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Bin schwanger und mein Freund lebt illegal hier! (Gelesen: 7.130 mal)
annomo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bin schwanger und mein Freund lebt illegal hier!
15.08.2008 um 09:31:16
 
Hilfe...
Mein Freund und Vater meines Kindes ( Nigerianer) sollte 2007 abgeschoben werden und befindet sich seit dem illegal in Deutschland.
Vorher hat er natürlich unter falscher Identität einen Asylantrag gestellt ( ja ich weiß, ich bin bescheuert...), der dann nach 3 Jahren abgelehnt wurde und mit der schriftlichen Aufforderung zum Verlassen der BRD endete. Er ist geblieben und jetzt bin ich schwanger von ihm.
Schlaue "Freunde" behaupten alles sei kein Problem er müsse nur die Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht ausüben und schon wäre alles geritzt.
Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema? Muss er ausreisen? Darf er bleiben? Bitte um Rat, da ich langsam verzweifle...
Kann man schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen und eine Duldung bis zur Geburt beantragen? Danke für Antworten und Ideen!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.08.2008 um 10:33:19
 
Du wirst sicher verstehen, dass solche "krummen"
Fälle nicht sehr auf Gegenliebe stoßen.

Einziger Rat. Die Hosen runter lassen und endlich
mit offenen und ehrlichen Karten spielen.

Zudem: das Thema wurde so oder äähnlich bereits
mehrfach hier erörtert. Stöber mal und nutze die
Suchfunktion.

@ all
Bitte beim ausländerrechtlichen Aspekt bleiben und
keine Lebensberatung anbieten.


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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.08.2008 um 10:55:14
 
annomo schrieb am 15.08.2008 um 09:31:16:
A Kann man schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen
B und eine Duldung bis zur Geburt beantragen?

A: Ja
B: Hängt von den Umständen ab. Wobei "beantragen" kann man fast alles. "Bekommen" ist ein anderes Thema
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.08.2008 um 11:11:05
 
annomo schrieb am 15.08.2008 um 09:31:16:
Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema?  

Nachdem sich selten User zurückmelden und berichten, wie ihr Fall in einer ähnlichen Situation entschieden wurde, ist ein Erfahrungsbericht kaum möglich. Unabhängig davon liegt jeder Fall anders, sodass man keine pauschalen Urteile abgeben kann.

annomo schrieb am 15.08.2008 um 09:31:16:
Muss er ausreisen? Darf er bleiben?  

Dass kann nur mit der ABH geklärt werden.

Die beiden anderen Fragen hierzu wurden ja bereits beantwortet.

trixie
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annomo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 16.08.2008 um 10:12:08
 
Danke für die bisherigen Antworten.
Wie ist es denn nun konkreter mit der Gesetzeslage? Geht das Kindswohl vor? Kann rechtlich eine Ausweisung unterbunden werden, wenn eine Vaterschaft inklusive Sorgerecht vorliegt?
Das wir nicht mit Jubelrufen empfangen werden ist mir klar- aber wie ist die Rechtslage?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 16.08.2008 um 10:42:52
 
Wenn die ABH mitspielt, ist  - fast  - alles möglich. Wie solche Fälle bei deiner freundlichen ABH behandelt werden, kann dir ggf. ein ortsansässiger Anwalt mitteilen. Der sollte auch die beste Erfahrung über die Tendenz in so einem Fall haben.

trixie
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lollu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 09.09.2008 um 12:27:06
 
annomo schrieb am 15.08.2008 um 09:31:16:
Hilfe...
Mein Freund und Vater meines Kindes ( Nigerianer) sollte 2007 abgeschoben werden und befindet sich seit dem illegal in Deutschland.
Vorher hat er natürlich unter falscher Identität einen Asylantrag gestellt ( ja ich weiß, ich bin bescheuert...), der dann nach 3 Jahren abgelehnt wurde und mit der schriftlichen Aufforderung zum Verlassen der BRD endete. Er ist geblieben und jetzt bin ich schwanger von ihm.
Schlaue "Freunde" behaupten alles sei kein Problem er müsse nur die Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht ausüben und schon wäre alles geritzt.
Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema? Muss er ausreisen? Darf er bleiben? Bitte um Rat, da ich langsam verzweifle...
Kann man schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen und eine Duldung bis zur Geburt beantragen? Danke für Antworten und Ideen!

Also bei uns war es ähnlich,mach unbedingt vorher die Vaterschaftsanerkennung(kannst du beim Notar machen)gleich mit der Sorgerechtserklärung.Am Besten heute noch Smiley
Und dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig als dir einen Anwalt zu suchen.Vielleicht haben ja Freunde deines Mannes eine Empfehlung für einen Guten.
Aus meiner Erfahrung würde ich sagen, wäre es besser du wartest mit diesem Prozess so lange wie möglich.Denn er bekommt aufgrund der Schwangerschaft bestimmt keine Duldung.Leider zählt das Kind erst nach der Geburt.
Wie gesagt,gehe zu einem guten Anwalt.Meine Tochter ist jetzt 5 Monate und noch immer kein Ende in Sicht Griesgrämig
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #7 - 09.09.2008 um 13:46:31
 
lollu schrieb am 09.09.2008 um 12:27:06:
(kannst du beim Notar machen)

Nur mal so am Rande: Eine Vaterschaftsanerkennung kann
natürlich nur vom Vater und nicht von der Mutter gemacht
werden, daher heißt sie ja schließlich so. Die Mutter muss
der Anerkennung allerdings schriftlich zustimmen.

Hat der Vater denn überhaupt einen gültigen Pass? Natürlich
mit den richtigen Personaldaten? Ohne Pass ist keine Vater-
schaftsanerkennung möglich.

Wirksam wird die Anerkennung ohnehin erst mit der Geburt
des Kindes.
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Zak
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Antwort #8 - 09.09.2008 um 13:49:47
 
Hi,

zunächst wäre Deine Staatsangehörigkeit bzw. Dein Aufenthaltstitel von Bedeutung.(vllt hab ich es überlesen)

lollu schrieb am 09.09.2008 um 12:27:06:
Aus meiner Erfahrung würde ich sagen, wäre es besser du wartest mit diesem Prozess so lange wie möglich.Denn er bekommt aufgrund der Schwangerschaft bestimmt keine Duldung.Leider zählt das Kind erst nach der Geburt.

So kann man es machen, wenn bis zu der Geburt nicht zufällig eine Personenkontrolle durchgeführt wird und der unerlaubte Aufenthalt dann entdeckt wird. Das würde die Sache bestimmt nicht einfacher machen.

Meiner Ansicht nach ist der beste Weg, mit der Vaterschaftsanerkennung und ggf. einem Rechtsanwalt zu der ABH und die weitere Vorgehensweise absprechen.

ende
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 09.09.2008 um 14:11:30
 
annomo schrieb am 15.08.2008 um 09:31:16:
Schlaue "Freunde" behaupten alles sei kein Problem er müsse nur die Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht ausüben und schon wäre alles geritzt.


rein rechtlich ist das, sofern erhebliche Straftaten nicht entgegen stehen und die Schwangerschaft einigermaßen fortgeschritten ist, schlicht zutreffend.

Wenn die ABH professionell agiert, wird sie idR zunächst bis zur Geburt dulden. Wenn nicht, wird auf Antrag das zuständige Verwaltungsgericht dafür sorgen - Anwalt empfehlenswert; einschlägige Rechtsprechung ist in ausreichendem Umfang vorhanden.

Ralf schrieb am 09.09.2008 um 13:46:31:
Ohne Pass ist keine Vaterschaftsanerkennung möglich.


aber sicher ist das möglich. Lediglich der Geburtseintrag des Kindes kann dann nicht ohne weiteres fertig gestellt werden. Aufenthaltsrechtlich ist das aber unbedeutend.

Zak schrieb am 09.09.2008 um 13:49:47:
zunächst wäre Deine Staatsangehörigkeit bzw. Dein Aufenthaltstitel von Bedeutung.(vllt hab ich es überlesen)


wobei ich angesichts der Deutschkenntnisse der TS von einer deutschen Staatsangehörigkeit ausgehe. Die Frage ist aber in der Tat ein wesentlicher Punkt.

Muleta
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 10.09.2008 um 18:40:41
 
Muleta schrieb am 09.09.2008 um 14:11:30:
wobei ich angesichts der Deutschkenntnisse der TS von einer deutschen Staatsangehörigkeit ausgehe. Die Frage ist aber in der Tat ein wesentlicher Punkt.


Deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes wäre schon gut für den Aufenthalt des Vaters. Deutsche Staatsangehörigkeit der Mutter ist eine, aber nicht die einzige Variante (sie könnte hier einen stark verfestigten Aufenhalt genießen).

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reinhard
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Antwort #11 - 10.09.2008 um 20:57:22
 
annomo schrieb am 16.08.2008 um 10:12:08:
Wie ist es denn nun konkreter mit der Gesetzeslage? Geht das Kindswohl vor?


Wie Du den Antworten wohl entnommen hast: Das Kindeswohl schon, aber es gibt da keine besonders starken Rechte eines ungeborenen Kindes. Ab der Geburt hat der Vater gute Chancen, dass eine Lösung für ihn gefunden wird, wenn er sich wirklich auch um das Kind kümmert.

Vorher kann die Ausländerbehörde auch freundlich sein, aber das setzt eben auch voraus, dass das Verhältnis gut ist. Geh doch mit dem Vater zu einer Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten am Ort, die die Ausländerbehörde kennt und dort vielleicht auch telefonisch vorfühlen kann, wie man dort dazu steht.
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