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Urlaunsvisum verlängern ?? (Gelesen: 5.937 mal)
Bellabianca1978
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16.08.2008 um 15:35:39
 
Wie ihr ja alle wisst fahren mein Mann und ich nach Italien in den Urlaub. Er ist Bosnier, ich Deutsche. Ich hätte die Möglichkeit hn hier am 15.9.2008 beim Goetheinstitut zum Deutschtest anzumelden. Meine Frage: Wenn er das Visum wirklich nur für 10 Tage also bis zum 31.8.2008 bekommt, kann man es verlänergn lassen und wenn ja wie und wo. Und was muss ich sagen??

Danke im Vorraus
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Antwort #1 - 16.08.2008 um 15:42:11
 
Hi
kann man es verlänergn lassen und wenn ja wie und wo. Und was muss ich sagen??

Versuch macht kluch...

bei der ABH, die Wahrheit.

ende
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Antwort #2 - 16.08.2008 um 15:43:06
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.08.2008 um 15:35:39:
Und was muss ich sagen??

Warum ein besonderer Fall für eine Verlängerung vorliegt.

Zitat:
§ 6 Visum
...
(3) Ein nach Absatz 1 Satz 1 erteiltes Schengen- Visum kann in besonderen Fällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Visum von einer Auslandsvertretung eines anderen Schengen- Anwenderstaates erteilt worden ist. Für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist kann das Visum nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 verlängert werden.
...


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Antwort #3 - 16.08.2008 um 15:45:43
 
ok,..soweit so gut,....wenn die ihm aber nur ein italienvisum geben kann er dann hier nach d? und muss ich mich an die italiensiche botschaft hier wenden oder die ausländerbehörde? wäre es denn ein guter grund? wie ich euch ja schon sagte sind die kurse dort überlaufen und kosten da auch komsicherweise mehr,...
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Antwort #4 - 16.08.2008 um 15:56:54
 
Zitat:
wenn die ihm aber nur ein italienvisum geben kann er dann hier nach d?

Weißt du, warum das Visum Schengen Visum heißt? Richtig! Weil man durch alle Schengen Länder damit reisen kann; auch Deutschland. Zwinkernd

Als besonderer Grund wird i.d.R. anerkannt, wenn ein Ausreisehindernis vorliegt, das nicht vorhersehbar ist. In euerem Fall ist aber das "Ausreisehindernis" vorhersehbar.

Du solltest dich wirklich besser an deine freundliche ABH wenden, denn die entscheidet darüber, egal welche Meinung wir hier vertreten. Zwinkernd

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Antwort #5 - 16.08.2008 um 16:00:41
 
im moment ist es ja nicht vohersehbar,...weil ich ja noch nicht weiss ob die ihm nur ein visum für die 10 Tage Urlaub geben,...kennt sich damit jemand aus? Oder geben die ihm für 30 Tage? wie gesagt wäre dann das Visum bis zum 31.8.08.....wie wird das in der Regel gehandhabt?
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Antwort #6 - 16.08.2008 um 16:00:45
 
Hi,

in Deinen anderen beiden Freds zum gleichen Thema ist Dir das Pro und Kontra Deiner geplanten Vorgehensweise aufgezeigt worden. Darüber hinaus auch, wo Du welche Anträge stellen musst.

ende
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Antwort #7 - 16.08.2008 um 16:04:47
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.08.2008 um 16:00:41:
im moment ist es ja nicht vohersehbar,...

... doch, weil eine Deutschprüfung in Deutschland geplant ist, deren Termin jetzt bereits feststellt. Zwinkernd

Bellabianca1978 schrieb am 16.08.2008 um 16:00:41:
.....wie wird das in der Regel gehandhabt?  

Wer soll diese Frage beantworten können, wie die ital. Botschaft das i.d.R. handhabt?

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Antwort #8 - 16.08.2008 um 16:05:25
 
meine anderen Freds waren andere Themen oder? Der Kopf ist halt voll und ich weiss nicht mehr was bei was gilt.,....deswegen die Frage. Ich weiss das er schonmal hier war mit Besuchsvisum und mein Schwager der damals die VE abgegeben hat hat es dann verlängert.Wie weiss ich nicht...
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Antwort #9 - 16.08.2008 um 16:15:40
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.08.2008 um 16:05:25:
und mein Schwager der damals die VE abgegeben hat hat es dann verlängert.Wie weiss ich nicht...  

... dann wäre dieser doch die erste Anlaufadresse, um nachzufassen, unter welchen Bedingungen die Verlängerung damals erfolgte.

Könnte mir durchaus vorstellen, dass die ABH eine VE braucht, wenn das Visum verlängert werden soll. Der italienische Bürge wird da sicherlich nicht ausreichen.

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Antwort #10 - 16.08.2008 um 16:16:49
 
habe mich leider mit ihm bös gestritten,....mein vater könnte die ve abgeben aber was sagen wir?
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Antwort #11 - 16.08.2008 um 16:23:53
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.08.2008 um 16:16:49:
... mein vater könnte die ve abgeben aber was sagen wir?


Ich würd's einfach mal mit der Wahrheit probieren. Zwinkernd

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Antwort #12 - 16.08.2008 um 16:41:23
 
und wenn die nicht funktioniert? kann ich noch monate warten bis er den test machen kann im heimatland,...
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Antwort #13 - 16.08.2008 um 17:07:28
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.08.2008 um 16:41:23:
und wenn die nicht funktioniert?  

Die Wahrheit funktioniert sehr oft ...

... und wenn er so gut deutsch spricht, dass er am 15.09. den Test machen kann, dürfte doch eine persönliche Vorsprache deines Mannes in der ABH kein Problem sein, damit man dort die Sprachkenntnisse prüfen kann. Zwinkernd

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Antwort #14 - 16.08.2008 um 17:11:14
 
ok,...dannversuchen wir mal die wahrheit,..aber wenn er wie gesagt nur einvisum bis 31.8. hat,....wann muss ich spätestens bei der abh sein um es zu verlängern? wie lange brauchen die für eine solche verlängerung?
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