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Viele inhaltliche Fehler im Remonstrationsbescheid - was tun??? (Gelesen: 3.714 mal)
sandman12
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Viele inhaltliche Fehler im Remonstrationsbescheid - was tun???
22.08.2008 um 10:43:38
 
Hallo,

ein Nachbar wollte eine Person aus Südostasien einladen. Besuchervisum abgelehnt, Remonstration - wieder abgelehnt. Soweit noch alles o.k. und akzeptabel.

Dann kam der Nachbar zu mir und fragte: "Das, was in dem Botschaftsbrief drin steht, stimmt doch garnicht! das haben wir doch garnicht beantragt!"

Im Botschaftsbrief stand:
Abgelehnt, da...
- beantragter Zeitraum 2 Monate
- in der Zeit unbezahlter Urlaub
- neues Konto seit 5 Monaten mit immer 0 Euro drauf

Logisch, dass das abgelehnt worden ist.


beantragt war jedoch:

- ein 2 - Wochen - Besuch, der durch Flugreservierung dokumentiert war
- dafür hätte es 2 Wochen bezahlten Urlaub gegeben (Bestätigung Arbeitgeber lag vor)
- das Geld vom Konto war immer abgehoben worden und wurde in eine Lebensversicherung investiert (wer läßt sein Geld schon unverzinst auf einem Girokonto?)
- Belege für Lebensversicherung (läuft seit 3 Jahren) und früheres Konto lagen vor, waren aber von der einheimischen Sachbearbeiterin im 1. Durchgang abgelehnt worden, waren bei der Remonstration beigefügt worden.
- Der Job bei einer internationalen Firma bringt ca. 600 Euro / Monat. Arbeitsverhältnis wäre fortgesetzt worden ( war ja nur bezahlter Jahresurlaub)
... dazu noch andere Kleinigkeiten, die auch nicht stimmen.

Hmm - was nun? Den Sachbearbeiter anmailen, ihn  Zunge a) wüst beschimpfen  b) freundlich fragen, ob er Papiere verwechselt  c) ... (a) war nicht ganz ernst gemeint  Zwinkernd

Den Leiter der Visaabteilung anschreiben? Dienstaufsichtbeschwerde nach Berlin? Über ´s Gericht rangehen?

Kann da nach dem abschließenden Bescheid überhaupt noch etwas geändert werden?

Vielen Dank für Hinweise!

Gruß Augenrollen


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inge
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Antwort #1 - 22.08.2008 um 11:43:52
 
c) Antragsteller fragen, ob er nicht vlt doch irrtümlich "2 Monate" beantragt hat?
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Antwort #2 - 22.08.2008 um 11:57:44
 
Wie Inge sagte
abklären ob AS fehler gemacht hat.
Wenn nicht Mail an die Leitung der Visastelle mit fristsetzung zur Antwort.
Falls auch erfolglos Bürgerservice AA
Klage
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Einbeck
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Antwort #3 - 22.08.2008 um 13:14:57
 
Empehle zu prüfen was genau beantragt und ausgefüllt wurde, das antragsformular liegt der Botschaft vor, hoffe die Antragstellerin erinnert sich noch richtig.

Und dann, sachlich begründet mit unterstützenden Nachweisen remonstrieren.
Ja das Zauberwort heißt nach Ablehnung:
Remonstration

dies ist unabhängig davon was in der Ablehnung steht.
Remonstrieren kann der Antragsteller nur selber oder ein Dritter mit Vollmacht.

Dritte wie Einlader, sorry sage es hier mal ganz offen, erhalten ohne Vollmacht etc. keine Auskunft.
Möchte in diesen Zusammenhang daraufhinweisen, das Nachfragen und bitten um Erklärung in bestimmten Fällen wie eine Remonstration behandelt werden, daher sollte man seine Argumente gleich mit einbringen.

Fehler pasieren immer wieder, aber deshalb gleich mit Koanonen auf Spatzen schießen  Dienstaufsichtsbeschwerde???
Bitte remonstrieren und den Sachverhalt korrekt und belegt vorbringen, und dann hoffen das man visa erteilt und Rückkehrbereitschaft sieht.
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Plim
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Antwort #4 - 22.08.2008 um 13:53:02
 
Einbeck schrieb am 22.08.2008 um 13:14:57:
Und dann, sachlich begründet mit unterstützenden Nachweisen remonstrieren.
Ja das Zauberwort heißt nach Ablehnung:
Remonstration



Es wurde doch schon remonstriert.

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Antwort #5 - 22.08.2008 um 14:15:04
 
Plim schrieb am 22.08.2008 um 13:53:02:
Es wurde doch schon remonstriert.


Hatte ich auch gemerkt, aber noch keine Zeit zu korrigieren.

Würde Remonstrationsbescheid unter Darstellung des Antrages und Hinweisen mit Belegen/Nachweisen überprüfen lassen.
Eigentlich wäre zu klagen, aber wenn Fehler vorliegt, so wie hier dargestellt, sollte Schreiben and Visastellenleiter mit der Bitte um Überprüfung des Remonstrationsbescheides auf Verwechselung etc. reichen, wie gesagt, Nachweise, Belege  und anderes positives nicht vergessen.
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sandman12
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Antwort #6 - 22.08.2008 um 23:03:26
 
Danke zunächst für die vielen schnellen Antworten.

Habe auch die Papiere (Kopien gesehen), es waren wirklich 2 Wochen (und nicht 2 Monate) beantragt worden.
Ich werde dem Nachbarn am Sonntag, dann sehe ich ihn wieder, empfehlen, zunächst nochmal eine Email an den Sachbearbeiter zu schreiben, er soll drauf verweisen, dass es in den Papieren anders steht und ggf. nochmals Scans beifügen und eine Überprüfung verlangen. Werde ihm vorschlagen, eine Woche als Frist für eine Antwort zu setzen und danach klagen.

Wenn jemand meint, dass es falsch ist, bitte ich um Nachricht. Danke nochmals!!! Smiley
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Einbeck
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Antwort #7 - 22.08.2008 um 23:28:41
 
sandman12 schrieb am 22.08.2008 um 23:03:26:
zunächst nochmal eine Email an den Sachbearbeiter zu schreiben


Empfehle Fax zu nutzen nicht E-Mail, könnte Probleme bei öffnen und drucken der Anlagen geben, ausserdem gehen manche Orte/viele Kollegen in E-Mails unter, bekomme selbst manchmal eine E-Mail Allergie.

Aber mal so, wieso Frist setzen? Und dann noch nur eine Woche?

Habt doch ausreichend Zeit zum Klagen.

Klagen muss übrigens formell der abgelehnte Antragsteller, dritte brauchen immer eine  Vollmacht, also bitte nicht vergessen, wenn Du für Antragsteller handelst eine Vollmacht des Antragstellers beizulegen.

Hinweis sonlange eine Klage läuft gibt es kein Visa, Klageverfahren vorm VG Berlin dauern schnell einige Monate, also bei Eile lieber noch mal prüfen lassen.
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