Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Schengen Visum Argentinien (Gelesen: 2.616 mal)
JerryB
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengen Visum Argentinien
19.08.2008 um 19:08:01
 
Hallo,

Meine Schwägerin (Argentinische Staatsbürgerschaft und Pässe) ist mit ihrem Kind hier auf Besuch, nächste Woche laufen aber die 90 Tage des Schengen Visums aus. Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen Aufenthalt zu verlängern ? Ich selbst bin chronisch schwer krank, wir sind eine Grossfamilie, und meine Schwägerin wäre eine grosse Arbeitserleichterung bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben. Meine Frau hat schon seit Jahren einen gültigen Aufenthaltstitel (kommt nicht aus Argentinien), alle Kinder sind gemeinsame Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Ich habe keinerlei Ahnung wie und wo ich das anfangen soll. Wer kann mir weiter helfen ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum Argentinien
Antwort #1 - 19.08.2008 um 19:12:41
 
JerryB schrieb am 19.08.2008 um 19:08:01:
Ich selbst bin chronisch schwer krank

Vermutlich schon länger, oder?
Wo soll da irgendwas außergewöhnliches sein, so dass die Ausl. ihr Visum verlängert bekommt?
Abgesehen davon sollte der Verlängerungswunsch üblicherweise wegen etwas entstehen, was unvorhersehbar war/ist.

Zitat:
Ich habe keinerlei Ahnung wie und wo ich das anfangen soll

Geht zur ABH, lasst euch sagen, dass das nicht geht (99.3%) und dann fliegt sie wieder heim.

Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum Argentinien
Antwort #2 - 19.08.2008 um 19:17:00
 
Argentinien und SchengenVisa?
Argentinier sind visafrei als Positivstaatler für 90 Tage.

Ansonsten gilt was  @Inge gesagt hat, auf Antrag bei der ABH
bei Ausnahme- oder Härtefällen z.B. weil der Gast aufgrund Krankheit etc. nicht mehr reisen kann etc.
der Ausnahme- und Härtefall muss in der Person des Gastes/Antragsteller liegen, nicht beim Besuchten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum Argentinien
Antwort #3 - 19.08.2008 um 19:31:07
 
Die Besucherin hat offensichtlich kein Visum, sondern ist legal visumfrei nach Deutschland eingereist (Positivstaatlerin). Daher geht es hier nicht um die Verlängerung eines Visums, sondern um die Verlängerung des visumfreien Kurzaufenthalts. Diese ist nach § 40 AufenthV, Art. 20 Abs. 2 SDÜ grundsätzlich in Ausnahmefällen möglich, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Ansprechpartner ist die Ausländerbehörde. Die Chancen wären erhöht, wenn eine zwischenzeitlich unvorhergesehen erhöhte Pflegebedürftigkeit glaubhaft gemacht werden könnte und insoweit ein (allerdings nur übergangsweiser) Einsatz der Besucherin vonnöten wäre. Ein Daueraufenthalt kann auf diese Weise nicht erreicht werden. Das ginge nur über § 36 AufenthG, unter engen Voraussetzungen (im Forum schon vielfach diskutiert).

inge, bitte passe auch Deinen Ton dem zwischenmenschlich Angebrachten an. Nach der Schilderung des Themenstarters befindet sich dieser in einer gewissen Notlage. "Zackige Ansagen" ("und dann fliegt sie wieder heim") kannst Du aufm Schützenfest oder ähnlichen Orts loswerden, hier sollte ein zivilisierterer Umgang herrschen.

Änderung:

Einbeck schrieb am 19.08.2008 um 19:17:00:
der Ausnahme- und Härtefall muss in der Person des Gastes/Antragsteller liegen, nicht beim Besuchten

Gibt's dafür eine Quelle?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 19.08.2008 um 19:41:51 von tapir »  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
JerryB
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum Argentinien
Antwort #4 - 19.08.2008 um 19:44:33
 
Hallo,

danke für die schnelle Beantwortung, klar, ist kein "Schengen Visum" und "INGE" , bin neu hier, hab ein Prob, und dann diese Antworten mit Zitaten, naja... weinend

Melde mich wieder wenn ich was näheres weiss, thx all  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum Argentinien
Antwort #5 - 19.08.2008 um 19:46:49
 
tapir schrieb am 19.08.2008 um 19:31:07:
hier sollte ein zivilisierterer Umgang herrschen. 

Kurz und bündig ist nicht unzivilisiert.

Aber wir können gerne die verschiedenen Szenarien bis zum Erbrechen durchspielen (wobei der TS ab Post #43 sowieso nicht mehr mitliest) - nur um dann schließlich zur Quintessenz zu gelangen: Zuständig ist die ABH und die Wahrscheinlichkeit ist extrem gering.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schengen Visum Argentinien
Antwort #6 - 20.08.2008 um 07:22:11
 
Einbeck schrieb am 19.08.2008 um 19:17:00:
bei Ausnahme- oder Härtefällen z.B. weil der Gast aufgrund Krankheit etc. nicht mehr reisen kann etc.
der Ausnahme- und Härtefall muss in der Person des Gastes/Antragsteller liegen, nicht beim Besuchten.


Quellenangabe wäre gut.  Ich habe leider nichts in den Anwendungshinweisen zum Art. 20 Abs. 2 SDÜ gefunden. Lediglich für die Verlängerung eines Schengenvisums. So ist. gem. Pkt. 2.4.2.2.2 eine Verlängerung für "Familiäre Hilfe" möglich. Ich denke, dass diese Variante analog für sichtvermerksfreie Ausländer anzuwenden ist.

Ansonsten gilt: Gang zur ABH und Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts stellen. Die Chancen kann man nicht einschätzen. Liegt im Rahmen des Ermessens der Ausländerbehörde und dem Inhalt der Begründung zum Antrag.

Gruß
Beppo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema