@tapir
tapir schrieb am 22.08.2008 um 14:01:40:Ja, sicher. Der Freizügigkeitsgrundtatbestand muss natürlich im gemeinsamen Aufenthaltsstaat des Unionsbürgers und seines drittstaatsangehörigen Familienangehörigen verwirklicht sein - sonst gäbe es ja auch dort gar keine Aufenthaltskarte. Kurze, allein durchgeführte Reisen im EU-Raum, bei denen von Anfang die Rückkehr zum Unionsbürger beabsichtigt ist, lassen den Status als Berechtigter iSd RL mE nicht entfallen.
Aus meiner Sicht ist bei einer alleinigen Reise in einen anderen MS, der nicht Herkunftsstaat ist, die RL nicht anwendbar. Der/die Reisende reist dem Freizügigkeitsberechtigten nicht nach und begleitet ihn auch nicht. Es wäre lediglich eine Reise i.S.d. Artikel 21 SDÜ.
tapir schrieb am 22.08.2008 um 14:01:40:Ohnehin lässt die RL Spielraum für liberale nationale Regeln. § 2 Abs. 4 S. 3 FreizügG/EU bestimmt lediglich:
Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte eines anderen Mitgliedstaates [...] entbindet von der Visumpflicht.
Daher dürfte wohl jedenfalls für die Einreise nach Deutschland unproblematisch ein visumfreier Kurzaufenthalt bereits nach nationalem Recht anzunehmen sein.
Richtlinien erlauben einem MS immer eine liberalere Auslegung (aus meiner Sicht ist jedoch keine liberalere Umsetzung erfolgt/siehe FreizügG/EU), so stellt die Wiedereinreise nach Deutschland meiner Meinung nach keinen Kurzaufenthalt dar. Bei der Wiedereinreise handelt es sich wiederum um einen Nachzug i.S.d.RL., sofern der eigentliche Freizügigkeitsberechtigte in D lebt.
Die Befreiung von der Visumspflicht gem. §2 (4) S.3 FreizügG/EU ist lediglich die nationale Umsetzung der RL.
Sollte der/die Reisende jedoch allein einreisen , sind weder das FreizügG/EU noch die RL anwendbar.
Beispiel: (Ein in F lebender Algerier, verheiratet mit einer Italienerin) reist mit seiner Aufenhaltskarte über die Schweiz nach D. Er nimmt lediglich ein Reiserecht nach Art. 21 SDÜ war. In keinster Weise ist hier abgeleitete Freizügigkeit gegeben.
PS: Melde mich mal bis So. ab. Also nicht böse sein, wenn ich nicht gleich antworte.
Gruß und schönes Wochenende
Beppo