Muleta schrieb am 31.07.2008 um 21:40:39:Problem: man befürchtet, sie wird nicht wieder ausreisen.
Lösung: Rückkehrwilligkeit belegen. Wieso ist sie im Heimatland unverzichtbar (-> z.B. Betreuung von anderen Angehörigen) oder würde auf jeden Fall wieder kommen (ordentliche soziale und wirtschaftliche Stellung, Haus- und Grundbesitz).
Ach ja: wenn sie unverzichtbar sein sollte: warum kann man dann volle drei Monate doch auf sie verzichten? Muleta
Sie hat dort ein eigenes Haus und hilft auch bei der Betreung ihrer in Ghana lebenden Enkel. Veilleich hilft es, darauf hinzuweisen und die Einladung für einen Monat auszusprechen?
engel2006 schrieb am 31.07.2008 um 21:42:32:Hallo moby.gp
hast du auch eine
VE abgegeben, wenn nicht kann es daran liegen das die Einladung abgelehnt wurde. Versuch es noch einmal aber diesesmal mit
VE und deine Schwiegermutter muss Rückkehrbereitschaft vorweisen können, sonst geht die erneute Einladung mit
VE auch schief.
Viel Glück Gruß engel2006
Ich habe jeweils eine Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt hier beantragt und auch bekommen. Die habe ich dann zusammen mit der
KV (ADAC) zu meiner Schwiegermutter geschickt. Die hat das dann bei der Botschaft vorgelegt.
trixie schrieb am 31.07.2008 um 22:55:57:Deine Schwiegermutter sollte gegen die Ablehnung remonstrieren. Dann erfährt sie die Gründe der Ablehnung.
Soweit ich weis, muss die Botschaft die Ablehnung nicht begründen. Wie sollte sie (oder kann ich das auch von hier aus machen) formal korrekt vorgehen, wenn man so eine Begründung erhalten möchte?
Vielen Dank noch mal