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Arbeiten  in England mit befristeter AE (Gelesen: 1.756 mal)
Elti
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12.08.2008 um 19:55:51
 
Hallo, vor einiger Zeit hatte ich schon mal gefragt, was zu beachten ist, wenn mein nigerianischer Mann mit befristeter AE nach Kanada auswandert.
Da das nicht möglich ist, ohne den Status zu verlieren, machen wir das nicht.
Jetzt eine andere Frage: Wie steht es, wenn mein Mann in England Arbeit bekommt, bevor er im Nov.2009 seine unbefristete AE für D beantragen kann??
Geht das? Erstmal ohne mich, später ziehe ich dann nach.
Was ist zu beachten??
Danke
Elti

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inge
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Antwort #1 - 12.08.2008 um 20:11:57
 
Dann verliert er seinen "Status" in D ...
Außerdem braucht er natürlich von den UKlern ne Erlaubnis - denn EU-Recht gilt ja nur, wenn du mitgehst.
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Elti
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Antwort #2 - 13.08.2008 um 17:23:56
 
Danke sehr.
D.h. ich muss dann mehr als 6 Monate/Jahr im England sein??
Und er könnte nicht vorgehen und ich komme später nach? Oder kann das das UK individuell entscheiden?
Kann man irgendwo in einem bestimmten Gesetz nachschauen, wie die Bedingungen für eine Nigerianer in D , der nach UK will, sind???
Es ist ja nich, dass wir nicht zusammen gehen wollen, nur hätte er gute Chancen auf einen Job in England, während ich noch 1 Jahr warten muß/will  bis die Kinder hier ihr Abitur  in der Tasche haben.
Danke
Elti
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maki
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Antwort #3 - 13.08.2008 um 17:29:01
 
Elti schrieb am 13.08.2008 um 17:23:56:
Kann man irgendwo in einem bestimmten Gesetz nachschauen, wie die Bedingungen für eine Nigerianer in D , der nach UK will, sind???

http://www.ukvisas.gov.uk/en/

Elti schrieb am 13.08.2008 um 17:23:56:
Und er könnte nicht vorgehen und ich komme später nach?

Wenn er ohne dich dahin geht, kommt er nicht in den Genuss der Privilegien die Angehörigen von EU Bürgern zustehen, er wäre nur ein ganz "gewöhnlicher" Nigerianer der Versucht nach UK zu ziehen um dort zu arbeiten.

Du müsstest schon mit ihm nach UK umziehen.
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Elti
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Antwort #4 - 13.08.2008 um 18:01:21
 
Hallo Maki, was wären denn z.B. die Privilegien für den Ehemann einer Deutschen in England?
Gruß
Elti
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inge
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Antwort #5 - 13.08.2008 um 18:03:19
 
Zitat:
was wären denn z.B. die Privilegien für den Ehemann einer Deutschen in England?

Alles dürfen, was ein EU-Bürger bzw dessen FamAng tun darf. Arbeiten, Wohnen etc.
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Antwort #6 - 23.08.2008 um 05:17:18
 
Ein Nicht-EUler muss in UK erst eine Arbeitsgenehmigung erhalten haben, bevor eine Arbeitsstelle angenommen werden kann, da vorher erst geprüft werden muss, ob ein Brite ODER ein EU-Bürger für das spezielle Jobangebot zur Verfügung stehen könnte.
Man sieht: ziemlich schwierig zu machen.
Es ist besser, nach EU-Recht einzuwandern. Das geht nur, wenn der EU-Staatsangehörige mit seinem/ihren Drittlandlebenspartner umzieht.
In dem Fall bekommt der Drittländer einen EEA-Residence Permit, braucht keine Arbeitsgenehmigung, kann sofort arbeiten und dann nach 5 Jahren entweder EEA-Permant Residency erhalten oder gleich Brite werden und damit EU-Staatsangehöriger werden.
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