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Miteinbürgeurng des Kindes, Anforderungen (Gelesen: 4.684 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 02.09.2008 um 20:57:38
 
Inlaender1060 schrieb am 02.09.2008 um 19:09:57:
Schade, aber man kann ja hier nichts anders tun, als nur mit dem Jobwechsel abzuwarten, um dem Kind auch die "MIT"-Einbürgerung die keine MIT-Einbürgerung mehr ist, zu sichern.

Naja, eigentlich ist ein Jobwechsel doch überhaupt kein
Problem. Man sollte halt nur wechseln, wenn einem der
neue Job auch sicher zugesagt ist. Nur auf Verdacht den
bisherigen Job zu kündigen birgt natürlich das Risiko, nicht
sofort einen neuen zu finden.

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Inlaender1060
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Antwort #16 - 02.09.2008 um 21:26:40
 
Klar, dass man nur mit einem neuen unterschriebenen Arbeitsvertrag den heutigen Job kündigt. Da gibt es aber wieder die 6 Monate Probezeit. Und das ist ein Risiko, das keiner mit 100% ausschließen kann.
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Ralf
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Antwort #17 - 02.09.2008 um 22:01:37
 
Die Probezeit ist aber kein Hindernis für die Einbürgerung,
sie verzögert sie höchstens. Ein Problem könnte allerdings dann
entstehen, wenn man während der Probezeit gekündigt wird.
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Inlaender1060
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Antwort #18 - 02.09.2008 um 22:04:21
 
Ralf schrieb am 02.09.2008 um 22:01:37:
Ein Problem könnte allerdings dann
entstehen, wenn man während der Probezeit gekündigt wird. 


Genau darum geht es...
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thom
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Antwort #19 - 02.09.2008 um 22:31:23
 
Inlaender1060 schrieb am 02.09.2008 um 21:26:40:
Klar, dass man nur mit einem neuen unterschriebenen Arbeitsvertrag den heutigen Job kündigt. Da gibt es aber wieder die 6 Monate Probezeit. Und das ist ein Risiko, das keiner mit 100% ausschließen kann. 

Dann gäbe es wohl Arbeitslosengeld I, das wäre erstmal nicht so schlimm.
Und in 1,5-2,5 Jahren wird doch längst ein neuer Job da sein.
So ganz verstehe ich das Problem nicht.
thom
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Inlaender1060
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Antwort #20 - 03.09.2008 um 18:11:13
 
Ok, ich habe genug Antworten auf meine Frage bekommen. Ich hoffe, es klappt dann alles in den nächsten Jahren. Ich bedanke mich bei allen, die sich hier zurückgemeldet haben.
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