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Familezusammenfuehrung wurde abeglehnt! (Gelesen: 14.470 mal)
mali88
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i4a rocks!


Beiträge: 24

China, China
China
China
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesen
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familezusammenfuehrung wurde abeglehnt!
Antwort #30 - 25.08.2008 um 13:02:01
 
das ist auch von fruher meinen Fall,konnt jemanden mich antworten??

wovon meinen elmaligen Anwalt die 2 Antragen auf AE gestellt hatte.

Danke schoen!
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« Zuletzt geändert: 25.08.2008 um 13:13:50 von mali88 »  
 
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Aletheia
Junior Top-Member
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hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 25.08.2008 um 17:14:30
 
mali88 schrieb am 25.08.2008 um 10:41:55:
weche Vorauszetzungen muss man haben um folgende 2 AEs zu beantragen??

1) Aufenthalterlaubnis gemäss Richtlinie 2003/109 EG des Rates vom 25.11.2003

2) eine Aufenthalterlaubnis gemäss §23 AufenthalthG nach der Bleibrechtsregrlung der IMK von November 2006 zu erteilen.


Zu 1)
Die Antragsteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen
(entspricht § 9 Abs. 2 AufenthG):
• 5-jähriger Aufenthalt mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
• Sicherung des Lebensunterhaltes auch für die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen durch regelmäßige Einkünfte
• Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
• Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
• Gründe der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit dürfen der Erteilung nicht entgegenstehen
Aber hier (bitte anklicken) steht mehr!


Zu 2)
könnte das hier helfen.
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Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
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