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ehegattennachzug / Krankenversicherung ? (Gelesen: 2.544 mal)
forus
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08.08.2008 um 09:52:50
 
hallöchen erstmal,

habe folgende fragen

Ich w Deutsche / mein mann Türkische staatsangehörigkeit

--> haben im juli 2008 in der Türkei geheirated
--> möchten nun zusammen in Deutschland leben
      besitzt perfekte deutsch Kentnisse

meine Frage:
       was für einen status hat er wenn er hier einreist ??
       es ist ja klar das er nicht von anfang an eine arbeit findet.....
ich bin momentan Harz4 empfänger (hoffe das ändert sich bald)

ist er hier dann krankenversichert

bekommt er vom Jobcenter unterstützung........
fragen über fragen worauf ich bisher keine antwort gefunden habe

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SigSag
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Antwort #1 - 08.08.2008 um 10:27:08
 
Hi,

forus schrieb am 08.08.2008 um 09:52:50:
was für einen status hat er wenn er hier einreist ?? 


Er hat zu nächst ein Visum nach §28.1 (FZF zu Deutschen) für 3 Monate.

forus schrieb am 08.08.2008 um 09:52:50:
ist er hier dann krankenversichert


Er wird nicht automatisch Versichert. Das musst du dann nach der Einreise veranlassen. Evtl. in deine Versicherung mit aufnehmen lassen.

forus schrieb am 08.08.2008 um 09:52:50:
bekommt er vom Jobcenter unterstützung........


Im Grunde hat er Anspruch darauf. Aber frühstens nach 3 monatigem Aufenthalt in der BRD.

forus schrieb am 08.08.2008 um 09:52:50:
fragen über fragen worauf ich bisher keine antwort gefunden habe


Dann hast du nicht richtig gesucht  Zwinkernd

SigSag
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trixie
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Antwort #2 - 08.08.2008 um 10:45:14
 
SigSag schrieb am 08.08.2008 um 10:27:08:
was für einen status hat er wenn er hier einreist ??

Er hat zu nächst ein Visum nach §28.1 (FZF zu Deutschen) für 3 Monate.

Visum ist in § 6 AufenthG geregelt. § 28 Abs. 1 Nr. 1 wäre bereits eine AE, die er erst erhält, wenn der Antrag dazu gestellt wird.

forus schrieb am 08.08.2008 um 09:52:50:
bekommt er vom Jobcenter unterstützung........

... wenn er die Voraussetzungen des § 7 SGB erfüllt; nicht allerdings in den ersten drei Monaten nach Einreise. In den ersten drei Monaten könnte ein Antrag nach SGB XII gestellt werden.

trixie
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SigSag
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Antwort #3 - 08.08.2008 um 11:20:55
 
trixie schrieb am 08.08.2008 um 10:45:14:
Visum ist in § 6 AufenthG geregelt. § 28 Abs. 1 Nr. 1 wäre bereits eine AE, die er erst erhält, wenn der Antrag dazu gestellt wird.


Siehe Ausgangsfrage:

forus schrieb am 08.08.2008 um 09:52:50:
was für einen status hat er wenn er hier einreist ??

Einreisen kann er nur mit Visum...und das wäre in dem Fall nach §28 1 zu erteilen.

SigSag
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buka09
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Antwort #4 - 09.07.2012 um 09:37:12
 
Gibt es schon ein Urteil darüber, dass der Ehegatte die Sozialhilfe in den ersten 3 Monaten beantragen darf? Wo ist diese zu finden?

Danke im Voraus
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schweitzer
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Antwort #5 - 09.07.2012 um 09:59:35
 
Hier einen seit fast vier Jahren begrabenen thread zu exhumieren, dann noch für ein Crosspost, das ist schon ein bissel bizarr ... - Die Frage im thread unter "Sonstige deutsche Rechtsgebiete" wird auch gelesen und da gehört sie eher hin. -

Hier versenke ich den Sarg jetzt wieder und arretiere die Grabplatte mit Schloss und Riegel.


=schweitzer=

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