Hallo liebe Fach- und nicht Fachleute,
ich habe einen etwas komplizierteren Fall, da haben auch schon manche Mitarbeiter der
ABH nicht gewusst, was hier zu machen wäre... also keiner weiss da richtig bescheid... daher habe ich mich entschieden, meine Angelegenheit hier zu posten, damit man darüber vielleicht Meinungen und Vorschläge aus unterschiedlichen Quellen sammeln kann. Aus diesem Grunde würde ich für jeden sinnvollen Beitrag sehr dankbar sein!
Mein Fall:
Ich besitze z. Z. eine befristete
AE nach §16 als Doktorand, bin in D. seit 1999, habe hier mein Studium abgeschlossen und habe dann nahtlos mit der Promotion (als externer Doktorand) angefangen. Vor einiger Zeit habe ich ein Arbeitsangebot aus Österreich (weiter A) bekommen und bekomme dort auch eine Niederlassungserlaubnis als Schlüsselkraft für 1,5 Jahre, die ich danach eigentlich in eine
NE umwandeln kann. Meine Frau bleibt aber hier in D. mit §18, da wir zunächst nicht alles komplett nach A. verlagern wollen... ich weiss ja auch nicht, wie sich das ganze für mich dort entwickelt...
Jetzt meine Frage:
kann ich gleichzeitig eine österr.
NE und die dt.
AE (§16) besitzen? Ich habe eigentlich vor, nach einem Jahr zurück nach D. zu kommen. Die Arbeit in Ö. soll als Berufseinstieg dienen. Meine Frau bleibt weiterhin in D. und ich bleibe auch hier gemeldet (mit Zweitwohnsitz, habe mich beim Meldeamt erkundigt, es geht): wir haben hier in D. auch unsere gemeinsame eheliche Wohnung. Ich komme nach D. jedes oder jedes zweite WE. Meine Frau will hier in D. in einem Jahr eine Daueraufenthalt -EG Niederlassungserlaubnis beantragen, da werden dann die Voraussetzungen auch erfüllt sein aber zu der Zeit bin ich wahrscheinlich auch schon zurück...
Welche Gefahren verbergen sich eigentlich hinter dieser Situation, verliere ich dadurch meinen Aufenthaltsrecht in D. und kann in einem Jahr zurück nur als Ehegatte, sprich Familiennachzug....? oder hat die dt.
AE weiter ihre Gültigkeit? Kann mir A. meine dt.
AE aberkennen bzw. ungültig machen? Inwieweit ist das gegen das EU-Recht? Bin ja gleichzeitig in D. und A. gemeldet?
Herzlichen Dank für nützliche Tipps und Lösungsvorschläge!