Hallo zusammen, ich wollte mal Rückmeldung geben, nachdem ich mehrere Wochen im Urlaub war. Ich hatte noch vor dem Urlaub den Pass vorgelegt und schriftlich um die Bescheinigung des Daueraufenthalts nach § 5 Abs. 6 FreizügG/EU gebeten, statt mir nur die Freizügigkeitsbescheinigung auszustellen.
Bei meiner Rückkehr fand ich einen Brief vor, in dem ich um
Vorlage eines Fotos und persönliches Erscheinen gebeten wurde (zur Leistung einer Unterschrift). Die anderen Felder (Krankenversicherungsnachweis, Arbeitserlaubnis, etc.) waren im Formular nicht angekreuzt, offensichtlich also nicht nötig. Also dachte ich, dass nun die Sache so gut wie "gegessen" wäre.
Tatsächlich aber verweigerte mir der Mitarbeiter die Ausstellung der Bescheinigung. Er fragte, ob ich denn sicher wäre, dass ich nicht nur eine Freizügigkeitsbescheinigung haben wolle, es wäre eine Menge Arbeit, ich müsste "sehr viele" Nachweise bringen. Meine erstaunte Frage nach den Details begann dieser Mitarbeiter mit einer Aufzählung zu beantworten, u. a. wäre die
Vorlage eines unbefristeten Arbeitsvertrages nötig. Ich lächelte nur freundlich und sagte ihm, dass dies völlig unnötig sei, da ich schon länger als 5 Jahre mich in Deutschland aufhielte und Unionsbürger sei. Außerdem hätte ich keinen unbefristeten Arbeitsvertrag. Er meinte dann, dass ich dann diese Bescheinigung nicht bekommen könnte. Trotzdem legte er mir dann ein Formular vor, das ich ja ausfüllen könnte (
Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels im Rahmen der Richtlinie Daueraufenthalt EU), dabei zückte er noch ein Taschenbuch mit Gesetzestexten aus dem dtv-Verlag und legte es offen neben sich hin (ich glaube, es war das Buch
Deutsches Ausländerrecht (AuslR): AufenthaltsG - AufentshaltsVO - FreizügigkeitsG/EU - BeschäftigungsVO), vermutlich um weitere Widerworte zu vermeiden. Ich stand dann auf und bemerkte, dass ich mich erst informieren würde, bevor ich etwas ausfüllen würde, das völlig unnötig wäre.
Hat jemand einen Tipp, wie ich nun weiter vorgehen soll? Habe ich das falsche Formular bekommen? Dort ist tatsächlich folgendes Feld zu finden: "Sicherstellung des Lebensunterhalts durch ... Tätigkeit bei ..."
Dass ich das Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU habe, ist doch offensichtlich, oder ist ein Kundiger da anderer Meinung? Muss ich tatsächlich nach
AufenthG eine Unmenge an Nachweisen erbringen, obwohl in § 1 Abs. 2
AufenthG steht: "dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Ausländer, deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist"? Wäre das so, dann könnte ich als Student ja nie in den Genuss des Daueraufenthaltsrechts kommen, da ich keinen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen könnte.
Wie komme ich an die mir zustehende Bescheinigung? Soll ich mich beim Bürgermeister beschweren?
P. S.: Dejenigen, die mich für leicht paranoid gehalten haben, als ich die ganze Sache mit der Passvorlage als Schikane ansah, werden mir vielleicht jetzt zustimmen ...