kundu22 schrieb am 01.08.2008 um 13:22:30:1.) Im Falle der Trennung kann das Sozialamt mich belangen wegen Unterhaltsleistungen für das Kind? (Meine Frau hat keine feste Arbeit)
Wegen Unterhaltszahlungen gegenüber dem Stiefkind kannst du nicht verklagt werden, gegenüber deiner Frau natürlich schon.
kundu22 schrieb am 01.08.2008 um 13:22:30:2.) Kann ich gegen die
VE klagen?
Klagen kann man fast gegen alles - außer gegen die Abschaffung des Dauerregens in Deutschland ; ob du damit Erfolg haben wirst, ist eine andere Sache. Die
VE wurde ja zum Zweck abgegeben, dass im Falle eines Falles für den Staat keine Kosten entstehen bzw. diese wieder zurückgefordert werden können. Die Sozialbehörde (vermute mal es wird die ARGE sein), kann auch den Unterhalt vom leiblichen Vater einklagen. Nur dürfte der Erfolg wohl wesentlich geringer sein, als bei dir auf die Erfüllung der
VE zu bestehen.
kundu22 schrieb am 01.08.2008 um 13:22:30:3.) Wie lange ist die
VE gültig?
Solange bis sich der Aufenthaltszweck des Kindes ändert (z. B. er selber heiratet oder einen eigenständigen
AT hat; spätestens mit 18 Jahren).
@inge
Dein EDIT kam meiner Stellungnahme zuvor.
inge schrieb am 01.08.2008 um 13:35:44:AE wurde vermutlich auf Basis §32 Abs 4 erteilt,
... dann wäre die
VE nicht mehr einzufordern, weil es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, das Kind zurück in die Heimat zu schicken. (hatten wir das mit § 32 Abs. 4 nicht erst vor kurzem angeprochen?)
trixie