Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
FZF deutsch/türkisch (Gelesen: 8.604 mal)
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #15 - 01.08.2008 um 17:15:34
 
petit_canard schrieb am 01.08.2008 um 14:00:01:
kein einfacher halbseitiger Ablehnungsbescheid wird, sondern üblicherweise mehrere Seiten ausführlich begründeter Text mit sämtlichen Rechtsgrundlagen, Erläuterungen zum ermittelten Sachverhalt und Wertung.
Ich habe bisher 3 Bescheide , selber in Augenschein nehmen können.
Jeder dieser 3 Bescheide ( von Minsk, Bischkek und Cinesau) war eine mäßige bis schlechte Kopie ( 1 DIN A4 Seite ), mit glaube ich 8 Punkten zum Ankreuzen und einem Feld Bemerkungen. Das wars. Oben unter dem Schriftkopf, den Namen des Delinquenten eingetragen, Stempel und Unterschrift. Was du hier beschrieben hast, habe ich noch nie gesehen.  Laut lachend

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hatice80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #16 - 01.08.2008 um 21:28:36
 
Hallo Petit

Danke für deine Antwort aber die Remonstration ist ja anerkannt worden und die ABH hat sich nochmal beteilligti, mein Mann und ich wrurden zeitgleich befragt er in ANKARA bei der Botschaft ich hier in HH bei der ABH am 14 07 08.

Danach am 31 einen schreiben von der ABH erhalten dass, Sie am 21 07 08 eine Stellungnahme an die Auslandsvertretung abgegeben haben und für weitere Informationen nun die Auslandsvetretung zuständig sei, leider habe ich noch keine Antwort bzw mein.

Ich hoffe nur das es diesmal klappt Traurig

Lieb gruss hatice
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Steini
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #17 - 01.08.2008 um 21:43:26
 
Hallo Hatice80,

ich habe das  gleiche wie du durchgemacht,hatte die befragung auch in HH.
Ich mußte obwohl ich deutsche bin auch alles nachweisen und zum schluß hatte ich auch die befragung.Bis ich die antwort bekommen habe hat es 2 Wochen gedauert.
Ich selber habe bei der Botschaft per e-mail nachgefragt.Leider wurde mein Antrag abgelehnt.Mein Anwalt hat dann Remonstration eingereicht und es wurde ausführlich beschrieben warum sie es abgelehnt haben.
Ich werde Klage erheben und hoffe das es nich solange dauert.

Gruß
Steini
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hatice80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #18 - 01.08.2008 um 22:42:18
 
Hallo Steini

Warum hat man die bei dir Abgelehnt?
Ich hoffe für dich das die Klage nicht lange dauert:( denn manchmal soll es mit der klage richtig lange dauern das macht einem richtig fertig.

Was waren denn die gründe für die Ablehnung die sie nannten sorry meine neugier da ich das auch grade durch mache hoffe denke mal du verstehst mich.

Ahso und noch was wo hat dein Mann Visum beantragt in welcher Stadt??

Lieb gruss hatice
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hatice80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #19 - 01.08.2008 um 22:43:25
 
Mikael sorry

Was meinst du mit was ich hier geschrieben habe??


hatice
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #20 - 01.08.2008 um 22:50:33
 
Hatice80 schrieb am 01.08.2008 um 22:43:25:
Was meinst du mit was ich hier geschrieben habe??

Das bezog sich sicherlich auf diese Aussage:
petit_canard schrieb am 01.08.2008 um 14:00:01:
in der Regel läuft das "Remonstrationsverfahren" länger als das Visumverfahren, weil dabei - wenn's denn eine Ablehnung wird - kein einfacher halbseitiger Ablehnungsbescheid wird, sondern üblicherweise mehrere Seiten ausführlich begründeter Text mit sämtlichen Rechtsgrundlagen, Erläuterungen zum ermittelten Sachverhalt und Wertung.


... weil die ihm gezeigten Bescheide wesentlich einfacher gestaltet waren, als die von petit_canard beschriebenen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hatice80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #21 - 02.08.2008 um 08:26:07
 
Moin Trixie

Hab mal eine Frage wenn die ABH ok gibt, schliesst sich doch die Botschaft meist der ABH zu oder??

Mein Anwalt hat vorgestern einen Fax an die Botschaft in ANKARA geschrieben wie die Stellungnahme lautet ob mein Mann nun mit dem Visum rechnen kann.

Ich find er hätte am Besten geschrieben das ihm das Visum nun endlich gegeben wird

Gruss Hatice


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #22 - 02.08.2008 um 09:16:05
 
Hatice80 schrieb am 02.08.2008 um 08:26:07:
Hab mal eine Frage wenn die ABH ok gibt, schliesst sich doch die Botschaft meist der ABH zu oder??

Das dürfte wohl in den meisten Fällen der Fall sein. Trotzdem nützen dir solche Antworten wenig, wenn dein Mann zu den paar Prozent zählt, wo das eben nicht der Fall ist.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hatice80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #23 - 02.08.2008 um 09:22:39
 
zu welchen Paar prozenten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
petit_canard
Expertin
****
Offline


i4a macht süchtig.


Beiträge: 163

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #24 - 02.08.2008 um 10:53:08
 
Mikael321 schrieb am 01.08.2008 um 17:15:34:
Ich habe bisher 3 Bescheide , selber in Augenschein nehmen können.
Jeder dieser 3 Bescheide ( von Minsk, Bischkek und Cinesau) war eine mäßige bis schlechte Kopie ( 1 DIN A4 Seite ), mit glaube ich 8 Punkten zum Ankreuzen und einem Feld Bemerkungen. Das wars. Oben unter dem Schriftkopf, den Namen des Delinquenten eingetragen, Stempel und Unterschrift. Was du hier beschrieben hast, habe ich noch nie gesehen.  Laut lachend
Michael



Steini bzw. ihr Anwalt schon. Und ich auch, ich schreibe sie nämlich. Zwinkernd

Die von dir beschriebenen "Ankreuzkopien" sind keine Remonstrationsbescheide, sondern diese werden den (üblicherweise nicht begründeten) Ablehnungsbescheiden beigelegt. Diese Maßnahme - Kurzinfo über den wesentlichen Ablehnungsgrund - soll die Anzahl der Remonstrationen verringern, ohne den Zeitaufwand für die Erstablehnung durch Schreiben einer Begründung wesentlich zu erhöhen.  Für viele Auslandsvertretungen hat sich der "Ankreuzbogen" bewährt und tatsächlich dazu geführt, dass weniger Antragsteller gegen die Ablehnung remonstrieren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #25 - 02.08.2008 um 11:12:14
 
Mikael321 schrieb am 01.08.2008 um 17:15:34:
den Namen des Delinquenten eingetragen

Ich bitte darum, die Wortwahl passender zu
wählen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Steini
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #26 - 02.08.2008 um 19:11:11
 
Hallo Hatice80,

die begründung war verdacht auf Scheinehe was nicht stimmt.

Wir hatten angeblich ein paar fragen unterschiedlich beantwortet.
Mein Anwalt fordert jetzt die Befragungsbögen an.

Die Botschaft von meinen Mann hat das ok gegeben,aber die deutsche leider nicht und solange die deutsche ABH nein sagt werden wir nie das ok bekommen, obwohl in den schreiben steht das die ausländische Botschschaft das letze Wort hat.

Wir werden aufjedenfall vor das VG Berlin gehen.
Mein Mann hat sein Visum in Dakar beantragt.

Steini
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #27 - 02.08.2008 um 19:34:57
 
Zitat:
Ich bitte darum, die Wortwahl passender zu
wählen!

Diese Wort habe ich mit Absicht gewählt , weil unbescholtenen Ausländischen Bürgern, einfach etwas unterstellt wir. Und wenn es auch nur " Mangelnde Rückkehrwillikeit " ist, weil man zb. Arbeitslos ist, oder nur geringes Einkommen hat, oder Scheinehe, zb.  weil jemand nicht weiß, wann Schwiegermutter, Schwager u.s.w. Geburtstag haben.


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #28 - 02.08.2008 um 19:53:26
 
Mikael321 schrieb am 02.08.2008 um 19:34:57:
Diese Wort habe ich mit Absicht gewählt ...

Das ist mir egal warum. Es war absolut unpassend.
Also halte dich bitte daran, oder du wirst bissl Är-
ger bekommen.

Bitte hier keine weitere Disussion darüber! (siehe ggf.
NUB).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hatice80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF deutsch/türkisch
Antwort #29 - 02.08.2008 um 21:45:02
 
Hallo Steine

Ich denke nicht das die Auslandsvertretung das letzte wort hat.
Die Abh gibt eine Stellungnaheme ab und die Auslandsvertretung,
an die sich die Auslandsvertretung dann schliesst.

Mal sehn was die bei mir diesmal sagen.
hab ja auch eien Brief von der ABH bekommen das eine Stellungnahme am 21 07 08 abgegeben ist und für weitere infos sei nun die Auslandsvertretung zuständig.

Fons mal eine frage wenn man so einen Breif bekommt von der ABH
heisst es der Visum wird abgelehnt ???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema