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Familezusammenfuehrung wurde abeglehnt! (Gelesen: 14.474 mal)
mali88
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Antwort #15 - 21.08.2008 um 17:26:54
 
Danke, Feundin hatte gestern diese Forum fuer mich gefunden.
und findet sie hier klasse,da hier viele leute ALB spielza sind.
genau vor 2 Stunden war ich erst zurueck(war beim Arbeiten)
und hat sie mir emfohlen und anschliessen habe ich selbst geschrieben... Griesgrämig
meine Freundin mit mir hatten wir zusammen in D studiert...
war mein St noch nicht fertig hatte mir meinen Exmann(auch Deutch
staatsangehoerig verheiratet , aber noch keine 2 Jahre voll wegen
Arbeit zur andern Stadt (also nicht bei me.Exmann)gezogen...
da gabt risige Argern von damalnige ALB...
die aufgefordet mich auszureisen...
aber hier muss ich leider sagen,da ja bei Uns ganz anders ,mann kann
in verschiedene Land oder verschiedne Stadt sein,wenn man arbeiten
muss...bei uns viele Ehe auch wegen Arbeit lange nicht zusammen...
aussdem war mit einverstanden von meinem Exmann...
daja,muss  ich  fuer die Schuld ausgereist und mich  scheiden...

die Vorgangenheit hat meine Freundin hier nicht geschrieben, ich denke schon, dies Geschicht ist den doch viele regativ Einfluss auf
mein diese mal neu Ehe... weinend

aber was kann ich dafuer,ich kenne das Gesetzt nicht und werd auch
nie  mit Absicht entgen mit Au.gesete??!wenn wir noch in D leben?
dann werden wir das Gesetzt einhalten!aber wenn ich vorher garnicht gewusst??!!bin auch unschuldig!!!
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Antwort #16 - 21.08.2008 um 17:50:20
 
@mali88

Welche Frage ist noch offen?
Dein letztes Post beinhaltet keine Frage, die es zu beantworten gibt.

Die Lebens- und Arbeitssituation ist für das deutsche Aufenthaltsrecht unbedeutend.

Ein kompetenter Anwalt wird sicherlich notwendig werden, denn alleine wirst du die Botschaft nicht überzeugen können um ein Visum für eine FZF zu bekommen.

trixie
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mali88
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Antwort #17 - 21.08.2008 um 18:40:22
 
Danke fuer euche Antwort,habe ich hier den Text selbst geschrieben und hoffe,

nur ist euch ein bischen mehr verstehen konnen!(meine Freundin und ich war nie in diesen Forum,gestern war erst mal da)


kurz vor einer Monat meine Familiezusammenfuehrung wurde  von China  Deutschen Boschaft abgehnt wurde!.mit fogende Saetz:


die Boschaft bedauert Ihnen mitteilen zu mussen,das Ihrem Antrag auf Erteiling eines Visum nicht entsprochen werden kann,da

die Voraussetzung fur einen Familiennachzug nicht gegeben sind.Es handelt sich nach Auffassung der Boschaft nicht um eine durch
Art.6 GG Geschutzt ehelich Lebensgemeinschaft,da nicht anzunehmen ist,dass die ehelichLebensgemeinschaft Dauer angelegt

ist,sondern nur der Sicherung eines Aufenthaltsrechtes in Deutschland dienen soll.

Im Ubrigen hat die zustandige Auslanderbehorde in Dertschland die erforderlich Zustimmung nicht erteilt.

Ich bitte Sie um Verstandnis dafur,dass aufgrund der geltend Rechtslage in der Bundersrepublik

Deutschland und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend diese Ablehung nicht mir einer detaillierten Begrundung

verstehen wied.$77 Absatz 2 des deutschen Aufenthalsgesetzt lautet:

"Die Versagung und die Beschraenkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedurfen keiner Begrugung und

Rechtsbehelfsbelehrung;die Versagung an der Grenze bedarf auch  nicht der Schriftform."

Mit freundlichen Grussen

Ihre Visastelle



was ist eigentlich AGG 6?!Ich habe nie gehoert,dass man geheiratet hat und trozdem nicht unter dem Gesetzt schutz??!!



die Frage, Was kann man tun mit sochem Unsinn??

Remonstration und wenn doch diese Entscheidung  dann zum Berlin

Verwaltungsgericht??Ehrlich gesagt, haben wir  zu todgeaegert wegen

dieser Entscheidung,da ueberhaupt unsinnlich ist!Wir

sind glucklich zusammen auch alle Nachbarn gesehen!Die hatte den

Nachbarn sogar nicht gefragt ! auch haben wir viele Potos und Emails

auch Hochzeitfeier...

und nur hatte  sie uns eine zeitgleich (mein Mann in D,ich in

Chi.Boschaft ) Interview gemacht dann einfach soche Entscheidung zu

uns gekommen!!

Aber wir  wissen noch  nicht,was wir  machen konnen?Da hat man

gesagt, bis zum Gericht werd bis zur Jahrelange dauern!

Aber wir  haben eigentlich weder soviele Zeit noch Lust,da nach unser

Hochzeit von Daennenmark

hatten wir  gleich ein schoenes altes Haus gekauft,nun die Arbeit

stellvor der Tuer...Also

renovirung ,umziehen...usw...war ich  mit einen Turistvisum von Italy

nach Dannenmark mit meinem Mann geheiratet und nach

dem Heirat waren wir anschliessen bem ABH des Wohnort von

uns .Das ABH  sagte uns,dass ich denn doch nach China zurueck und

der Familezusammenfuehrungsantragen von Deutsch Boschaft in

China  stellen muss. Die Beamtin hat mir sogar

ganantiert ,dass ich  in 4 Wochen zurueck nach Deutschland kommen

wuerde...Nach 2 Monaten kommte dann diese unsinnlichen

Einreisensperr!!Die Lugen nur!!!

Frage:ob es andren Weg gebt? Z.b, in diesen Fall kann evtuell von

andern Laende(z.b Daennenmark oder Holland also anders

Eu -Land den AE- Antrag Stellen? (voraussezung mein Mann (er ist

Deutsch Staatangehoerig)eine Arbeit von dort gefunden

hat?)

Oder fuer weche Voraussetzung ist es Moeglich??

Oder ist das ueberhaupt nicht mehr moglich,da eine soche Ablenung(

die behauptet,dass wir Scheinehe sind!) von

Deutschland beurteilt wurde?

oder evtuell wir  ein Kind in  fragen kommen? Es bringt was,wenn ein

Kind diese Zeit kommt??(da das sowieso kommt ein Kind)aber

wenn die Behoerde unsere  Ehe nicht anerkennen , werd die umsers

Kind auch nicht anerkennen?


wir bitten  dringend Helfen!! weinend


vielen Danke im Voraus und hoffe ,dass nun es euch ein bischen klar

geworden ist. Zunge

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« Zuletzt geändert: 21.08.2008 um 18:55:22 von mali88 »  
 
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Antwort #18 - 21.08.2008 um 18:50:21
 
mali88 schrieb am 21.08.2008 um 18:40:22:
was ist eigentlich AGG 6?!Ich habe nie gehoert,dass man geheiratet hat und trozdem nicht unter dem Gesetzt schutz??!!

Hier vielleicht die Antwort:

Zitat:
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


Eine Ehe, die nur eingegangen wird, um z. B. einem Ausländer einen AT zu ermöglichen (Scheinehe) ist nicht schutzwürdig und fällt somit nicht unter Art. 6 GG.

Auch wenn du im letzten Posting das gleiche nochmals schreibst, ergeben sich keine neuen Infos.

Deshalb gibt's folgende Möglichkeiten:
- gegen die Ablehnung remonstrieren
- gleich zu klagen
- nichts tun und es so lassen wie es ist
- die Ehe in China leben
- die Ehe in einem anderen EU-Land leben

Noch eine Möglichkeit vergessen?


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Antwort #19 - 21.08.2008 um 18:51:23
 
mali88 schrieb am 21.08.2008 um 18:40:22:

  wenn die Behoerde unsere  Ehe nicht anerkennen , werd die umsers Kind auch nicht anerkennen?



Hast Du in Deinem Antrag geschrieben, dass ihr ein Kind erwartet?

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Antwort #20 - 21.08.2008 um 19:05:53
 
nein,noch nicht,da wir wollen erst unsere neues Haus erst einrichten,
dann werd sicherlich viele zu tun. Wenn alles feitig ist,dann uberlegen
wir Kind!

Aber nun die Frage: ob das Kind fruher kommen soll?(bin noch nicht schwange)damit die uns nicht mehr Scheinehe unterstellen und wir
endlich von den grauen Stressen auskommen??

es bringt tatsachlich ,wenn ich diese Zeit schwangen werd??oder die
machen genauso wie unsere Ehe ,das Kind auch nicht anerkennen??
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Antwort #21 - 22.08.2008 um 10:50:06
 
Zitat:
bin noch nicht schwange

Wenn du in China bist und dein Mann in D, wird's ja auch schwierig ...
Müsste man mal die Beförderungsbedingungen von DHL checken Zwinkernd

Bevor wir irgendwelche merkwürdigen Tiefkühlcontainer per Post verschicken, wäre es aber ggfs hilfreich erstmal die FAKTEN in schöner lesbarer Form zusammenzutragen?

@Mali88:
Verstehe ich richtig:
1. Du warst in D mit einem Studentenvisum
2. Während des Studiums hast du einen Deutschen geheiratet.
3. Aufenthaltstitel wurde auf §28 geändert
4. Du hast dich aus der Ehewohnung abgemeldet
5. Die ABH hat den Umzug (und ANDERE Punkte??) als Anlass genommen, eine Scheinehe anzunehmen.
6. Dein Aufenthalt wurde beendet (Ausweisung?)
7. Scheidung vom 1. Ehemann
8. Neue Ehe (wo, wie kennengelernt?)
9. Antrag FNZ und Ablehnung wegen Scheineheverdacht

Soweit richtig?
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mali88
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Antwort #22 - 22.08.2008 um 16:45:00
 
danke fuer deine Antwort!! Kuss

bitte was ist die Befoerdrung von DHL??Arzt heute hat mein Mann gesagt ,nach einer OP hat er winige Chacne Kind zu bekommen! weinend


dein 9 Punkte soweit richtig,

nur Punkt 4 und Punkt 5

Punkt 4 :ich habe meine Ehewohnung nicht abgemeldt, als ich andern Wohnung in Andere Stadt zur Arbeit ungezogen war,

nur habe ich andere Wohung als Nebenwohung angemeldt.

Die Ehewohung hat mein Ex mann nach einiger Monaten mein Ausziehen abgemeldet(ich arbeite ,er ist arbeitlos, als ich mein
Arbeitvertrag ihn gegeben hatte,er hatte mich abgemeldet,da t er

Angst hatte.Wegen meinem Einkomen werd sein sogenannt Herz 4Geld weg sein werden!!(ich denke,das  war derHauptgrund ,da er mich abgemeldet hat,ich fahre ja Monat oder 2 Monat 1 oder 2 mal

nach Hause, )wir waren nomale Ehe ,Beziehung nicht so gut,(da er nicht arbeit geht,das mag ich nicht!! )aber besonder

schlecht war auch nicht, er trinkt viele Alkohol und sein Diabaet war verschlecht, deswegen er war nicht dagen dass

ich andern Stadt zu arbeiten,(verlleicht auch wegen wenn ich bei unser Wohnung Stadt arbeit,dann verliss er das  harz 4 Geld??)

nur er hat mir sogar nicht gesagt,dass er mich abgemeldt hat,als ich 2 mal nach Hause gefahren war!!so Ingoistich ist dem  ??!Spaeter habe ich ihn gefragt,er sagte ,hatte er kein Absicht,nur Angst ,sein
Harz 4 Geld wag!!)da ich arbeite!!er hatte  nicht mit mir gesprochen, sodass ich die Miete bezahlen oder so, sonder nur
einfach so !Er vertaut sich wahrscheilich nur sein Alkohol!!
ich  versehe es nicht,warum man nicht arbeiten will??

Punkt 5,keine Ausweisung,sondern hatte ich von ABH aufgefordert auszuweisen,

dann ich hatte einswillige verfugen gemacht ,war auch 2 mal bem den Gericht!!(da wahrend ich andere Stadt arbeite ,
habe ich andern kennengelernt(auch deutsch)und auch ABH Bescheide gegeben,will ich von Ehemann scheiden und andern heiraten

dann kommt sofort auffordung von ABH,dass ich innerhalb 30 Tag ausreisen muss!(aber zwissch Zeit habe den Freund mich

verlassen,also doch ohne andern zu heiraten,)der Exmann hat mir verziehen,also ich bin zuruck zu hin nach Hause gekommen

hat er mich wider angemeldet.Aber aber das Gericht halt es ungelaubwurdig. weinend

habe ich die Prozess verloren,dann Scheidung .anschliessen  freiwillig ausgereisen.

etwas 3 Monat vor meiner scheindung , hatte ich mein Mann kennengelernt, (da mit mein Ex wieder viele Problem habe,

trunken usw) in diese 3 Monaten war ich einige Zeit in ander
Stadt.und gingt und gut,(er hat mir viele getostet und

zum  schluss mir nach Flughafen begeleiten (hat er geweint,dass ich nach Hause auf meine Scheidung warten muss,da
diese Ziet mein AE geht schon fast zu end.)und geht damals noch nicht heiraten wir mussen noch warten.

nach fast  5 Monaten (in diesen Zeitraum war er nicht zu mir geflogen da seine Mutter schwer krank war und Februar sie ist gestroben.,dann wurd er von ABH immer gefragt,wieso er nicht hier zu mir geflogen war!!)

Nach einer Monat der Scheidung hatte ich eine Urlaub bekommen(das fuer mich uberhaupt kein Problem,und ich habe hier ein gut Job

und genug Wohungen auch Auto hatte ich 3 Tag ein Visum

bekommen, fur 14 Tage nach  Italiy,(nun nach die FZF  abgelent hat

kann ich uberhaupt mehr ein Irgent weches Visum bekommen! weinend)und

dann  nach Dmk  geheiratet!!

Nomal Fall haette ich so gebleiben, aber ABH sagte ,dass ich nach Hause muss da mein Prosesse  laeuft noch!

Obwohl ich langst die Urteil von Obergericht bekommen hatte(aber sie sagte,naja muss noch Akten uberprufen usw  also
soche Komisch Art)ich habe also keine Lust illrega zu werden, nach ich mit meinen Man under Neu Haus bischen rauemt habe,

bin ich nach hause geflogen,nach 2 Wochen habe ich Termin von Boschaft FZF zu beantragen, mein man also diese Tag zu

mir geflog .nach einer Monat kommt Zeitgleichfrag dann wieder 2 wochen dann  diese mies Scheineheverdacht! Ärgerlich

dann haben wir unser Hochzeitfeier potos und viele Email(war uber 240 wahrend ich in China war haben wir uns geschrieben)

aber bei Pc sturz findet wir nicht so viele mehr malmal 20 noch,da wir

wusst es nicht,die noch aufbewahren muss,aussdem wer zweift es

wenn man verheiratet???(also heirat ist eine Gross Verantwortung

fuer eine Familie)das haben wir nie gedacht!!!

und mein Mann hat aus aergen Boschaft geschrieben: sollt seine Frau sein Haus alle ins Luft !!(er nicht genrn allein zu Haus_)
auch hat er geschrieben, was fuer Zukunft danke sonen,Deutschland!!!

dann hat er die Remonration geschrieben (von 3 Wochen etwas mit allen Potos und noch Bewisen von unsern Nachbar)

wir habe noch viele Privt Potos und Vidio ,(aber sehr privat,Hier Frage ist: konnen wir auch abgeben??)

heute war mein Mann im Krankhaus die Boschaft angerufen,die Boschaft hat gesagt ,dass die alle Unterlagen

weitergeleitet nun bei ABH Bearbeitung (wieso nochmal zu ABH ??Wir dachten,dies mal Boschaft uberpruft es??)

wie lang dauert noch??)


aber uber soche habe ich kein gutes Gefuhl,da die uns so verhalt hatte und uns gelugt hatte.(gegenuber waren

wir aber sehr erhlich,da ja wir kein Fall Scheinehe sind!!muss auch nicht oder?Jeder braucht eine Famiele nicht?

mein man verwoht mich ,er macht was ich will ,kein Alkohl ,arbeit. gibt es einen Grunde Scheinehe zu sein??nach dem Arbeit
immer allein zu Hause muss?!!)

dann gehen zur gericht dauert noch langer.
Frage, habe ihr eine Idee, was wir eigentlich machen sollen??(Eu- land die Arbeit nicht leicht zu finden,und mein Man mag China Luft nicht gerne,er will nicht in China .)  Griesgrämig


(hier mocht ich genau fragen,weche Unterschieden zwischen Ausweisung war mal von ABH aufgefordet auszureisen??


dank euch wider soviele lesen mussen Zunge


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« Zuletzt geändert: 22.08.2008 um 17:11:42 von mali88 »  
 
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Antwort #23 - 22.08.2008 um 19:46:32
 
Hallo,

wem gehört das Haus? Deinem Mann alleine? Oder euch beiden?

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Antwort #24 - 23.08.2008 um 01:23:25
 
Mein Mann hat das Haus Februar von seiner Mutter geerbt. Halb Anteil.

andre halb  Anteil gehoert seiner Schwerst. Als seine Mutter gestorben

war, er hat das alte  Haus verkauft ,andern (bischen kleiner ,aber mit

Grundstuke auch 400 Qud.)dann gekauft(nun  es ist unsters neue zuhause)das ist auch Hauptgrund,warum er fruher nicht zu mir fliegen
konnte,da er wohnt mit seinern Mutter zusammen und damals seine
Mutter war dursch Darmkrebs schwer kranken ,er musste bei ihr
Pflegen!!
Hast du keine Idee fuer mich Griesgrämig, nur Idee fuer das Haus???

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Antwort #25 - 24.08.2008 um 01:50:37
 
mali88 schrieb am 22.08.2008 um 16:45:00:
Arzt heute hat mein Mann gesagt ,nach einer OP hat er winige Chacne Kind zu bekommen!  

Da hat der Arzt wohl den amerikanischen Fall im Kopf, wo ein Vater Mutter wurde. Ansonsten wird dein Mann auch nach einer OP wohl keine Kinder bekommen. Zwinkernd

mali88 schrieb am 23.08.2008 um 01:23:25:
Hast du keine Idee fuer mich  

Ohne Anwalt wohl keine Chance.

mali88 schrieb am 23.08.2008 um 01:23:25:
nur Idee fuer das Haus???

Spielt wohl bei Ausländerangelegenheiten in diesem Fall keine Rolle.

trixie
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Antwort #26 - 24.08.2008 um 04:19:55
 
zwar den Uroöogen der mich Operiert hat, aber ich mache mir keine hoffnung, durch die OP ist  die sterilisation
soweit fortgeschritten das es nur nach einer sehr schweren Operation möglich sein wird sperma zu entnehmen.Dann kommt noch meine Diabetes dazu was es nicht gerade begünstigt. Also nur sehr schwer zu machen.
das ist auch nicht ohne risiko.

das ist Situation fuer unser Kind!Voher htten wir auch nicht gewusst, dachten wir ,erst Haus einrichten dann Weihnachten Urlaub nach China,(da dann mein Mann Zeit hat)dann anfangen Kind zu machen,
nur durch die schwer Situation wir wollen Kind jetzt machn ,aber ...
schon schlimm genug!

Ohne Anwalt wohl keine Chance.

meinst du mit Anwlt Chance habe?Sehe ich nicht grosse Hoffnung,

durch mein Exehe hatte ich 2 Anwalt gehabt, der hatte mir aber nur entsaeucht!

War ich 7 Jahre in Deutschand , mit Studium (ein Jahr wird nur halbs

Jahr gerechnet,mit  heirate ,insgesam nur 4.5 Jahre, und nach mein

Exmann immer harz 4 und bekomme auch noch Familie Shutz  also

ich auch fast eine halb Jahre soziahelf bekommen,(war dias Verfahren laeuft noch  gegen dem Anfordung von Ausweisen,) da ich zuruck mit meinen Exmann vorsohnt hatte.

Aber in diese Zeit mein Anwalt hat einen Antrag auf Drittangehoerigkeit fur  mich gestellt,.

Wegen dieser Antrag das Oberlandgericht daraufhin beurteit,dass ich nur AE mocht!!

ich weiss nicht, warum der Anwalt in diese Entscheidung Zeit diesen
Antrag gestllt hat??Obwohl er weiss ganau,mein Exman und ich Soziahelf bekommen hatten??obwohl hatte ich nachher eine Arbeit,aber ich gelaub nicht dass ich der Voraussetzung fur eine Drittstattangehorig erfullen konnte!!

aber fuer der Mies Antrag hatte ich 1000 Euro bezahlt.
bis jetzt bin ich immer nicht klar geworden,warum er dieser Antrag
mir gestellt? Obwohl es weiss ganz genau,das ich die Vorausztung wesentlich faellt??verlleicht er will nur die 1000 verdieren,anders
ist ihn ohne intresant??

ich weiss nicht,ob ich ihn Schadenersatz klagen soll??
da wegen diesem Antrag zur Drittangehorigkeit bis jetzt die ABH hat
immer damit gemeint,dass ich nur AE will??

bei euch Anwalt immer so??obwohl er weiss es genau,es nicht geht,
aber trozdem macht es,nur damit Geld verdienen will??

auch diese mal Remoration haben wir selbst geschrieben.
da ich vertaue die nicht mehr!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 24.08.2008 um 09:42:50
 
trixie schrieb am 24.08.2008 um 01:50:37:
Da hat der Arzt wohl den amerikanischen Fall im Kopf, wo ein Vater Mutter wurde. Ansonsten wird dein Mann auch nach einer OP wohl keine Kinder bekommen. Zwinkernd

Boah!

Dass sie meinte, dass er dann eines zeugen kann, sollte
einleuchten.

Mit solchen Dingen sollte man eigentlich nicht spaßen! Da
hilft auch kein smilie! Bitte unterlasse solche Geschmack-
losigkeiten.
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mali88
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Antwort #28 - 25.08.2008 um 10:41:55
 
Hallo Guten Tage ,Zusammen

meine Frage ist,

weche Vorauszetzungen muss man haben,dann kann folgend 2

Aufenthalterlaubnich antragen??

,eine Aufenthalterlaubnis gemäss Richtlinie 2003/109 EG des Rates vom 25.11.2003

betreffend die Rechtstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstatsangehörigen zu erteilen.

2 eine Aufenthalterlaubnis gemäss §23 AufenthalthG nach der Bleibrechtsregrlung der IMK
von November 2006 zu erteilen.

danke im voraus
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Antwort #29 - 25.08.2008 um 10:58:30
 
mali88 schrieb am 25.08.2008 um 10:41:55:
weche Vorauszetzungen muss man haben,dann kann folgend 2

Aufenthalterlaubnich antragen??


Beide Regelungen treffen auf Deinen Fall nicht zu.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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