petit_canard schrieb am 30.07.2008 um 10:21:22:hier geht es wohl nicht darum, dass "apostillierte Urkunden" schlechter gestellt sind als "legalisierte".
naja, dann
sag doch mal was zu dieser Feststellung:
ronny schrieb am 29.07.2008 um 14:39:17:Die Apostille ist ja gerade keine die Beweisfiktion auslösende Amtshandlung (=Legalisation) eines deutschen Konsularbeamten nach dem KonsG, welche eine solche Beweislast auslösen würde,
petit_canard schrieb am 30.07.2008 um 10:21:22:Was in den 3 Seiten nicht so ganz klar geworden ist: Wurde dem deutschen Standesamt nun eine "Heiratsurkunde" oder ein "Ehevertrag" vorgelegt?
wurde aber erläutert: es wurde die Heiratsurkunde vorgelegt, die Standesbeamtin wollte aber zusätzlich den ehevertrag, der wurde dann auch vorgelegt. Da es in Israel nur (inner-)religiöse Eheschließungen gibt, sind auschließlich konfessionelle Behörden, hier das Scharia-Gericht, zuständig.
Das könnte der Standesbeamtin missfallen, dass es kein Standesamt gibt, sie will offenbar standesamtliche Nachweise. Der Ehevertrag wurde dann wohl wiederum vom Scharia-Gericht bestätigt...
Natürlich wäre es schön, man wüsste dazu mehr und ein Standesbeamter würde etwas dazu sagen...
Was aber in keinem Fall geht, ist die gesamte Umkehr der Nachweisführung:1. Urkunde und Apostille lösen keinerlei Beweisfiktion aus - dann muss man selbst beweisen, das man überhaupt und ordentlich verheiratet ist.
2. Das ist u.U. ein Riesenaufwand und verlangt Nachforschungen, Amtshilfeverfahren, Zeugen, Zeit und Kosten, nun ganz zu Lasten der Verheirateten.
3. Die Ehe wird nicht als bezweifelt, sondern als nicht bestehend behandelt und so behördlich gemeldet mit allen Folgen für Aufenthaltsrechte, Versteuerung, Sozialrechte, erzwungene Vaterschaftsanerkennung...
4. Die Frage, wie eine Eheschließung in Israel ordentlich erfolgen und beurkundet werden muss, ist nun nicht mehr die des Standesbeamten, sondern fällt in die eigene Nachweispflicht (Anfrage beim BVA, Botschaft, Anwalt.. Das Nichtergebnis und die Sinnlosigkeit der Nachfrage in Ramalla auch.)
5. Die standesamtlichen Ermittlung verfolgt dann aber nur noch den Vorwurf einer vorgetäuschten Ehe, also kriminalistische Fragen von Rechtsverstößen. Sie trägt ansonsten zur Klärung nichts mehr bei und kann allerorten Zweifel äußern, so dass eine Klärung endlos würde.
Ronny ist insofern schon auf die entscheidende Frage gegangen: hat eine ausländische Urkunde und Apostille grundsätzlich überhaupt eine Bedeutung und irgendeine Beweiskraft? Wenn ja, muss das Standesamt ggf. gegen sie sehr konkret begründete Zweifel vorbringen und belegen. Wenn nein, sind das beliebige Stempeleien und man muss selber Inhalt, Ortsform, Echtheit beweisen - die Ehe also in D. faktisch nochmals schließen. Mit solcher Argumentation das internationale Urkundenwesen komplett auszuhebeln hieße, standesbeamtlicher Willkür und Anmaßung Tor und Tür zu öffnen.
thom