Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland? (Gelesen: 9.608 mal)
Monita
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
13.08.2008 um 16:51:49
 
Hallo!

Ich (deutsch) und mein Freund Marrokaner wohnen beide in Spanien, aber ich mag nicht mehr hierbleiben...will back to good old germany. Er  hat nix dagegen mitzukommen, zumal Deutschland ja auch echt mehr Vorteile hat, bessere Gehaelter, Gesundheitssystem, guenstigere Mieten, freundlichere Menschen etc.
Er ist hier in Spanien seit 2003, ich falls relevant seit 2004, ,er  hat jetzt seine 2. Renovacion seiner Papiere, und in ca. 2 Jahren waere er permanent (dauerhaft) ansaessig.
Nun dh dies waere doch eine Form von Eu-Buerger oder? Reisen (mit Aufenthalt von max. 3 Monaten kann er schon nach D, aber das reicht ja nicht,..er muss ja schliesslich auch sein Brot verdienen) Kann er solch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung uebertragen lassen, bzw auch in D geltend machen, sind ja beides EU Laender.
???
Ich versteh bei den ganzen Paragraphen nur noch Bahnhof!
Klar einfacher waere heirtaen aber das moechten wir noch nicht (drum pruefe wer sich ewig bindend..Smiley

Kann er mit nach D kommen, oder waere spaetestens nach 3 Monaten dort illegal?

Ist es besser ihn in Spanien gemeldet zu lassen, da keine Chance in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?

Planen so in 1,5-2 Jahren zu gehen, er muss vorher ja noch n bisl Deutsch lernen, ...und ich mich von Spanien verabscheiden

Bitte um Hilfe!

Hab kein Bock in D eine Wohnung zumieten und von nem Nachbarn angezeigt zu werden da mein Freund "illegal" ist... (was ich nicht glaube dass er es waere)

Kennt sich wer aus? Gracias!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #1 - 13.08.2008 um 16:55:36
 
Hallo Monita,

dein Freund darf als Tourist für bis zu 3 Monate pro Halbjahr kommen, arbeiten darf er nicht.

Anders wäre es, wenn ihr verheiratet wärt oder er die spanische Sta. annehmen würde.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #2 - 13.08.2008 um 17:00:45
 
Monita schrieb am 13.08.2008 um 16:51:49:
Kann er mit nach D kommen, oder waere spaetestens nach 3 Monaten dort illegal?

Ohne die dauerhafte span. AE, bzw. eine die unserer entsprechenden Dauerhaufenthaltserlaubnis EG, wird's nicht werden mit einem Daueraufenthalt.

Monita schrieb am 13.08.2008 um 16:51:49:
Ist es besser ihn in Spanien gemeldet zu lassen, da keine Chance in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?

Wenn es sich in Deutschland aufhält, ist er in Deutschland anzumelden, auch wenn es sich nur zu Besuch am gleichen Ort aufhält, unabhängig von einer Arbeitserlaubnis.

Monita schrieb am 13.08.2008 um 16:51:49:
Hab kein Bock in D eine Wohnung zumieten und von nem Nachbarn angezeigt zu werden da mein Freund "illegal" ist...  

... was man aber nie ausschließen kann.

Monita schrieb am 13.08.2008 um 16:51:49:
was ich nicht glaube dass er es waere

... wobei man sich mit seiner Meinung auch täuschen kann, wenn man nicht den richten AT hat. Zwinkernd

trixie


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Monita
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #3 - 13.08.2008 um 18:33:31
 
@Trixie
Also ich bin ja mit ihm  letztens nach D gereist, und von melden ist da mal gar keine Rede, er hat das Recht Urlaub in ganz Europa zu machen, ohne jegliche Visa (ausser England) beantragen zu muessen. Oder was verstehst du unter "melden"?

Und wo genau gibt es Infos ueber die "Dauerhaufenthaltserlaubnis EG"? Denn das duerfte bei der spanischen Residencia Permanente, ja eigentlich um so eine handeln, Spanien ist ja nunmal in der Union.

Und was ist ein AT? Sorry kenns nur als Laenderabkuerzung fuer Oesterreich Zwinkernd

Hm, bislang ist das nicht so fruchttragend was geantwortet wird (trotzdem danke, ich weiss es ist nicht ganz so leicht, denn schliesslich ist mein Freund kein Drittstaatler mehr, weder "voller" EU-Buerger (klar in 2 Jahren dann schon),

Was passiert denn wenn er die Dauerhaufenthaltserlaubnis EG hat, kann er dann arbeiten?


Und hilft einem die deutsche Botschaft (Konsulat) evtl weiter?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #4 - 13.08.2008 um 18:51:16
 
Zitat:
Oder was verstehst du unter "melden"?

Schon mal den Begriff "Einwohnermeldeamt" gehört? Warum heißt das wohl nicht "Bürgermeldeamt"?
Selbst "Besucher", die planen länger als 2 Monate zu bleiben, müssten sich THEORETISCH anmelden.

Zitat:
Was passiert denn wenn er die Dauerhaufenthaltserlaubnis EG hat, kann er dann arbeiten?

In Spanien? Ja
In D? Nur wenn er von der Arbeitsagentur die Erlaubnis bekommt. Also vermutlich erstmal Vorrangprüfung nötig o.ä.

Zitat:
Und hilft einem die deutsche Botschaft (Konsulat) evtl weiter?

Bei was?
Visum braucht er nicht, weil er ja den Antrag direkt bei der ABH stellen darf. Wobei soll die Botschaft ihm also helfen?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Monita
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #5 - 13.08.2008 um 18:59:56
 

...dass er kein Visum braucht kann man jawohl meiner Mail entnehmen, oder?

Hey sorry, ich glaub ich bin  in diesem Forum wohl flasch, der Ton (Unterton) in den Mails is ja wohl ein bisschen daneben?!!!

Freundlicher gehts nicht, hm? Da bin ich schon ein bisl enttaeuscht, Hilfe gabs hier wohl nicht.

Ich denke ich werds echt lieber beim Generalkonsulat probieren, ich denke die Tips  (und sei dass wir heiraten muessen) werden einem zumindest nicht so feindselig naehergebracht!

Adios.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #6 - 13.08.2008 um 19:00:25
 
Monita schrieb am 13.08.2008 um 18:33:31:
Und was ist ein AT?


Aufenthaltstitel (vielleicht hift das Studieren der FAQ ein wenig. Zwinkernd)

Monita schrieb am 13.08.2008 um 18:33:31:
denn schliesslich ist mein Freund kein Drittstaatler mehr

Wie kommst du denn auf diese Idee?

Monita schrieb am 13.08.2008 um 18:33:31:
weder "voller" EU-Buerger (klar in 2 Jahren dann schon),  

Es ist kein EU-Bürger als Marokkaner und wird nie einer werden. Er wird auch niemals die Rechte es EU-Bürgers bekommen. Mit einer Daueraufenthaltserlaubnis EG ist er anderen Drittstaatlern ein wenig besser gestellt, wird aber immer einer bleiben.

Monita schrieb am 13.08.2008 um 18:33:31:
Was passiert denn wenn er die Dauerhaufenthaltserlaubnis EG hat, kann er dann arbeiten?

Nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit.

Monita schrieb am 13.08.2008 um 18:33:31:
Denn das duerfte bei der spanischen Residencia Permanente, ja eigentlich um so eine handeln,  

... oder könnte auch der deutschen NE entsprechen. Beim span. AT fehlt mir irgendwie der Zusatz zur EG; kann mich aber auch täuschen.

Monita schrieb am 13.08.2008 um 18:59:56:
Da bin ich schon ein bisl enttaeuscht, Hilfe gabs hier wohl nicht.

Kommt halt immer drauf an, was man hören möchte und wie die Realität ist.

Monita schrieb am 13.08.2008 um 18:59:56:
Freundlicher gehts nicht, hm?  

Sehe hier keine Unfreundlichkeit in der Beantwortung. Zwinkernd

Monita schrieb am 13.08.2008 um 18:59:56:
Ich denke ich werds echt lieber beim Generalkonsulat probieren,

... wenn sie zu dem gewünschten Ergebnis führen, ist dieser Weg immer der bessere. Nur kommen nach so einem Gepräch User wieder ins Forum, weil sie das nicht wahrhaben wollen, was man ihnen dort erzählt hat.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Monita
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #7 - 13.08.2008 um 19:03:34
 
Ps, und danke Maki, dein Beitrag ist ausgenommen aus der Kritik, der erscheint mir am treffensten, und wer weiss, vielleicht geben wir uns ja das Ja-Wort und erleichtern uns somit alles ein wenig.

Oder bleiben halt beide in Spanien, bis wir ernsthaft ans heiraten denken, so aus der Not raus, ist ja nicht romantisch. Nun und die Not (zurueck nach Deutschland zu gehen) besteht da eher bei mir.

Aber wenn er gegen eine feindselige Wand stoesst, ey mann so schlecht gehts uns hier auch nicht!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Monita
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #8 - 13.08.2008 um 19:06:06
 
Hey Trixie, ich glaub ich geh demnaechst mit meinem Freund mal zur Regierung hier, die muessen einem doch bestimmt erklaeren koennen, was die hier fuer Titel vergeben und welche Recht damit EU-weit gelten. Danke nochmals! Ist halt n Dschungel...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #9 - 14.08.2008 um 03:49:09
 
Hallo Monita,

ich denke alle in diesem Forum sind grundsätzlich hilfsbereit. Dafür wurde dieses Forum (aus meiner Sicht) geschaffen. Sollte das manchmal anders rüberkommen, sind das wahrscheinlich nur Missverständnisse. Das beruht auf fehlenden Informationen zum Sachverhalt oder aus fehlender Kenntnis von Fachbegriffen usw. .

Aber egal.

Ich habe mal ein wenig zur "residencia permanente" recherchiert.

Wie du geschrieben hast, kann sich dein Freund damit 3 Monate (90 Tg. pro Halbjahr) in den anderen Schengenstaaten aufhalten. Außer Großbritanien, da GB kein Schengenvollanwender ist (Schengenrecht erlaubt z.B. Reisen mit einer Aufenthaltserlaubnis eines anderen Mitgliedstaates).

Die Aufenthaltserlaubnis deines Freundes sollte blau/rosa und vermutlich auf einer Karte ausgestellt sein. In dieser Form wird die "residencia permanente" eigentlich seit dem 21.01.2003 ausgestellt. Arbeiten darf dein Freund nur, sofern ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde. Für den ständigen Aufenthalt in Deutschland benötigt er eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, die ihm nur nach nationalem (deutschen) Recht erteilt wird.

Bei der Daueraufenthaltserlaubnis-EG, handelt es sich um eine Aufenthaltserlaubnis, die nach europäischen Recht erteilt wird. Die EU hat eine Richtlinie erlassen, die die Mitgliedstaaten verpflichtet Drittausländern (Marroko ist Drittland, auch wenn du ihn heiratest hat er immer noch die marrokanische Staatsangehörigkeit, jedoch kann er von dir Freizügigkeit "Arbeit-Aufenthalt usw." ableiten, sofern er zu dir zieht oder du ihn begleitest/gilt aber nicht für dich in Deutschland - da Deutsche in Deutschland grundsätzlich keine Freizügigkeit genießen) eine Daueraufenthaltserlaubnis zu erteilen sofern er 5 Jahre legal in einem Mitgliedstaat gelebt hat (+ weiterer Voraussetzungen). Leider habe ich z.Z. noch keine ausführlichen Informationen zu einer spanischen Daueraufenthaltserlaubnis-EG. Diese sollte ggf. einen Vermerk über die Richtlinie enthalten "z.B. 2003/109". Mit dieser Daueraufenthaltserlaubnis-EG hätte er das Recht sich für einen Daueraufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat (z.B. Deutschland) zu begeben.

Es wäre sinnvoll, wenn du noch einige Angaben über die "residencia permanente" machen könntest. Daten, Farbe usw. natürlich keine Personaldaten.

Gruß
Beppo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #10 - 14.08.2008 um 07:54:59
 
Monita schrieb am 13.08.2008 um 18:59:56:
Hey sorry, ich glaub ich binin diesem Forum wohl flasch, der Ton (Unterton) in den Mails is ja wohl ein bisschen daneben?!!!


Monita schrieb am 13.08.2008 um 18:59:56:
Hilfe gabs hier wohl nicht.


Ich denke, du bist entwas (über-) empfindlich.
Wenn du im Kern nicht erkennst, dass man
dir hier helfen will und dich über die Rechts-
lage informieren will, dann liegst du wohl et-
was falsch.

Beppo schrieb am 14.08.2008 um 03:49:09:
ich denke alle in diesem Forum sind grundsätzlich hilfsbereit. Dafür wurde dieses Forum (aus meiner Sicht) geschaffen. Sollte das manchmal anders rüberkommen, sind das wahrscheinlich nur Missverständnisse.


Jepp.  Laut lachend

Such mal was vergleichbares. Ich denke, du
wirst nix finden!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Monita
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #11 - 24.08.2008 um 12:24:49
 
Hola!

Also habe mein Problem (Anliegen) geloest!  Zwinkernd (Ohne zu heiraten!)
Und zwar besteht die Moeglichkeit in Spanien sich bei den Behoerden (Z.B. Ayuntamiento de Catalunya in deiner Stadt ZB Barcelona, oder wo auch immer man sonst anwohnend ist) als "Pareja de Hecho" eintragen zu lassen. Natuerlich geht man als Pareja auch Pflichten ein etc, jedoch waere eine Scheidung zB sehr viel unproblematischer und ohne Gerichtsbesuche moeglich.

Dies sind die Rechtsgrundlagen: (leider nur auf spanisch)

http://www.iabogado.com/esp/guialegal/guialegal.cfm?IDCAPITULO=01080000

Und einmal als pareja eingetragen (man muss nur 2 Jahre den gleichen Wohnsitz und so auch eingetragen sein (Empadronamiento, oder auch Padrón haben) hat mein Freund (fast Mann Zwinkernd das Recht seine Tarjeta de Residencia umschreiben zu lassen, anstatt permanente,; auf tarjeta de familiar de residente comunitario.

http://www.migrar.org/asesoria/consultas/foro/?id_consulta=35500
(Uebrigens ist wohl www.migrar.org die spanische Variante von info4alien! Schockiert/Erstaunt )

Somit muessen wir nicht gleich heiraten (das wollen wir uns aufsparen, soll doch eher romantisch sein und nicht aufgrund von Rechtsnotwendigkeiten geschehen)

Nun dh im Klartext 2 Jahre lang bleiben wir dann schon noch hier, leider hatten wir bislang nicht das gleiche Empadronamiento, obwohl wir zusammen gewohnt haben. Nun ja, somit kann ich leider noch nicht (evtl uebereilt) zurueck nach Deutschland. Aber dann wird eben noch ein wenig die spanische Sonne genossen! Und wer weiss vielleicht bleiben wir ja doch noch hier? Je nach Wirtschaftslage eben. Uns ist eben wichtig arbeiten zu koennen!

Und ich denke als mein "Familiar" duerfte es in Deutschland bei ihm doch auch zu einer Arbeitsgenehmigung reichen, oder?

Vielleicht hilft dies ja nochmal jemanden in einer aehnlichen Situation weiter! Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Beppo
Experte
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 351
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #12 - 24.08.2008 um 12:56:44
 
Monita schrieb am 24.08.2008 um 12:24:49:
Und zwar besteht die Moeglichkeit in Spanien sich bei den Behoerden (Z.B. Ayuntamiento de Catalunya in deiner Stadt ZB Barcelona, oder wo auch immer man sonst anwohnend ist) als "Pareja de Hecho" eintragen zu lassen. Natuerlich geht man als Pareja auch Pflichten ein etc, jedoch waere eine Scheidung zB sehr viel unproblematischer und ohne Gerichtsbesuche moeglich.

Und ich denke als mein "Familiar" duerfte es in Deutschland bei ihm doch auch zu einer Arbeitsgenehmigung reichen, oder?


Hola Monita,

ich muss deine Euphorie ein wenig bremsen.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, möchtet ihr eure Partnerschaft in Spanien registrieren lassen. Im Prinzip eine registrierte "Wilde Ehe".
Damit genießt dein Freund (dann Mann) in Spanien abgeleitete Freizügigkeit, wenn dort die Wilde Ehe anerkannt wird.

Und hier besteht das Problem. Erstens wirst du in diesem Fall bei einer Rückkehr nach Deutschland nach Deutschem Recht behandelt. Freizügigkeit kommt nicht zur Anwendung. Eine Familienzusammenführung kommt nur nach nationalem Recht in Betracht. Hiernach ist nur der Ehepartner oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft anerkannt. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht setzt aber eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft voraus. Zweitens wäre es im Freizügigkeitsrecht gleich, da D auch hier nur Ehepartner anerkennen muss, die auch nach nationalen Recht geschlossen werden können. In Deutschland gibt es keine legale "wilde Ehe", somit braucht D auch andere im Ausland anerkannte "wilde Ehen" nicht anerkennen. Anerkennen müßte D jedoch eine in Spanien geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe.

Somit hilft dir die spanische "Tarjeta de familar de residente comunitario" auch nicht viel weiter. Er würde die gleichen Reiserechte genießen, wie mit der "Tarjeta residencia". Außer bei Reisen nach Holland, die erkennen m.W. auch die "wilde Ehe" an.

Für einen Umzug nach Deutschland würde er die Daueraufenthaltserlaubnis-EU benötigen oder die Einreise müßte nach nationalen Vorschriften erfolgen.

Gruß
Beppo

PS: Mein Tipp - Probiert doch in Spanien die "wilde Ehe" und sollte diese funktionieren - anerkannt (für D) heiraten und im Rahmen der FZF nach Deutschland!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Monita
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #13 - 24.08.2008 um 14:07:00
 
Danke fuer deine Antwort!

Eine Frage: Wo beantragt man die Daueraufenthaltserlaubnis-EU?

Und ehrlich gesagt ist der Ausdruck Wilde Ehe, ein deutscher Ausdruck? Ich find den recht amuesant  Zwinkernd

Also mit anderen Worten D erkennt eine eingetragene  gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (in Spanien) nicht an?

Ich meine wenn das so ist kann man sich die 2 Jahre auch sparen und gleich heiraten! Somit kommen wir dann schneller nach D.

Das Ding ist nur, dass ich eben nicht so gern heiraten moechte. Der Gedanke war mir nie so lieb. Was nicht heisst, dass ich meinen Partner nicht liebe.
Kuss

Unser Grund nach D zu kommen ist einfach, ich wuerde besser verdienen, die Familiengruendung ist einfacher, Schul-und Gesundheitssystem, ganz zu schweigen! Und auch der Wohnungsmarkt. Ich bin eben nicht bereit die nromal Preise einer Wohnung hier in Spanien zu zahlen, und bis Lebensende (oder drueber hinaus) in Schulden zustecken. Zur Info Kaufpreis ca 80m2, 230.000 EUR in BCN, nicht allzu Stadtnah, BCN Zentrum Wohnung, zB. gleiche Groesse Miete rund 1100,- kalt Ich verdiene netto 920,-, mein Freund 1020,-
Momentan leben wir in einer Wohnung von 40m2, zu viert (ich+mein Freund + anderes Paearchen) in BCN Zentrum, leider auch verschimmelt.Preis 700 kalt. Und Nebenkosten, Lebenshaltungskosten sind in Spanien Hoeher (auch wenns keiner glaubt in D) als in D.

Ich meine eben der Wunsch (meinerseits) nach D zu gehen, und den "Luxus" zu haben "Alleine"!!!! eine Wohnung anzumieten kann man nachvollziehen, oder? Traurig

Nur fuer den Fall, dass irgendwer vermutet hier soll geschleust werden. Nix da, dies hier ist Liebe  Zwinkernd


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lifeart
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 112

Puerto Vallarta, Mexico
Puerto Vallarta
Mexico
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mit span. Dauerhaften Aufenthalt (residencia permanente) nach Deutschland?
Antwort #14 - 25.08.2008 um 00:17:48
 
Also, soweit mir bekannt, würde der deutsche Partner/Ehepartner, nachdem dieser in einem anderen EU-Staat sich aufgehalten hat, dann wieder nach D zieht, in D sehr wohl als EU-Bürger angesehen werden, und damit sein Partner Freizügigkeit in D geniessen können. Deshalb keine Fzf nach D nach nationalem Recht möglich, EU-Recht greift. Sie müssen allerdings verheiratet sein.
Zum Seitenanfang
  

lifeart
kliebetanz  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema