Judita schrieb am 27.01.2009 um 12:38:12:Letzte Woche haben wir geheiratet
Hetzlichen Glückwunsch, Judita, zur Hochzeit: :hochzeit: !!!
Judita schrieb am 27.01.2009 um 12:38:12:und für mein Mann im gegental zu mir die Hochzeit hat nachteile weil er jetzt ein Ehemann eine Eu Bürgerin ist
Wenn das wirklich so gesagt worden ist, dann ist das, mit Verlaub, nicht korrekt. -
Dein Mann genießt als Ehemann einer durch die Arbeitsberechtigung-EU nunmehr in Deutschland vollständig freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin das abgeleitete Freizügigkeitsrecht eines Ehegatten einer EU - Bürgerin mit allen daraus folgenden Rechten. - Damit sind keinerlei Nachteile verbunden. (Im Übrigen gilt für ihn nunmehr auch die Meistbegünstigungsklausel nach § 11 FreizügG.)
Judita schrieb am 27.01.2009 um 12:38:12:sein Aufenthaltsgenehmigung wird nicht mehr verlängert (gültig bis 2010), sondern er bekommt eine so genannte Visum Eu. Stimmt das überhaupt?
Die Aufenthaltserlaubnis die er bisher hatte (nach § 104a
AufenthG, wenn ich mich richtig erinnere, wird nun in der Tat nicht mehr verlängert. - Er wird eine Aufenthaltskarte gemäß § 5 (2) FreizügG EU erhalten.
Wendet Euch an Eure
ABH - ein Risiko besteht nicht, und noch einmal: Nachteile hat er überhaupt keine!
Euch beiden viel Glück!
=schweitzer=
P.S.: - Für Dich reicht natürlich die Freizügigkeitsbescheinigung - wenn Du später die entsprechende Voraufenthaltszeit nachweisen kannst, erhältst Du das Daueraufenthaltsrecht nach § 4a FreizügG.