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Familienzusammenführung Deutsche/Bosnier ?? (Gelesen: 1.499 mal)
nerminova
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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31.07.2008 um 16:20:27
 
Hallo Ihr lieben !
Bin total am verzweifeln und knapp vor einen Nervlichen Desaster, könnte mir bitte jemand konkret helfen und antworten ?!!

Zu meiner Pers. Bin in Deutschland geboren und besitze seit 11 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit. Habe im Januar in Bosnien-Hercegowina geheiratet, mein Ehemann hat vor 1 monat die Deutsche Sprachprüfung in Göthe Instit. abgelegt und bestanden. Hat dann ein Vizum zur Familienzusammenführung beantragt. Vor 3 tagen erhielt ich Post von Ausländerbeh. das ich zum Vorsprechen kommen soll, mitbringen muss ich, Personalausweis, Mietvertrag, Letzten 3 Lohnlisten ,bescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältniss

Habe nun alles zusammen und möchte mich morgen auf den weg machen,habe jetzt nun tierische Angst eine Absage zu bekommen, da mein NETTO-einkommen nur 1040,- Euro beträgt.
Kann mir jemand sagen wieviel ich min. verdienen muss, oder achten die bei deutschen Staatsbürgern nicht sooo streng drauf ????

Bitte nur ernste Antworten, mir ist eh schon so mulmig bei der ganzen sache, Vielen Dank
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.07.2008 um 16:35:26
 
nerminova schrieb am 31.07.2008 um 16:20:27:
könnte mir bitte jemand konkret helfen und antworten ?!!

Nun Ja! Das mit dem Helfen ist eine Sache, das mit dem Antworten die andere.

nerminova schrieb am 31.07.2008 um 16:20:27:
habe jetzt nun tierische Angst eine Absage zu bekommen,

Du brauchst weder tierische Angst, noch menschliche Angst haben. Wovor eigentlich? Die Unterlagen, die du mitbringen sollst, scheint eher eine Routinesache zu sein, als dass man dir etwas antuen möchte.

Bei FZF zu Deutschen gibt es ohnedies kein Mindesteinkommen. Unabhängig davon, ist es doch schon einmal positiv, dass du ein eigenes Einkommen hast.

Als ich deinen ersten Satz gelesen habe, dachte ich mir: "Was kommt jetzt blos für ein Unglück?"

Es ist doch alles im grünen Berich. Also du brauchst sicherlich keine Baldriantropfen nehmen, ruhig Blut, ganz einfach.

trixie
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.07.2008 um 16:53:39
 
nerminova schrieb am 31.07.2008 um 16:20:27:
und besitze seit 11 Jahren die Deutsche Staatsangehörigkeit


trixie schrieb am 31.07.2008 um 16:35:26:
Bei FZF zu Deutschen gibt es ohnedies kein Mindesteinkommen

Hast das im 1. Zitat evtl. überlesen? Könnte ggf.
dann eben doch ein Thema sein (wie heißt dein
Lieblingswort: Regelausnahmegrund)
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nerminova
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 31.07.2008 um 16:54:53
 
Smiley sagt sich so einfach  hä?, also du meinst ich bräucht um nichts zu bangen und es klappen müsste ?!?

Na denn, wenn ich heute den Tag ohne Baldrian überstehe und morgen alles klappt, werde ich mich auf jeden fall melden, drückt mir die Daumen !!!!!

Vielen Dank für deine schnelle Antwort !!!!!! sensationell
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 31.07.2008 um 17:13:56
 
fons schrieb am 31.07.2008 um 16:53:39:
wie heißt dein
Lieblingswort: Regelausnahmegrund

Wollte einfach mal testen, wie gut du meine Beiträge liest. Zwinkernd

Ausserdem lag mir dran, der TS nicht doch noch Baldriantropfen empfehlen zu müssen, da ihr Einkommen sicherlich nicht zu wenig ist, bezogen auf den ALG II Satz; hoffentlich wohnt sie nicht gerade in München, dann konnte es wieder knapp werden.

Also lieber fonsi verschrecke die junge Dame nicht, hat sie doch endlich ein bisschen Mut und Hoffnung geschöpft. Zwinkernd

trixie
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nerminova
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 31.07.2008 um 17:37:50
 
na, ja war ja klar das es im Forum immer solche und solche antworten gibt,  und letzt endlich als lachnummer dasteht und am ende doch nicht viel schlauer ist.


trotzdem Danke !!!!
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ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 31.07.2008 um 18:10:02
 
@nerminova

Es ist doch richtig, dass Du nie in Bosnien gelebt hast? Da dürfte es eine besondere Härte sein, wenn man Dir zumutet in Bosnien zu leben. Deshalb solltest Du Dir keine allzu großen Sorgen machen wegen der Regelausnahme.

Wird schon klappen.

Ryka
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nerminova
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 01.08.2008 um 10:46:59
 
so, wie versprochen, wollte ich antworten wie es gelaufen ist !

War heute bei der ABH, habe alle unterlagen vollständig abgegeben, die Sachbearbeiterin sagte es ist alles in Ordnung, und mein Mann bekommt dann jetzt von der Deutschen Botschaft in Sarajevo bescheid,wann er vorbei kommen kann wegen des Visums.

Hoffentlich klappt dann da alles, aber müsste schon gut gehen.

Bis Bald und Danke noch mal !
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