Hallo!
Vor einem Jahr habe ich meinen Mann, Beniner, in Österreich geheiratet. Leider hat es sehr viel Zeit in Anspruch genommen, einen neuen Paß für ihn zu beantragen, so daß wir erst im Juli 2008 alle notwendigen Papiere zusammen hatten. Am 14. Juli hat mein Mann endlich den Antrag auf
FZF bei der Deutschen Botschaft in Wien stellen können. Der Eingang des Antrages bei der Ausländerbehörde wurde mir auf Anfrage bereits bestätigt.
Ende 2007 hat mein Mann versucht, mich zu besuchen, da ich im Krankenhaus unser Kind verloren hatte. Bei einer Kontrolle kurz nach der Grenze wurde er erwischt und nach 4 Tagen Haft nach Österreich zurückgeführt. Die Strafe haben wir umgehend bezahlt, hinzu kam die unbefristete
Einreisesperre.
Einen Antrag auf Befristung haben wir nie gestellt, da uns bei der Deutschen Botschaft in Wien mitgeteilt wurde, dass über diese Angelegenheit automatisch mit dem Antrag auf
FZF entschieden werden würde. War diese Aussage richtig?
Mein Mann war nie straffällig oder anderweitig negativ auffällig. Kann es sein, dass die
Einreisesperre komplett aufgehoben werden kann? Diese Information wurde uns auch bei der Botschaft mitgeteilt. Sowohl die Botschaft als auch die Ausländerbehörde sind darüber informiert, warum mein Mann zu mir wollte und was geschehen war und dass die Not-Situation der einzige Grund für den versuchten Besuch war.
Welche Bearbeitungszeit hat ein Antrag auf
FZF im Durchschnitt und was kann bzgl der
Einreisesperre noch auf uns zukommen? Müssen wir wirklich keinen Antrag auf Befristung stellen, wie uns mitgeteilt wurde?
LG, Yasara