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Namenänderung / -angleichung (Gelesen: 1.248 mal)
sonic
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Danny Boy I Love U


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D / SYR
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21.08.2008 um 11:10:36
 
Morgen allerseits,

gestern bin ich eingebürgert worden  Smiley

und bevor ich einen Personalausweis beantrage, wollte ich folgende Namenänderung machen

Ich habe zwei Vornamen und ich wollte einfach einen davon behalten und den anderen weglassen.

Die Dame bei der Einwohnermeldeamt meinte dass geht nicht, weil ich meine alte Staatsangehörigkeit nicht verloren habe (war bei mir Syrien klar) und die Änderung wird keine Auswirkung auf die Geburtsurkunde haben (was auch klar ist). Ich habe aber nicht verstanden was das zu tun hat mit der Sache dass ich von jetzt an nur einfach einen Vornamen benutzen möchte und nicht zwei (also auch dass auf dem PA und Reisepass nur einen Vornamen erscheint).

Es gäbe die Möglichkeit sagte die Dame aber nur wenn es einen sehr guten Grund gäbe. Die Begründung der Vorname gefällt mir nicht zählt nicht.

Stimmt so alles was mir besagt worden war?

LG, sonic 


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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 21.08.2008 um 12:24:05
 
sonic schrieb am 21.08.2008 um 11:10:36:
gestern bin ich eingebürgert worden

Glückwunsch

Vorschlag für die Profiländerung:
Staatsangehörigkeit: D/SY oder D+SY (alternativ SYR)


von wegem dem Rest ... Experten abwarten Zwinkernd
Ein "wichtiger" Grund muss mW aber vorliegen. Da grundsätzlich ein zweiter Vorname (der im normalen Bereich den meisten Menschen ggfs gar nicht bekannt ist) ja nicht übermäßig von Nachteil ist, könnte es da evtl schwierig werden.
Aber die "Egschberte" werden's scho besser wissen Laut lachend
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sonic
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Danny Boy I Love U


Beiträge: 61
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D / SYR
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Antwort #2 - 21.08.2008 um 13:38:29
 
Ich war gerade beim Standesamt. Also ändern kann man schön und es würde nichts kosten. Die nette Dame hat mir davon aber abgeraten. Sie meinte irgendwann kommt es zu Problemen wenn man die Geburtsurkunde vorlegen muss. Auf der erscheint dann zwei Vornamen und auf der Deutschen Unterlagen dann nur ein.

ich lasse es dann so wie es ist  Smiley

ich hoffe jetzt nur, dass ich keine Probleme kriege beim Beantragen des Personalausweises, denn auf meiner Doktorurkunde wird nur mein Rufvorname stehen und nicht beide Vornamen.  
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.08.2008 um 15:07:42
 



Hallo,

erst mal Glückwunsch zur Einbürgerung Zwinkernd

sonic schrieb am 21.08.2008 um 11:10:36:
Ich habe zwei Vornamen und ich wollte einfach einen davon behalten und den anderen weglassen.


Falls es für die Vornamen keine deutschsprachige Form gäbe, könnte entweder ein neur Vorname gewählt erden, oder dieser einfach entfallen.

Siehe die Beispiele zum Art. 47 EGBGB oben bei den Hinweisen zum PStG.

sonic schrieb am 21.08.2008 um 13:38:29:
Ich war gerade beim Standesamt. Also ändern kann man schön und es würde nichts kosten. Die nette Dame hat mir davon aber abgeraten. Sie meinte irgendwann kommt es zu Problemen wenn man die Geburtsurkunde vorlegen muss. Auf der erscheint dann zwei Vornamen und auf der Deutschen Unterlagen dann nur ein.


Das ist aber auch dadurch zu umgehen, dass man die Geburt in Deutschland nachbeurkundet, § 41 PStG .


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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sonic
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Staatsangehörigkeit: D / SYR
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Antwort #4 - 21.08.2008 um 17:35:09
 
Danke für die Antworten lieber Ronny.

@Inge danke auch für den Tipp, habe ich übersehen  Smiley
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