Hallo zusammen,
ich habe hier mal eine Frage bzgl. Schulpflicht für Kinder, die im Ausland wohnen.
Angenommen:
1. Aus beruflichen Gründen wohnt eine Familie (Vater und Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit, Mutter mit ausländischer Staatsangehörigkeit) im Ausland für mehrere Jahre.
2. Vor der Ausreise aus Deutschland haben sich alle Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt abgemeldet.
3. Vor der Ausreise wohnte die Familie in (sagen wir mal) NRW.
Fragen:
1. Gilt in diesem Fall auch noch das NRW-Schulgesetz für das Kind?
2. Falls ja, warum? Denn nach NRW-Schulgesetz §34 Abs. (1)
Code:Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte
hat.
gilt die Schulpflicht wohl nur für Kinder, die in NRW den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Nach der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt gilt das NRW-Schulgesetz wohl nicht mehr für das Kind, oder?
3. Falls nein, gilt überhaupt noch irgendeine Schulpflicht für das Kind? Was ist die Rechtsgrundlage dafür?
Besten Dank für Eure Tipps!
Grüße, diid