Hallo zusammen,
kurz vor einer Monat meiner Freundin Familiezusammenfuehrung wurde von China Deutschen Boschaft abgehnt.mit fogende Saetz:
die Boschaft bedauert Ihnen mitteilen zu mussen,das Ihrem Antrag auf Erteiling eines Visum nicht entsprochen werden kann,da die Voraussetzung fur einen Familiennachzug nicht gegeben sind.Es handelt sich nach Auffassung der Boschaft nicht um eine durch
Art.6
GG Geschutzt ehelich Lebensgemeinschaft,da nicht anzunehmen ist,dass die ehelichLebensgemeinschaft Dauer angelegt ist,sondern nur der Sicherung eines Aufenthaltsrechtes in Deutschland dienen soll.
Im Ubrigen hat die zustandige Auslanderbehorde in Dertschland die erforderlich Zustimmung nicht erteilt.
Ich bitte Sie um Verstandnis dafur,dass aufgrund der geltend Rechtslage in der Bundersrepublik
Deutschland und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend diese Ablehung nicht mir einer detaillierten Begrundung verstehen wied.$77 Absatz 2 des deutschen Aufenthalsgesetzt lautet:
"Die Versagung und die Beschraenkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedurfen keiner Begrugung und Rechtsbehelfsbelehrung;die Versagung an der Grenze bedarf auch
nicht der Schriftform."
Mit freundlichen Grussen
Ihre Visastelle
die Frage, Was kann man tun mit sochen Unsinn??
Remonstration und wenn doch diese Entscheidung dann zum Belin
Verwaltungsgericht??Ehrlich gesagt, haben die beide zu todgeaegert wegen dieser Entscheidung,da uberhaupt unsinnlich ist!!Die beide
war glucklich zusammen auch alle Nachbar gesehen!Die hatte den Nachbar sogar nicht fragt und nur kleine Intewer gemacht dann
einfach so!!
Aber ihr wisstet nicht,was ihr machen konnten?Da hat man gesagt, bis zum Gericht werd bis zur Jahrelange dauer! Aber ihr habet eigentlich weder soviele Zeit noch Lust,da nach ihrer Hochzeit von Daennenmark
hattet ihr gleich ein Schoenes altes Haus gekauft,nun die Arbeit stellt
vor der Tuer...Also nerovirung ,umziehen...usw...war meine Freundin mit einen Turistvisum von Italy nach Dannenmark mit ihrem Mann geheiratet und das
ABH von Ihren Wohnort sagte ihr,denn doch nach Chinaz urueck und die Familezusammenfuehrungsantragen von Deutsch Boschaft in China zu stellen. Die Beamtin hat ihr sogar ganantiert ,dass sie in 4 Wochen zurueck nach Deutschland kommen
wuerde...Nach 2 Monaten kommte dann diese unsinnliche Bescheide.
Frage:ob es andren Weg gebt? Z.b, in diesen Fall kann evtuell von andern Laende(z.b Daennenmark oder Holand und Oesterreich Eu laedern Visum Antrag Stellen? (voraussezung ihr Mann (ist Deutsch Staatangehoerig)eine Arbeit von dort gefunden hat?)
Oder fuer wecher Voraussetzung ist es Moeglich??
Oder ist das ueberhaupt nicht mehr moglich,da eine soche Ablenung von Deutschland bekommen habtet??
oder evtuell kommt Beide ein Kind zu fragen? Es bringt was,wenn ein
Kind diese Zeit kommt??(da das sowieso kommt ein Kind)aber wenn
die Behoerde die Ehe nicht anerkennen , werd die das Kind auch
nicht anerkennen?
Da die Angelegenheit in China nicht uberlich ist , man kann freilich heiraten,wenn man sich liebt und es will, in China nie pasiert ,dass
die Leute heiraten und zusamenleben wollen, aber das Behoerd dagengen ist.Es ist schon unglaublich und sprachlos.
Schiesslich das Land(Deutschland)immer behauptet, dass die selbs
ein frei Menschliches Land ist...
Unter soche Stress ihr Mann ist krank liegt ihr Mann zur Zeit im Krankhaus und sehr taurig. Meine Freundin ausser jeden Tag arbeiten nach Hause dann Sprachlos...
wir bitten Ihren dringend Helfen!!
vielen Danke im Voraus