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Familezusammenfuehrung wurde abeglehnt! (Gelesen: 14.443 mal)
mali88
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20.08.2008 um 19:44:00
 
sensationellHallo zusammen,

kurz vor einer Monat meiner Freundin Familiezusammenfuehrung wurde  von China  Deutschen Boschaft abgehnt.mit fogende Saetz:

die Boschaft bedauert Ihnen mitteilen zu mussen,das Ihrem Antrag auf Erteiling eines Visum nicht entsprochen werden kann,da die Voraussetzung fur einen Familiennachzug nicht gegeben sind.Es handelt sich nach Auffassung der Boschaft nicht um eine durch
Art.6 GG Geschutzt ehelich Lebensgemeinschaft,da nicht anzunehmen ist,dass die ehelichLebensgemeinschaft Dauer angelegt ist,sondern nur der Sicherung eines Aufenthaltsrechtes in Deutschland dienen soll.

Im Ubrigen hat die zustandige Auslanderbehorde in Dertschland die erforderlich Zustimmung nicht erteilt.

Ich bitte Sie um Verstandnis dafur,dass aufgrund der geltend Rechtslage in der Bundersrepublik

Deutschland und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend diese Ablehung nicht mir einer detaillierten Begrundung verstehen wied.$77 Absatz 2 des deutschen Aufenthalsgesetzt lautet:
"Die Versagung und die Beschraenkung eines Visums und eines Passersatzes vor der Einreise bedurfen keiner Begrugung und Rechtsbehelfsbelehrung;die Versagung an der Grenze bedarf auch
nicht der Schriftform."

Mit freundlichen Grussen

Ihre Visastelle


die Frage, Was kann man tun mit sochen Unsinn??

Remonstration und wenn doch diese Entscheidung  dann zum Belin
Verwaltungsgericht??Ehrlich gesagt, haben die beide zu todgeaegert wegen dieser Entscheidung,da uberhaupt unsinnlich ist!!Die beide
war glucklich zusammen auch alle Nachbar gesehen!Die hatte den Nachbar sogar nicht fragt und nur kleine Intewer gemacht dann
einfach so!!
Aber ihr wisstet nicht,was ihr machen konnten?Da hat man gesagt, bis zum Gericht werd bis zur Jahrelange dauer! Aber ihr habet eigentlich weder soviele Zeit noch Lust,da nach ihrer Hochzeit von Daennenmark
hattet ihr gleich ein Schoenes altes Haus gekauft,nun die Arbeit stellt
vor der Tuer...Also nerovirung ,umziehen...usw...war meine Freundin mit einen Turistvisum von Italy nach Dannenmark mit ihrem Mann geheiratet und das ABH von Ihren Wohnort sagte ihr,denn doch nach Chinaz urueck und die Familezusammenfuehrungsantragen von Deutsch Boschaft in China zu stellen. Die Beamtin hat ihr sogar ganantiert ,dass sie in 4 Wochen zurueck nach Deutschland kommen
wuerde...Nach 2 Monaten kommte dann diese unsinnliche Bescheide.

Frage:ob es andren Weg gebt? Z.b, in diesen Fall kann evtuell von andern Laende(z.b Daennenmark oder Holand und Oesterreich Eu laedern Visum Antrag Stellen? (voraussezung ihr Mann (ist Deutsch Staatangehoerig)eine Arbeit von dort gefunden hat?)
Oder fuer wecher Voraussetzung ist es Moeglich??
Oder ist das ueberhaupt nicht mehr moglich,da eine soche Ablenung von Deutschland bekommen habtet??

oder evtuell kommt Beide ein Kind zu fragen? Es bringt was,wenn ein
Kind diese Zeit kommt??(da das sowieso kommt ein Kind)aber wenn
die Behoerde die Ehe nicht anerkennen , werd die das Kind auch
nicht anerkennen?

Da die Angelegenheit  in China nicht uberlich ist , man kann freilich heiraten,wenn man sich liebt und es will,  in China nie pasiert ,dass
die Leute heiraten und zusamenleben wollen, aber das Behoerd dagengen ist.Es ist schon unglaublich und sprachlos.

Schiesslich das Land(Deutschland)immer behauptet, dass die selbs
ein frei Menschliches Land ist...
Unter soche Stress ihr Mann ist krank liegt ihr Mann zur Zeit im Krankhaus und sehr taurig. Meine Freundin ausser jeden Tag arbeiten nach Hause dann Sprachlos...

wir bitten Ihren dringend Helfen!!

vielen Danke im Voraus






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Antwort #1 - 20.08.2008 um 21:55:55
 
mali88 schrieb am 20.08.2008 um 19:44:00:
war meine Freundin mit einen Turistvisum von Italy nach Dannenmark mit ihrem Mann geheiratet und das ABH von Ihren Wohnort sagte ihr,denn doch nach Chinaz urueck und die Familezusammenfuehrungsantragen von Deutsch Boschaft in China zu stellen. Die Beamtin hat ihr sogar ganantiert ,dass sie in 4 Wochen zurueck nach Deutschland kommen
wuerde...Nach 2 Monaten kommte dann diese unsinnliche Bescheide.


Irgendwie kommt mir der Sachverhalt bekannt vor, mein Gefühl sagt mir hier gab es mal was,daher interessehalber eine Frage:
Hast Du oder jemand anderes
in dieser Angelegenheit evtl. bezüglich Heirat in Dänemark mit (ital.) Schengenvisa oder  Erteilung einer AE nach Heirat in Dänemark wegen Schengenvisa durch die ABH etc. schon mal gepostet?
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mali88
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Antwort #2 - 21.08.2008 um 06:41:40
 
vielen Danke fuer Deine Antwort! Smiley

hatten sie ]a gepostet.Aber das ABH meinte, meine Freundin war
schon in Deutschland in anderer Stadt und muss erst die Akten von andern Stadt abgeholt werden!
Aussdem mit dem Turistvisum  AE zu erteilen ist mit irgentwechem Gesetz verstoss, sogar hatte die nette Dammen hat ihr gedroht, sodass haette sie meine Freundin abgeschoben koennten,wenn meine Freundin mit dem  Visum guestigen Zeitraum richtzeitig nach China zuruek wuerd! unentschlossen!Naja...
was kannten man machen?Das ist auch Unsinn,ohne ABH einverstanden zu bleiben.Ja ,Liebe intresiert hier niemanden von ABH..
Obwohl das Haus... lieber Mann also allesschoenes Leben duzugehoer stellt gleich vor der Tuer... weinend
die chinesische Gemuesesame pflatzt schon in dem Garden?? weinend

Nun meine Fragen: Konnte hier jemanden uns bitte helfen?der das Eu oder Shenggengesetzt  gut auskennt??
dass heisst mit socher Fall evtuell noch eine Chance  fur AE von Eu anderen zu bekommen?
sogar mit einen sochen Einreisensperre ?Soche Vermerkung auf ihr
Pass??
Und werd anderes Land besser ein AE fuer Eu gesetzt erteilen? und ohne dass die Deutschland zu infomieren??(da ja auf ihr Pass socher Vormerkung gabt?dass ein mal von Deutschland mit sochen komischen Augumeunt (also  sogennannt Scheinehe ,obwohl gar nicht wahr ist?!) abgelehnt hatte??)
auch weche Voraussetztung muss man haben wenn man von andern
Land kommen dann die AE zu verlangern??
die alle bezugt auf Eu Gezetzt oder?? Traurig
Ihr mann will schon auszihen,solang andre Land keine soche Stress
macht ...Also besser mit sochem Aregern in Krankenhaus liegt...

oder haben sie noch andern Weg??Da bem Gericht garantiert 100 Jahre lange daueren und mit sochen Komisch Reagieren  sehe ich
die Chacne ...Mumuuuu ausser die Beide noch feitig machen werd
nichts bringen... Ärgerlich

Haben Sie  was andere Idee??

Bitte helfen  !!!

oder kommtein  Kind dann doch einfacher fuer soche mies Stitutaion??

eigentlich wollte die Beide  alles schoene Machen (Haus renovieren usw )dann Kind ueberlegen... Zunge
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Antwort #3 - 21.08.2008 um 07:14:12
 
@ mali88

Welche Staatsangehörigkeit hat der Ehemann? Ich könnte das bisher nicht erkennen? Oder habe ich das vielleicht überlesen?

trixie
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Antwort #4 - 21.08.2008 um 08:38:19
 
Danke euch.

Ihr Ehemann hat eine Deutsche Staatsangehoerigkeit weinend

haben Sie eine Idee?? Griesgrämig
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Antwort #5 - 21.08.2008 um 08:49:38
 
mali88 schrieb am 21.08.2008 um 08:38:19:
haben Sie eine Idee??  

Als Deutscher hat er die Möglichkeit in jedem EU-Land seine Freizügigkeit in Anspruch zu nehmen. Als EU-Bürger sind die Kriterien für den FNZ oftmals leichter als für Inländer (Inländerdiskriminierung). Auch das Thema einer vermeintlichen Scheinehe dürfte weniger zur Prüfung stehen, weil eine Beurteilung wesentlich schwieriger ist.

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Antwort #6 - 21.08.2008 um 08:57:59
 
mali88 schrieb am 21.08.2008 um 08:38:19:
haben Sie eine Idee?? 

Aufgrund der offensichtlicht vorhandenen Sprachproblematik wäre es vlt besser, wenn der Ehemann den Fall hier schildert.
Falls du den Fall weiter schilderst, wäre es besser, wenn du das Gemeckere etc ein bißchen zurückdrehst und dich mehr auf Fakten konzentrierst, weil deine Posts dann vermutlich etwas besser lesbar sind.

Grundsätzlich wäre es wahrscheinlich einfacher, wenn der Ehemann im EU-Land leben würde und dort arbeitet.
"Scheinehen" gibt's aber auch im EU-Recht.
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mali88
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Antwort #7 - 21.08.2008 um 14:28:05
 
Danke fuer die Antworten.

der Ehemann liegt Zur Zeit im Krankenhaus.

fuer  meine Sprachproblematik bitte sie  etwas Geduld und Verstaendnis haben.. Kuss

die Faken ist:wenn der  Beantrag des Famielezusamemenfuehrung

Aufenthalterlaubnis ein mal von der Deutsch abgelent hat ,fuer

das Augument sogennannt "Scheinehe "ist,duerft es auch sehr

schwerig und verlleicht  gar keine Chacne mehr andere EU-Land

zu beantragen oder??Sicher "Scheinehen "gibt's im Eu-Recht, das Land

(wo meine Freindin nochmal antragen Z.p wenn ihr Mann

Holand umziht und dort arbeitet)dann werd sich Holand auch wegen

der Vermerkung)ihr Pass hat eine Einreisensperr Stelmpln

Deutschland informieren, also werd genauso abgelehnt

wuerde .oder  das ist unwichtig was die Deutschland sagte???Bei den

Eu -Recht?? Traurig

wir sind hier wirklich ratenlos,bitte helfen!! weinend

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« Zuletzt geändert: 21.08.2008 um 14:52:19 von mali88 »  
 
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Antwort #8 - 21.08.2008 um 14:37:48
 
Die Holländer würden bei Visumantrag selbst entscheiden/prüfen. WARUM ein deutsches Visum abgelehnt wurde, interessiert die erstmal nicht.
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Antwort #9 - 21.08.2008 um 15:19:00
 
Aber ich habe von  China viele Reisebuero gehoert,wenn man ein mal

von einem Shenggen Land abgelehnt hat,ist es schon sehr schwer,von

andern Shenggen Land eine Visum zu bekommen weinend

da alle Eu Land durch P.C System sich informieren...

ist das richtig?


wenn die kommt Uberprufen,ist ok!(da die Deutsch ist doch sehr

komplizert sind!muss ich hier leider sagen Ärgerlich)nur Behoerde unentschlossen

nur,ob die Holand verlangert denn doch noch sprach von Holandisch??
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« Zuletzt geändert: 21.08.2008 um 15:38:48 von mali88 »  
 
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Antwort #10 - 21.08.2008 um 15:31:09
 
mali88 schrieb am 21.08.2008 um 15:19:00:
Reisebuero 

Reisebüros beantragen Besuchsvisa und nicht Visa für FamAng von EU-Bürgern, die sich auf Freizügigkeit nach RL 2004/38 berufen.

mali88 schrieb am 21.08.2008 um 15:19:00:
da die Deutsch ist doch sehr
komplizert sind

Das liegt daran, dass für eine Deutschen IN D, deutsche Gesetze gelten. Für einen Dt. in NL gilt aber EU-Recht. Für einen Holländer in NL ist es (mW) auch nicht VIEL einfacher einen Drittstaatler nachzuholen. Der kommt dann nach D um's "einfach" zu haben Zwinkernd
mali88 schrieb am 21.08.2008 um 15:19:00:
Holand verlangert denn doch noch sprach von Holandisch?? 

Vlt verlangen sie's. Dürfen sie aber nicht. RL 2004/38 + EUGH "Metock".
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Antwort #11 - 21.08.2008 um 16:34:08
 
vielen Danke die   schneller Antwort! Durchgedreht auch mit Konkret Gesetz! Kuss

haben sie Intretseit dass man RL2004/38 +EUCH"Metock" abrufen kann??


also das ist klasse,dass sie wissenauch das Reisebuero nur

Besuchvisum machen kann?

die machen jetzt kein Shengen Besuchvisum(egal fuer weches

Shenggen Land) fuer Mich, da die sagte,wenn das Visum gerade von

einem Eu-land abgelent hat, dann waere es kaum Chance,

in einigen  Monaten noch ein shenggen Besuchvisum zu bekommen

(war ich aber nur 3 Tage ein Italiy Besuchvisum bekommen und zu

Dmk zur Heitat,befor ich die Fzf von D abgelehnt hatte,war alles

schneller und einfacher Pefeckt!...aber nun? wegen derFzf Ablehnung

kann ich uberhaupt nicht  mehr Irgent  weches Land zu fliegen!!)

ich fuchter aber bei anderm Land es Fzf ist auch genauso weinend

da die D erst informieren ....

aber wenn sie  sagen nein,dann bin ich aber leichter...

Kann ich zur Zeit nicht zu Meinem Mann Krankenhaus kommen.

Da  er noch keine Arbeit von anderm Land hat...deswegen

kann ich auch nicht von anderem Land beantragen...

aber verlleicht es waere erleicht,wenn ich bald schwangen

werd...werd die D auch nicht anerkennen,da die unsere Ehe

nicht ja anerkennen??(mein Mann ist noch beim Krankhaus genau

untersuchung,ob er noch ein Kind machen kann...) :

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« Zuletzt geändert: 21.08.2008 um 16:49:19 von mali88 »  
 
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Antwort #12 - 21.08.2008 um 16:46:42
 
mali88 schrieb am 21.08.2008 um 06:41:40:
hatten sie ]a geposte


Früheres Posting, kannst Du dies verlinken, hilft uns evtl. alles, den Sachverhalt, genauer zu verstehen.

Ansonsten Besuchsvisa nutzt garnichts, wenn man in EU-Ausland leben will oder tut beantragt man Visa auf Familienzusammenführung in das EU Land bei der zuständigen Auslandsvertretung dieses Staates.
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Antwort #13 - 21.08.2008 um 16:52:07
 
@Mali88

1. Sorry, aber von deinem letzten Psot hab ich jetzt noch VÖLLIGEN Bahnhof verstanden ...

2. "Mein" Mann. Ging's nicht um eine Freundin von dir? Oder bist du jetzt die Ehefrau in China mit dem "kranken" Ehemann???
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Antwort #14 - 21.08.2008 um 16:56:00
 
mali88 schrieb am 21.08.2008 um 16:34:08:
haben sie Intretseit dass man RL2004/38 +EUCH"Metock" abrufen kann??

Versuch's mal hiermit:

http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp08/aff/cp080057de.pdf

Geht es nun um dich oder um eine "Freundin"?
mali88 schrieb am 20.08.2008 um 19:44:00:
meiner Freundin Familiezusammenfuehrung wurdevon ChinaDeutschen Boschaft abgehnt

und:
mali88 schrieb am 21.08.2008 um 14:28:05:
der Ehemann liegt Zur Zeit im Krankenhaus.  

und hier wieder:
mali88 schrieb am 21.08.2008 um 16:34:08:
dann kann ich zur Zeit nicht zu Meinem Mann Krankenhaus kommen.

mali88 schrieb am 21.08.2008 um 16:34:08:
kann ich auch nicht von anderem Land beantragen...

aber verlleicht es waere erleicht,wenn ich bald schwangen werd... 


Es ist keine Schande, wenn man seinen eigenen Fall schreibt. Nur macht sich das ganze nicht besonders gut, wenn man eine "Freundin" vorschiebt und über sich schreibt.

trixie

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