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FZF deutsch/türkisch (Gelesen: 8.594 mal)
Hatice80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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30.07.2008 um 23:50:23
 
Hallo an  Alle bin neu hier

Hab auch Fragen bezüglich FZ wäre ganz froh wenn ihr mir helfen könnten hilfreiche infos.

Zum meinem Fall ich hab am 17 August letzten Jahres in der Türkei geheiratet bin gebürgte Deutsche mein Mann Türke daruf hin hat er am im märz 2008 ein Antrag bei der Deutschen Botschaft in ANKARA gestellt hat auch alle Unterlagen usw eingereicht Deutsch Test A1.

Ich bekam dann von der Abh in Hamburg einen Schreiben ich solle meine Unterlagen wie Mietvertrag Verdienstbescheinigung Arbeitsvertrag Kopie Personalausweis Heiratsurkunde einreichen nur per Post die Tat ich dann auch nach einer woche am 23 04 08 bekam ich dan ein schreiben von der Abh mit meinen eingereichten Unterlagen die Berarbeitung ist nun Abgeschlossen für weitere Fragen sei die Auslandsvertretung Deutsche Botschaft in Ankara zuständig nach 2 Tgen also am 25 04 08 bekam mein Mann von der Deutschen Botschaft in Ankara die Ablehnung mit der Begründung ich seine Ehefrau als Referenzperson hätte im Visum verfahren nicht mitgewirkt was überhaupt nicht stimmt daruf hin habe ich einen Anwalt eingeschaltet der hat dann gegen die Ablehnung Remonstriert die ABH hat sich dan wieder beteilligt mich am 14 07 08 vorgeladen zur Abh ich wurde befragt mein Mann auch in Ankara er wurde schon mal befragt ich nicht jetzt habe ich wieder einen Schreiben von der aber gestern bekommen in dem wieder steht die Bearbeitung ist nun abgeschlossen für weitere fragen ist die Auslandsvertretung zuständig bis jetzt habe ich aber nichts gehört bzw mein man und eine Nr hat er auch nicht bekommen wo er im net nach gucken kann beim ersten mal wurde ich nicht mal befragt vorgeladen beim 2 ja und mein Anwalt meinte ich bräuchte al Deutsche Staatsbürgerin gar nicht dies alles nachweisen wie Mietvertrag usw das war mir egasl da ich eh alles nachweisen kann Arbeite hab auch eine Wohnung. Das komische alle reden von nr mein Mann hat keine Nummer bekommen er hat sein Pass zurück bekommen eine nummer oder so nicht die müssen ihn doch dan irgendwie schriftlich benachrichtigen oder bitte hilft mir jeder erzählt was anderes brauche hilfe die sich da gut aus kennen

Liebe grüsse Hatice Hamburg58

Danke im voraus für alle hilfreichen Antworten
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #1 - 30.07.2008 um 23:54:03
 
Ich habe dir mal einen eigenen Thread
eröffnet.

Dein Post ist wahnsinnig schwer zu lesen.
Bitte benutze doch Satzzeichen.
Mache Absätze.

Das ist nicht nur höflich sondern auch
hilfreich.

Gruß

Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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oki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.07.2008 um 06:27:45
 
Hatice80 schrieb am 30.07.2008 um 23:50:23:
eine Nr hat er auch nicht bekommen wo er im net nach gucken


Hi Hatice,

diese Pinnummer (wo man Online verfolgen kann,ob das Visum abholbereit vorliegt) gibt es nur bei der Botschaft in İzmir.İch kann Dir aus eigener Erfahrung versichern,dass es sowas in Ankara nicht gibt.

Hatice80 schrieb am 30.07.2008 um 23:50:23:
er hat sein Pass zurück bekommen  


Das wundert mich jetzt auch.Der normale Ablauf in Ankara ist folgendermassen:Bevor man den Visumsantrag stellt,geht man zuallerst an den Schalter von UPS (die befindet sich in der Botschaft).Da werden dann Name und Adresse (wohin der Pass zugestellt werden soll)genommen.Kosten zwischen 10-15 YTL (je nachdem,wie weit weg der Antragsteller von Ankara wohnt).
Wenn die Gebühr bezahlt ist,bekommt man einen kleinen Plastikumschlag der Firma UPS,wo der Name und die Adresse vom Antragsteller draufsteht und eine Quittung mit einer Nummer drauf (mit dieser kann man Online bei der Webseite der Firma UPS verfolgen,ob der Pass auf dem Weg zu einem ist).Diesen Umschlag gibt man beim Visumsantrag gemeinsam mit den Unterlagen und Pass bei den Botschaftsmitarbeitern ab.
Wenn das Visum erteilt wird,kommt der Kleber in den Pass,der dann in den Plastikumschlag der UPS,und der Umschlag wird dem Antragsteller zugestellt.

So,warum hat Dein Mann noch seinen Pass?Hat da eventuell irgendetwas noch gefehlt,z.B.,die Gültigkeitsdauer vom Pass (die muss naehmlich min. 12 Monate in Ankara betragen!)?

Also irgendwas passt da nicht ganz zusammen.

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Hatice80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.07.2008 um 07:46:55
 
Hallo Oki
Erstmal vielen Dank für deine schnelle antwort nein gefehlt hat nichts man hat Ihm sein Pass zurück gegeben und gesagt die Bearbeitung wird erfolgen eine Nr oder so hat er aber nicht bekommen.

Beim ersten mal wo er in Ankara war ist sein Pass da geblieben hat aber eine Ablehnung  (mit Pass zuchgeschickt) bekommen gleich nach 2 Tagen als nach dem ich hier von der ABH ein schreiben bekommen hatte dass, die Stellungnahme nun von der ABH  Hamburg abgeschlossen.Diesmal müssen die Ihm ja auch irgendwie mitteilen was mit seinem Visum ist oder unabhängig davon ob sein Pass da geblieben ist oder nicht ich verstehe langsam auch nichts mehr


Lieb gruss hatice


Tippi    Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.

...

Moin 4 a Team

Vielen Dank für die Antwort werd mich Bemühen Absätze usw gestalten.

Wie ich gelesen habe warst du mal in der ABH ex Mitarbeiterin würd mich sehr sehr freuen wenn du dir mein durch lesen würdest und daruaf eine Antwort gibst nach deiner meiner oder Efahrung

Danke im voraus gruss hatice

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« Zuletzt geändert: 31.07.2008 um 08:14:19 von Tippi »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 31.07.2008 um 08:21:47
 
Hatice80 schrieb am 31.07.2008 um 07:46:55:
müssen die Ihm ja auch irgendwie mitteilen was mit seinem Visum ist oder unabhängig davon ob sein Pass da geblieben ist oder nicht 


Zum konkreten Verfahren vor Ort kann ich dir
nichts sagen. Aber er wird auf jeden Fall eine
Nachricht erhaltenüber den Ausgang. Ich hoffe
und wünsche euch, dass es eine Mitteilung ist,
dass er sein Visum abholen kann und es dann
in den Pass geklebt wird.

Ggf. eben in ein paar Tagen mal nachfragen.
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Hatice80
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Antwort #5 - 31.07.2008 um 17:44:40
 
Hallo  fons

Vielen dank für die Antwort freue mich über jeden Text

Leider habe ich immer noch nichts neues erfahren Griesgrämig Habe bei der Botschaft angerufen da geht nie jemand ran immer Bandansage weinend

Bei letzten mal hatte ich gleich bzw mein Mann hatte gleich nach 2Tagen die Ablehnung bekommen und sein Pass zugesandt am 23 04 08 ABH schreiben das sie Stellungnahme abgegeben hätten am 25 04 08 Ablehunung mit seinem Pass.

Diesmal hat er sein Pass mit bekommen aber immer noch keine Antwort dieses warten und die ungewissheit macht mich irre weinend

Hoffentlich bekommt er es diesmal habe schon vor Stress einen Unfall gehabt warum machen die Behörden ungerechtigkeit habe doch alles Nachgewiesen Einkommen Mitvertrag Arbeitsvertrag naja mal abwarten  weinend

Sag mal eine Frage dauert es lange bei Ablehnung hoffe das kommt nicht dazu wenn man im Verwaltungsgericht in Berlin Klagt eine Freudin hat das auch gemacht nach drei 3 Wochen konnte ihr Mann Einreisen die bei der ABH sollen gesagt haben sie soll die Klage zurück ziehen und ihr Mann bekommt sein Visum.

Dann habe ich in einem anderem Forum gelesen bei einem hat es 2 halb jahre gedauert ich werd verrückt dieses warten naja.

Lieb Gruss Hatice
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trixie
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Antwort #6 - 31.07.2008 um 18:09:09
 
Hatice80 schrieb am 31.07.2008 um 17:44:40:
Sag mal eine Frage dauert es lange bei Ablehnung

Die Antwort deine Frage hast du ja schon selber beantwortet; kann schnell gehen, wenn die ABH kein Klageverfahren möchte oder Jahre dauern, wenn es zum Gerichtstermin kommt.

trixie
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schatz33
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Antwort #7 - 31.07.2008 um 21:43:47
 
hallo hatice,machst ja auch vieles durch. Oh man ich hoffe das klappt alles.. mal schauen wir fangen erst mit dem ganzen an  unentschlossen
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Askimsin Sen...
 
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Hatice80
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Antwort #8 - 31.07.2008 um 23:11:12
 
Hallo Schatz

Ja leider ist es so ich hoffe bei dir wirds leichter das zieht einem echt runter aber ich werde auf keinen Fall aufgeben.

Denn wie heisst es so schön Kämpfe um dein Recht wenn du Recht hast und das hab ich die haben da was vertuschelt ich habe nichts zu verbergen bin aber unrecht behandelt wordun beim ersten anlauf FZ

Naja bis denn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 31.07.2008 um 23:34:16
 
Bitte das private getuschel auf PN-Basis
verlagern. tut nichts zur Sache  Cool
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Hatice80
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Antwort #10 - 01.08.2008 um 09:31:03
 
Habe dort mal so gelesen daher geschrieben

ich krieg echt die krise weinend

find das so ungerecht warte immer noch
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inge
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Antwort #11 - 01.08.2008 um 09:49:45
 
Zitat:
find das so ungerecht warte immer noch

Das wissen wir inzwischen. Die ständige Wiederholung erübrigt sich also und auch das "ich warte immer noch" ist keine wirklich sinnvolle Information.

Aktuell hast du so weit ich verstehe auch nicht wirklich eine Frage, die man hier beantworten kann, oder?
"Wie lange dauert das noch?" -> Können wir dir nicht sagen
"Was will die ABH denn noch alles?" -> Können wir dir nicht sagen
"Was kann noch alles passieren?" -> Können wir dir nicht sagen

Falls du noch konkrete Sachfragen zu irgendwas hast, kannst du die ja stellen, aber ansonsten wäre es vermutlich besser erstmal abzuwarten bis eine Änderung eintritt. Im Zweifel hast du ja auch schon einen Anwalt, der sich um Detailfragen kümmert, richtig?

Nicht böse sein, aber für die Mitteilung von Weltschmerz ist dieses Forum eigentlich nicht gedacht bzw geeignet. Da gibt's andere Boards, wo es dann mehr um's "menschliche" und weniger um's "fachliche" geht.
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Hatice80
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Antwort #12 - 01.08.2008 um 10:05:29
 
Ja hast recht

Was mich aber am meisten beunruhigt warum er sein Pass zurück bekommen hat und die es nicht dort behalten haben in ANKARA
kann er das Visum auch ohne Pass erhalten ich meine das ihm mit geteilt wird er soll zur Botschaft mit seinem Pass und dann wird es dort aufgeklebt??

Sorry ich weiss ich nerve total
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trixie
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Antwort #13 - 01.08.2008 um 10:27:34
 
Hatice80 schrieb am 01.08.2008 um 10:05:29:
kann er das Visum auch ohne Pass erhalten

Den Visumssticker bekommt er sicherlich nicht zum Selbsteinkleben ausgehändigt. Wenn er das Visum erhält, muss er selbstverständlich seinen Pass wieder zur Botschaft mitnehmen. Zwinkernd

trixie
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Antwort #14 - 01.08.2008 um 14:00:01
 
um dich zu beruhigen: in der Regel läuft das "Remonstrationsverfahren" länger als das Visumverfahren, weil dabei - wenn's denn eine Ablehnung wird - kein einfacher halbseitiger Ablehnungsbescheid wird, sondern üblicherweise mehrere Seiten ausführlich begründeter Text mit sämtlichen Rechtsgrundlagen, Erläuterungen zum ermittelten Sachverhalt und Wertung. Aus diesem Grund ist es dem Antragsteller wohl nicht zuzumuten, seinen Pass über längere Zeit in der Botschaft zu lassen (kann ja sein, er will woanders hin reisen). Falls es zur Erteilung, wird der Antragsteller benachrichtigt und kann zur Abholung kommen. Dann gibt er seinen Pass ab und erhält üblicherweise am selben Tag das Visum.
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