Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
SOS!Deutsch-Türkische Ehe (Gelesen: 6.029 mal)
schatz33
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Schatz SenI Seviyorum


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag SOS!Deutsch-Türkische Ehe
30.07.2008 um 22:31:31
 
Hallo,

fasse mich ganz kurz (versuche es zumindest)
zu meiner Person: Bin deutsche Staatsbürgerin(türkischer Herkunft)
in Deutschland geboren und beginne zum 01.08 diesen Jahres meine Ausbildung.Naja habe am 07.07.2008 meinen Verlobten in der Türkei standesamtlich geheiratet.

Meine Frage ist wie kann mein Mann zu mir nach Deutschland kommen,klar Familienzusammenführung (glaub ich) aber ist dieser Deutschtest zwingend? Er hat einen Deutschkurs besucht (3-4 Monate) kann sich auf deutsch einigermaßen unterhalten(+schriftlich) doch hat leider seine Prüfung mit 8 Punkten verhauen.Aus finanziellen Gründen ist es im Moment nicht möglich das er sofort einen neuen Test absolviert.  weinend
Gibt es Möglichkeiten dies zu umgehen.
Bitte Helft mirrrrrrrrrrrrr  weinend

Danke im Voraus!!! Super Forum wirklich!
Zum Seitenanfang
  

Askimsin Sen...
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #1 - 30.07.2008 um 22:47:32
 
Um den Test wird er nicht herumkommen. Legale
oder schräge Tipps wie man das umgehen könnte
gibt es hier nicht. Stöber doch mal hier. Das The-
ma wurde 78 mal behandelt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schatz33
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Schatz SenI Seviyorum


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #2 - 30.07.2008 um 22:49:16
 
Zitat:
Um den Test wird er nicht herumkommen. Legale
oder schräge Tipps wie man das umgehen könnte
gibt es hier nicht. Stöber doch mal hier. Das The-
ma wurde 78 mal behandelt.


Hmm,ich habe bis jetzt nur über andere Staatsbürger was gelesen. Ja was mich durcheinander gebracht hat sind mehrere Berichte im Internet welche Aussagen das der Test "nicht zwingend" ist. Deswegen wollte ich mich hier schlau machen.
War anscheinend falsch  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  

Askimsin Sen...
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #3 - 30.07.2008 um 23:05:43
 
schatz33 schrieb am 30.07.2008 um 22:49:16:
Ja was mich durcheinander gebracht hat sind mehrere Berichte im Internet welche Aussagen das der Test "nicht zwingend" ist. Deswegen wollte ich mich hier schlau machen.
War anscheinend falsch  unentschlossen


das ist nicht falsch, aber derzeit nur im Wege eines Klageverfahrens durchsetzbar. Da ein Klageverfahren aber ca. 1 Jahr dauert (und in der Regel auch nicht kostenlos ist), dürfte in Eurem Fall der Sprachtest wohl trotzdem die bessere Alternative sein.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
schatz33
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Schatz SenI Seviyorum


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #4 - 30.07.2008 um 23:07:04
 
Muleta schrieb am 30.07.2008 um 23:05:43:
das ist nicht falsch, aber derzeit nur im Wege eines Klageverfahrens durchsetzbar. Da ein Klageverfahren aber ca. 1 Jahr dauert (und in der Regel auch nicht kostenlos ist), dürfte in Eurem Fall der Sprachtest wohl trotzdem die bessere Alternative sein.

Muleta


danke für die Antwort. Dieser Sprachtest kann angeblich auch in Deutschland absolviert werden ob das wohl stimmt. Naja werde mich Morgen mit dem Türkischen Konsulat in Verbindung setzen.
weinend
Zum Seitenanfang
  

Askimsin Sen...
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #5 - 30.07.2008 um 23:22:09
 
Muleta schrieb am 30.07.2008 um 23:05:43:
das ist nicht falsch, aber derzeit nur im Wege eines Klageverfahrens durchsetzbar. Da ein Klageverfahren aber ca. 1 Jahr dauert (und in der Regel auch nicht kostenlos ist), dürfte in Eurem Fall der Sprachtest wohl trotzdem die bessere Alternative sein.

Meines Wissens gibt es eine Weisung des AA bereits von Oktober 2007, dass ggf. ein Gespräch in deutscher Sprache in der Vertretung zu ermöglichen ist, wir haben hier auch schon häufiger im Forum von Fällen gelesen, in denen das erfolgt ist.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
schatz33
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Schatz SenI Seviyorum


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #6 - 30.07.2008 um 23:24:20
 
tapir schrieb am 30.07.2008 um 23:22:09:
Meines Wissens gibt es eine Weisung des AA bereits von Oktober 2007, dass ggf. ein Gespräch in deutscher Sprache in der Vertretung zu ermöglichen ist, wir haben hier auch schon häufiger im Forum von Fällen gelesen, in denen das erfolgt ist.


Wie gesagt ich wollte nicht umsonst ein neues Thema eröffnen nur habe ich keins gefunden was meines entsprach.
Wenn jemand einen Link für mich hat in dem das Thema erfolgt ist wäre ich dankbar. Ich suche selber auch schon im Forum  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  

Askimsin Sen...
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #7 - 30.07.2008 um 23:51:58
 
tapir schrieb am 30.07.2008 um 23:22:09:
Meines Wissens gibt es eine Weisung des AA bereits von Oktober 2007

Bundesregierung 05/08 u.a. auch dazu: "Die Auslandsvertretun- gen sind angewiesen, Visumanträge zum Ehegattennachzug auch bei fehlen- dem Sprachzertifikat oder gleichwertigem Sprachnachweis anzunehmen und den Antragstellern die persönliche Vorsprache zu ermöglichen, damit sie etwaige gesetzliche Ausnahmen vom Sprachnachweis oder die Offenkundig- keit ihrer Deutschkenntnisse geltend machen können. Die Zurückweisung eines Visumantrags wegen unvollständiger antragsbegründender Unterlagen in dem Fall, dass der Antragsteller auf der Antragsannahme besteht, ist nach allge- meiner Erlasslage des Auswärtigen Amts unzulässig. Damit soll für den An- tragsteller auch die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen eine Visumversagung, insbesondere zur Geltendmachung etwaiger Befreiungstat- bestände von Erteilungsvoraussetzungen, sichergestellt werden."
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #8 - 31.07.2008 um 00:01:24
 
tapir schrieb am 30.07.2008 um 23:22:09:
Meines Wissens gibt es eine Weisung des AA bereits von Oktober 2007, dass ggf. ein Gespräch in deutscher Sprache in der Vertretung zu ermöglichen ist, wir haben hier auch schon häufiger im Forum von Fällen gelesen, in denen das erfolgt ist.


ja, wenn kein GI vorhanden. Sonst nur im Rahmen der Antragsabgabe (Offenkundigkeit der Sprachkenntnisse, kein Test).

thom schrieb am 30.07.2008 um 23:51:58:
Bundesregierung 05/08 u.a. auch dazu: "Die Auslandsvertretun- gen sind angewiesen, Visumanträge zum Ehegattennachzug auch bei fehlen- dem Sprachzertifikat oder gleichwertigem Sprachnachweis anzunehmen und den Antragstellern die persönliche Vorsprache zu ermöglichen, damit sie etwaige gesetzliche Ausnahmen vom Sprachnachweis oder die Offenkundig- keit ihrer Deutschkenntnisse geltend machen können.


ja klar: ohne persönliche Vorsprache wird der Antrag ja erst Recht nicht angenommen... Also hat der Antragsteller schon seine Möglichkeiten.

Zitat:
Die Zurückweisung eines Visumantrags wegen unvollständiger antragsbegründender Unterlagen in dem Fall, dass der Antragsteller auf der Antragsannahme besteht, ist nach allge- meiner Erlasslage des Auswärtigen Amts unzulässig.


zulässig ist es nach Ansicht der einschlägigen Stellen aber, den Antrag sofort abzulehnen.

Zitat:
Damit soll für den An- tragsteller auch die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen eine Visumversagung, insbesondere zur Geltendmachung etwaiger Befreiungstat- bestände von Erteilungsvoraussetzungen, sichergestellt werden."


an Zynismus nicht zu überbieten: was bleibt dem Antragsteller nach der sofortigen (oder zumindest schnellen) Antragsablehnung sonst auch übrig? Bestenfalls noch Remo, sonst Geltendmachung der Rechte am VG Berlin...

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #9 - 31.07.2008 um 00:30:07
 
Solange die Anträge mangels Zertifikat erst gar nicht angenommen wurden, war oft nichts davon möglich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #10 - 31.07.2008 um 06:26:15
 
schatz33 schrieb am 30.07.2008 um 22:49:16:
Ja was mich durcheinander gebracht hat sind mehrere Berichte im Internet welche Aussagen das der Test "nicht zwingend" ist.  

Das ist richtig. Es gibt gewisse Aussnahmen.

Zitat:
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn

1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,

2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,

3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte oder

4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.


Nr. 3 wäre z. B. beim Abschluss eines Hochschulstudiums gegeben.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #11 - 31.07.2008 um 08:26:26
 
schatz33 schrieb am 30.07.2008 um 22:31:31:
[font=Tahoma](türkischer Herkunft)
Aus finanziellen Gründen ist es im Moment nicht möglich das er sofort einen neuen Test absolviert.
Neben dem Deutschtest, könnte es sein, das noch ein Problem bei euch auftaucht. Normalerweise muss der Unterhalt bei einem Nachzug zum Deutschen Ehegatten, nicht nachgewiesen werden. Aber bei euch, könnte das anders sein, da du türkischer Herkunft bist, und mit einem Türken verheiratet bist. ( Regelaußnahme )

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schatz33
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Schatz SenI Seviyorum


Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #12 - 31.07.2008 um 10:16:02
 
danke für eure Hilfen. also ich habe mich jetzt nochmal gaaaaan gründlich auf der HP der Deutschen Botschaft in Ankara umgesehen und tatsächlich ist dieses Zertifikat des GI nicht zwingend!
Da er ja "einfaches" deutsch in Wort und Schrift beherrscht gibt mir das Hoffnung  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  

Askimsin Sen...
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #13 - 31.07.2008 um 10:36:16
 
schatz33 schrieb am 31.07.2008 um 10:16:02:
tatsächlich ist dieses Zertifikat des GI nicht zwingend!

Zwingend ist das in dem Moment, wo die Botschaft das verlangt. Und in den meisten Fällen verlangt sie das anscheinend.
"Wehren" kann man sich dann üblicherweise nur noch gerichtlich. Da gilt dann das von Muleta in seinem ersten Post Gesagte.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: SOS!Deutsch-Türkische Ehe
Antwort #14 - 31.07.2008 um 10:39:28
 
schatz33 schrieb am 31.07.2008 um 10:16:02:
ich habe mich jetzt nochmal gaaaaan gründlich auf der HP der Deutschen Botschaft in Ankara umgesehen und tatsächlich ist dieses Zertifikat des GI nicht zwingend!


Was spricht dann dagegen, den Antrag auf FZF zu stellen und den "Sprachtest" in der Botschaft durchführen zu lassen?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema