inge schrieb am 13.08.2008 um 13:02:28:Weil er ein nationales Visum für D braucht und das weiß? Weil "Umgehung des Visumverfahrens" hier ganz fett leuchtet? Weil ein Deutschkurs noch keine Kenntnisse nachweist? Weil selbst wenn bzw gerade dann 39.3
AufenthV nicht ziehen würde?
Sieht du einen Unterschied, zwischen diesem Fall, und den Fällen : Heirat in DK mit Schengen, danach Beantragung
AE auf Grundlage Ermessen ? Hat ja schon oft funktioniert. ( In NRW Chance nahe 100 %, wenn
A1 vorliegt )Ich sehe da rechtlich keinen Unterschied. Außerdem verlangen ABH´s erfahrungsgemäß KEIN
A1 vom Goethe. Die akzeptieren auch zb. VHS.
Es ensteht ja auch kein Nachteil (
IMHO ) wenn man den Antrag stellt.
Wenn er abgelehnt wird, kann man sich ja immer noch eine
GÜB geben lassen, und dann zurückreisen und in der Botschaft einen Antrag auf FZV stellen . Vielleicht schafft er ja auch noch eine
A1 Prüfung in Deutschland zu machen, solange das Visum läuft, oder die Bearbeitung des
AE Antrags läuft.
maki schrieb am 13.08.2008 um 14:45:08:Deutsch
A1 Ohne das Thema wieder aufwärmen zu wollen (denn diskutiert wurde es hier schon öfters), wäre die einzig mögliche Konsequenz eine Ablehnung des Antrages.
Auch nicht zwingend. Ich kenne mehrere Fälle, wo Antragsteller auferlegt wurde,
A1 innerhalb 6 Monaten nachzureichen und eine
AE für 6 Monate ausgestellt wurde. ( Nach Ehe in DK mit Schengen, und NRW)
Michael