritten Jahr in Deutschland auf. Seine Frau ist nur noch muslimischen Recht mit ihm verheiratet, nicht nach deutschen, eine Ehe ist also nicht anerkannt. Sie haben außerdem zwei Kinder, die seine Frau betreut. Nach Absprache mit der ARGE hat er nun eine langfristige Qualifizierungsmaßnahme absolviert, die ihn als Altenpflegehelfer qualifiziert. Nun ist allerdings das Problem, dass sein Einkommen nicht ausreichend sein wird, wenn er wirklich eine Stelle als Altenpflegehelfer annimmt. Hier kommen praktisch meine Frage ins Spiel. Ich habe lange Paragraphen gewälzt und hier auch so einiges gefunden, aber in speziellen Fällen kann es ja doch immer anders aussehen. Ich frage mich, warum er überhaupt diese Qualifizierung machen soll, wenn doch klar ist, dass er mit den ca. 900€ Netto, die er dann verdienen würde, gar nicht auf die Grenze kommen würde. Wie sehen also mögliche Perspektiven für ihn aus? Gelten er und seine Frau (die ja keine "echte" Ehefrau ist) auch bei diesem Gesetz als Bedarfsgemeinschaft oder werden beide als einzelne Fälle geführt, die jeweils für sich sorgen müssen? Welche Möglichkeiten gibt es für den Fall, dass die Frau nicht arbeiten kann, weil sie die Kinder versorgen muss? Reicht auch nur ein einziger Euro Hartz IV aus, damit er seine Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland verliert, oder ist das immer eine Fallentscheidung? Ab wann kann man versuchen, eine langfristige Erlaubnis zu erhalten? Ich kenne leider diesen Menschen noch nicht persönlich, daher kann ich nur bedingt Angaben liefern. Ich weiß zum Beispiel nicht, wie er zu einer Einbürgerung steht, weiß aber, dass er recht gut Deutsch sprechen kann. Ich wäre für eure Unterstützung sehr dankbar, vielleicht schaffe ich es ja noch in meiner Woche, die ich noch hier bin, zumindest ein paar Informationen zu beschaffen. Danke!
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